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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Was Meinst du daraus jetzt was hier zutreffen würde? Ich Nehme Nicht am Seefunk teil mit einem seefunkgerät. Ich nehme Am binnenfunk teil der im bereich 1-2 ein Mischgebiet ist wo beide gelten.
Binnen: In einer Schiffsfunkstelle sind eine oder mehrere Schiffsfunkanlagen zur Teilnahme am Binnenschiff- fahrtsfunk vorhanden. Schiffsfunkstellen können auch auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2 verwendet werden (SeeSchStr). Für die Beaufsichtigung einer Schiffsfunkanlage ist ein UBI bzw. für den Binnenschifffahrtsfunk aner- kanntes Seefunkzeugnis erforderlich. Zur Aufsicht muss sich eine Person mit entsprechendem Funk- zeugnis an Bord be nden.
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Gruß Christian ![]() |
#2
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Mischgebiet in Kroatien?
Christian, Du kannst es gerne machen wie Du es für richtig hältst. Ich würde jedoch ungern mit der kroatischen Polizei über die Feinheiten deutscher Funkstellen diskutieren. Fakt ist, Du hast kein SRC, aber ein Funkgerät, das Funken auf See ermöglicht - das Risiko würde ich nicht eingehen.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
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