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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 05.03.2017, 11:38
fma fma ist offline
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wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank
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  #2  
Alt 05.03.2017, 13:47
armstor armstor ist offline
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Zitat von fma Beitrag anzeigen
wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank
Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg
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  #3  
Alt 05.03.2017, 14:38
Benutzerbild von nuernberger-1
nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg
Zu 99% sind es bestimmt keine Rindviecher, nur ich erwische meistens immer das übrige 1% egal welches Amt. Nur mal so am Rande.
__________________
Gruß Peter

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  #4  
Alt 05.03.2017, 15:05
fma fma ist offline
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg
unter Umständen schon. Es gibt ab und an Leute die sich mit einem Thema befassen, bevor die Tastatur gequält wird. Und EU-Recht muss man u.U. einfordern. Allerdings lag ich mit den 10% falsch. Es sind 15%.



(3) Wer einen Antriebsmotor oder ein Wasserfahrzeug nach Vornahme größerer Veränderungen oder Umbauten in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt oder wer die Zweckbestimmung eines nicht von dieser Richtlinie erfassten Wasserfahrzeugs so verändert, dass es daraufhin von der Richtlinie erfasst wird, wendet vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Produkts das Verfahren nach Artikel 23 an.


6. „größerer Umbau des Motors“ einen Umbau des Antriebsmotors, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht;

7. „größerer Umbau des Wasserfahrzeugs“ einen Umbau des Wasserfahrzeugs, bei dem die Antriebsart des Wasserfahrzeugs geändert wird, der Motor einem größeren Umbau unterzogen wird oder das Wasserfahrzeug in einem Ausmaß verändert wird, dass es die geltenden in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Umweltanforderungen möglicherweise nicht erfüllt


nachzulesen:

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Frank
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  #5  
Alt 05.03.2017, 15:16
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thball thball ist offline
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Hallo Frank,

ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht.

Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern.

Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden.

Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #6  
Alt 05.03.2017, 15:21
fma fma ist offline
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Hallo Frank,

ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht.

Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern.

Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden.

Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre...

Woher willst Du das wissen ? Die Richtlinie ist erst seit Jan. in Kraft.
Und führt dazu das Zar Boote jetzt nur noch C-Kat. sind.

VG

Frank
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  #7  
Alt 05.03.2017, 15:47
armstor armstor ist offline
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wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
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Frank
Nocheinmal, auch für solche die es nicht kapieren.
Beispiel:
Bin in Salzburg gemeldet, Anruf bei Ing. Mazzucco, er ist zuständig für die Zulassung meines Bootes. Und dieser wird mir genau Auskunft geben, welchen Motor ich drauhaben darf. Er muss in ja dann zulassen und mir einen Zulassungsschein geben.

Deshalb hab ich Dietmar geschrieben, er soll sich bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, welchen Motor er draufhängen darf.

Ob das jetzt EU Rechtkonform ist oder nicht muss ja der Herr Ing. wissen. Er trägt ja auch die Verantwortung. Und mit der Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun. So bald ich vom Amt eine Zulassung habe, gehe ich zur Versicherung und lasse mir mein Boot versichern. Und wenn diese mit den zugelassen Fakten nicht einverstanden sind, werden sie das Boot ja auch nicht versichern.
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