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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ? Hätte ich in D meine Zweifel. VG Frank |
#2
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Zitat:
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort. lg |
#3
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Zitat:
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Gruß Peter ![]() ![]() |
#4
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Zitat:
(3) Wer einen Antriebsmotor oder ein Wasserfahrzeug nach Vornahme größerer Veränderungen oder Umbauten in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt oder wer die Zweckbestimmung eines nicht von dieser Richtlinie erfassten Wasserfahrzeugs so verändert, dass es daraufhin von der Richtlinie erfasst wird, wendet vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Produkts das Verfahren nach Artikel 23 an. 6. „größerer Umbau des Motors“ einen Umbau des Antriebsmotors, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht; 7. „größerer Umbau des Wasserfahrzeugs“ einen Umbau des Wasserfahrzeugs, bei dem die Antriebsart des Wasserfahrzeugs geändert wird, der Motor einem größeren Umbau unterzogen wird oder das Wasserfahrzeug in einem Ausmaß verändert wird, dass es die geltenden in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Umweltanforderungen möglicherweise nicht erfüllt nachzulesen: Um Links zu sehen, bitte registrieren VG Frank |
#5
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Hallo Frank,
ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht. Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern. Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden. Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#6
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Zitat:
Woher willst Du das wissen ? Die Richtlinie ist erst seit Jan. in Kraft. Und führt dazu das Zar Boote jetzt nur noch C-Kat. sind. VG Frank |
#7
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Zitat:
Beispiel: Bin in Salzburg gemeldet, Anruf bei Ing. Mazzucco, er ist zuständig für die Zulassung meines Bootes. Und dieser wird mir genau Auskunft geben, welchen Motor ich drauhaben darf. Er muss in ja dann zulassen und mir einen Zulassungsschein geben. Deshalb hab ich Dietmar geschrieben, er soll sich bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, welchen Motor er draufhängen darf. Ob das jetzt EU Rechtkonform ist oder nicht muss ja der Herr Ing. wissen. Er trägt ja auch die Verantwortung. Und mit der Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun. So bald ich vom Amt eine Zulassung habe, gehe ich zur Versicherung und lasse mir mein Boot versichern. Und wenn diese mit den zugelassen Fakten nicht einverstanden sind, werden sie das Boot ja auch nicht versichern. |
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