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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 07.05.2017, 06:31
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Hellwig Bootler
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Falsch Dieter, wenn dann gilt der Paragraph was Boots Zulassungen angeht sowohl für ADAC als auch für die WSA's.
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Gruß Peter

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  #2  
Alt 07.05.2017, 11:18
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Zitat:
Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
Falsch Dieter, wenn dann gilt der Paragraph was Boots Zulassungen angeht sowohl für ADAC als auch für die WSA's.
Die deutschen allg.Vorschriften für Bootszulassungen sind mir bekannt, habe ja für meine neue Bootszulassung beim WSA in Regensburg im Mai 2015 schon keine CE Bescheinigung fürs Boot mehr benötigt obgleich ich die dabei hatte. Aber es war ja auch ein Italien. Boot aus dem EU-Raum.
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