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#1
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Achtung Leute,
in Fahrtrichtung muß die Steuerbord-Positions-Lampe grün anzeigen und an Backbord rot. Alles Andere ist falsch! Und bitte Finger weg vom LED-Glühbirnen für Positionslaternen! Diese sind noch nirgends dafür freigegeben in Europa. Damit auch nicht in Österreich zulässig als Binnenland! |
#2
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Zitat:
cu martni |
#3
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in Österreich ist fast alles erlaubt, solange es rot und grün leuchtet :ferdis: .
Ich fahr ja auch mit einem rot/grünen Batterielicht, das ich mir bei Bedarf vorne festschnalle ![]() |
#4
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Hallo Leute
danke für eure sehr informativen Antworten ![]() ![]() lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi ![]() ![]() ![]() ![]() Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#5
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Zitat:
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#6
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Zitat:
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#7
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Hallo Leute!
Der österreichische Gesetzgeber ist sehr genau, was die Beleuchtung am Wasser angeht. Nur regelt er das nicht über Prüfzeichen / Zulassung, sondern über eindeutige Definitionen in der Wasserstrassenverkehrsordnung (Anlage 5). Dort werden unterschieden: starkes Licht helles Licht gewöhnliches Licht, die sich im Wesentlichen durch die Tragweite und die Lichtstärke in cd unterscheiden. (Für Kleinfahrzeuge, die Sportfahrzeuge sind, ist "gewöhnliches" Licht erlaubt). Was die Farben angeht (wie grün ist grün?), ist das über "Gesamttransmissionfaktoren" beschrieben. In Anlage 4 werden die Farben definiert (mit Verweis auf die Festlegungen der CIE Um Links zu sehen, bitte registrieren ). Eine Baumustergenehmigung ist meines Wissens bei den Lichtern nicht vorgesehen. Für andere Ausrüstungsgegenstände gelten zT ÖNORMen (zB Feuerlöscher oder Verbandszeug) Details siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren Suche nach: Kurztitel Verordnung: Wasserstraßen-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl.Nr. 265/1993 Gruss Andreas |
#8
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hi andereas!
der begriff "gewöhnliches licht" gefällt mir. klingt ja fast als ob eine led was abnormales wäre*gg*. spaß beiseite, ich weiß wast meinst. lg martin |
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