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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Zitat:
Folglich macht es Sinn, dass du dich bei dieser Direktion direkt und selbst erkundigst und um schriftliche Antwort bittest, oder hast du keine E-Mail-Adresse? Meiner Erfahrung nach erhältst du innerhalb von ein paar Tagen Antwort. Es sollte also alles kein Problem sein.
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Gruß Michael |
#32
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hallo peter wäre nett wenn du
da ich ja links noch ziemlich untauglich bin beim schreiben und jedesmal die umschaltaste drücken muss dauert es ewig bis ich eine seite richtig formuliert habe des wegen tippel ich hier auch immer in kleinschreibung. blöder schlaganfall. danke wenn du schreibst grußwerner |
#33
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Im Seebereich ... Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. [Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren unklar??? Wie kann man das in Deinem Sinne umdeuten oder von Wapo-Seite anders interpretieren??
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
#34
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Seite
Bernhard dein link "funzt" nicht.
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#35
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
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Es kommt darauf an ob der Junge Verantwortungdbewusstsein zeigt oder eher nicht so sehr. Mein Sohn ist vor etlichen Jahren im zarten Alter von 10 Jahren bereits ein 2,70 QuickSilver mit 15 Ps gefahren. Das Boot war zu 50% übermotorisiert (10PS waren zulässig für das Boot) Er ist mit der Kombo nicht einmal in eine für ihn schwierige Situation geraten. Und er hat die Fuhre oftmals ausgereizt. Seine Schwester hat einige Jahre später mit der gleichen Kombo das eine oder andere Mal böse geschwitzt. Und das obwohl sie deutlich vorsichtiger mit dem Boot umgegangen ist. Er hat einfach die entsprechenden Situationen deutlich besser einschätzen können. Zur allgemeinen Info! Ich habe mich in meinem Beitrag nicht mit dem Thema was ist in D zulässig auseinandergesetzt
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#37
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@Axel und Holger und alle Anderen, die gerade loslegen wollten:
Ich glaube nicht, dass wir bei diesem Thema die Frage erörtern müssen, ob Jungen oder Mädchen besser zum Führen von Booten geeigntet sind.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#38
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ja man schweift ab
ich habe peter, skyman per pn gebeten hier schriftlich etwas einzuholen er hatte sich ja angeboten gruß werner |
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sorry jetzt werd ich auch schon ganz blübberant
meinte natürlich etwas schriftlich amtliches !!!! |
#40
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Hallo,
hatte ich und werde ich auch tun, bin aber heute zu den Geschäftszeiten nicht dazu gekommen, wird bis morgen warten müssen. Ich weiß, mailen kann ich auch in der Nacht, aber ich will erstmal telefonieren. Für mich ist es ja nur interessant, wenn jemand wirklich davon betroffen ist und es eilig wissen will muß er sich selber schlau machen, bei mir geht es nicht soo schnell, sorry. Gruß Peter
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P.G. |
#41
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So.....
ich gehöre zwar zur arbeitenden Bevölkerung, habe mir aber trotzdem Zeit genommen und bei der WaPo Lübeck nachgefragt. hier ein Auszug aus der Antwort! """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""" zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgenden Auskunft geben: Gem. § 5 Sportbootführerscheinverordnung – SpFV bedürfen keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ………… auf der Seeschifffahrtsstraße, Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt. Das heißt für Sie, dass Kinder mit einem mit 15 PS motorisierten Boot fahren dürfen, da eine Altersgrenze in der neuen Verordnung nicht vorgesehen ist. Allerdings und das bitte ich zu beachten, darf nach § 3 Absatz 3 Satz 1 SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert ist. Auch ein Kind darf ein Fahrzeug nur führen, wenn es geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Hier obliegt es, wie schon bislang im Seebereich, den Erziehungsberechtigten, zu beurteilen, ob ihre Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze guter Seemannschaft und den damit verbundenen Anforderungen zum Führen eines derartigen Sportbootes geeignet sind. Die komplette Führerscheinverordnung finden sie u.a. in dem unten aufgeführten Link. Um Links zu sehen, bitte registrieren """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """""""""""""""""""""""""""""""""""" So hoffe es ist jetzt für alle eindeutig!!!!!! |
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hallo das ist doch mal eine auskunft
nun könnte man darüber diskutieren ob das sinnvoll ist oder nicht gruß werner |
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Wenn du einen wiffen 5 Jährigen gut einschulst, und der dann mit 40 km/h an der Wasserpolizei vorbei fährt, das Gesicht des Beamten ist sicher sehenswert!
Dieses Boot mit einem 5 Jährigem Kapitän mit 15 PS ab 12000 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas Geändert von Visus1.0 (28.06.2017 um 19:31 Uhr) |
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wie immer im leben wird die zukunft zeigen ob es richtig ist kids an den 15ps propeller zulassen.
gruß werner |
#45
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Moin,
schön das das geklärt ist, Danke dafür! Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht? Manche Gesetze sind mir unverständlich, echt jetzt, vierzehn hätte ich nichts gesagt, aber ohne Beschränkung........., wenn ich mir so manchen Honk hier ansehe (nicht hier im Forum, in der Stadt), die würden echt ihre fünfjährigen fahren lassen. Gruß Peter
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P.G. |
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