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Alt 20.02.2017, 19:26
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ist doch ganz einfach: Wenn du eine internationale Grenze auf dem Seeweg überschreiten willst, musst du vorher ausklarieren und bei Überschreiten der nächsten internationalen Seegrenze im nächsten Staat unverzüglich und auf direktem Weg zum zuständigen Amt und wieder einklarieren.


Richtig und ganz unabhängig davon ob in der EU oder nicht.
__________________
Gruß, Ranko
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