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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 12.03.2017, 09:41
Benutzerbild von Faro
Faro Faro ist offline
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So hab ich es auch gedacht. Aber ich möchte schon Gesetzestreu sein und hab auch keine lust vor ort da probleme zu bekommen. Formal bin ich da leider immer noch anderer Meinung. Ich hab dieses Funkgerät zugelassen und habe auch genau hierfür ein Funkzeugnis. Somit sehe ich es halt erst noch legal an. Solang ich kein gesetz finde , dass ein binnenfunkerät ( reines Binnen nicht Kombi) in kroatien mit einem SRC ausschließlich benutzt oder geführt werden darf finde, glaube ich das erst auch . Es würde sich auch wiedersprechen . Nur weil Frequenzen dort sich überschneiden reicht mir als aussage nicht. dann dürfte ich die holländischen und kanal 16 auch nicht haben. Der Holländische kanal ist frei und wurde von der Behörde zugelassen mit der auskunft ,dass dieser auch nur in den dafür vorgesehenen ländern benutz werden darf. Hier müste ich ja sonst auch probleme mit der Deutschen behörde bekommen weil ich es Theoretisch könnte. Ich kann ja Theoretisch auch mit 250 durch die Ortschaft fahren . bestraft werd ich nur wenn ich es auch mache . Ok blöder vergleich . aber ich kann doch pauschal nicht für etwas bestraft werden nur weil ich es könnte . Funkbenutzungsflicht ok, aber nur wenn ich ein seefunkgerät habe . hab ich aber nicht.

Moin
Nochmal(hauptsächlich weil man so etwas nicht unkommentiert stehen lassen kann)

Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN.

Der SRC erlaubt dir am SEEFUNK teilzunehmen.

Seefunk ist funkverkehr zwischen Ship Stations aufm MEER.

Das hat nix mit deinem Funkgerät zu tun,sondern dem Wasser auf dem du dich befindest.

In Kroatien, aufm MEER brauchst du SRC.

Hast du keinen SRC ist es auf dem MEER wie wenn du keinen Funkschein hast, also muss das Funkgerät aufm MEER betriebsunfähig gemacht werden. Dein UBI gilt ja nicht aufm Meer.

Was dein Funkgerät kann und wofür es zugelassen ist, ist absolut scheissegal und spielt in der Scheinüberlegung absolut keine Rolle.
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Gruß Luke
Kardinal Avon
Failte gu Alba

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  #2  
Alt 12.03.2017, 10:38
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN."
Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen!

Mini,
hast du bei deiner Zulassung nur eine ATIS Nr. oder auch eine MMSI? Falls du nur das HR Funkzeugniss machen möchtest, ich müsste noch die Unterlagen samt Liste der Hafenämter wo du Prüfung machen kannst, da haben. Ich habe es zwar nicht in HR gemacht, da ich dieses Jahr hier noch das SRC mache, habe mich aber mal für das HR Funkzeugniss interessiert und mir eben die Unterlagen besorgt. Falls du Interesse hast, schick mir ne PN mit deiner Email Adresse.
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Gruß Peter

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  #3  
Alt 12.03.2017, 14:52
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Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN."
Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen!
Moin Peter

Du hast natürlich recht! Der einfachheit habe ich das weggelassen.

Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Zu Luke,

In Deutschland zumidest muss ich laut dem WSA Bremen das UBI Gerät nicht ausbauen wenn ich mit dem UBi und dem Binnenfunkgerät auf Hoheitsgewässer oder sonst wo außerhalb der Geltungsbereiche unterwegs bin. Begründung des Herren : Es wird auf den gebieten nur das Funkzeugnis Kontrolliert von dem gerät welches ich betriebsbereit dabei habe. Also würde er ein SRC ( ich spreche erst mal von D ) nicht verlangen wenn ein Binnengerät an board ist. Anders könnte es bei einem Kombi Gerät der fall sein.

Ich möchte deshalb davon Ausgehen , dass deine Aussage nicht ganz richtig ist.

Und Seefunk ist für Mich nicht Pauschal zwischen Funk zwischen Schiffsfunkstellen . (sonst müste man für PMR Geräte ja auch einen SRC haben) . Für Mich ist Seefunk ein Seefunkgerät mit der dementsprechenden Zuteilung .
Das Ich zum Funken ein SRC benötige ist mir bewusst. Nur ich wehre mich noch das binnenfunkgerät auszubauen weil es nunmal verbaut und zugelassen ist. Das dies nicht erlaubt ist versuche ich ja zu klären . Da reichen mir leider keine Aussagen . ich hoffe da auf einen Gesetzestext , den es für D zumindest nicht gibt , weil es nicht verboten ist .

Es gibt zur klarstellung 2 Funkgeräte : Binnenfunkgerät für binnen und Seefunkgerät für see. Dann gibt es noch Kombigeräte die Beides können. warum ist es sch.. egal welches gerät ich habe ? wenn ich ein binnengerät habe , dann nehme ich doch nicht am seefunk teil . genausowenig mit z.b. einem cb oder pmr gerät .
Moin Christian

Erst mal zu CB bzw PMR Funk - Das sind keine Schiffsfunkstellen - Ship Stations sind lizensierte (Per Ship Station License, und der zugeteilten MMSI bzw ATIS code) Funkstellen welche in unserem Falle per VHF miteinander kommunizieren. Dein Binnengerät funk auf VHF - Machst du es auf See an betreibst du eine illegale Funkstelle, aus einem einfachen Grund.

Zum betreiben einer legalen Funkstelle auf See sind mehrere Dinge nötig - Dafür brauchst du kein Gesetz(Steht aber IMHO im TKG und in der SeeSchStrO, Ich such das jetzt nicht raus, das braucht mir zu viel Zeit, auf ELWIS findest du es aber sicher, ist besser als sich auf Aussagen von WSA mitgliedern zu verlassen), sondern es lässt sich ganz logisch abstrahieren.

Zur Teilnahme am Seefunk sind diese Dinge nötig

Zugelassenes Funkgerät
Funkzeugnis(SRC)
Ship Station License

Du hast

Ein nicht zugelassenes Funkgerät(Ja, Binnegerät, ich weiß, aber du kannst damit immer noch auf VHF Seefunk betreiben, du sagtest ja das es sogar Kanal 16 kann, und es gibt auch einige See und Binnenkanäle die sich überschneiden, also kannst du physisch am Seefunk teilnehmen im sinne von auf dem Frequenzband funken.) Man kann sich auch selber ein Funkgerät bauen, da bekommt man im Seefunk auch keine Zulassung und funkt illegal.

Du hast kein Funkzeugnis(Auf See im VHF Bereich braucht man SRC, hast du nicht du hast nur UBI)

Ship station license hast du - Das wäre erfüllt

Dir fehlen zwei von drei Vorraussetzungen für den legalen Seefunk.
Also ist es nicht erlaubt und du musst Schritte als Bootsführer unternehmen, um illegales Funken zu unterbinden - Das muss nicht ausbauen sein, Stecker raus reicht IMHO völlig.

In Deutschland darfst du m.W. dein Binnengerät auch nur im Übergangsbereich zwischen Binnen und See nutzen, auf See musst du es auch betriebsunfähig machen.
Wenn ich meine Kombigurke auf ATIS lasse und damit auf der Nordsee rumfunke wäre das auch nicht erlaubt. Sonst würden die ja keinen SRC verlangen weil der dann quasi keine Gültigkeit hätte.
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Gruß Luke
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