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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Der Händler kann nachbessern, ist in diesem Falle, das bestellt Womo zu liefern.
Ersatzwagen ist eher eine Kulanz- oder Versicherungssache. Zitat:
Wenn dann plötzlich eine Beschränkung aufgrund des GG des Zugfahrzeugs entsteht, muss das auch im Kaufvertrag beschrieben sein. Die Frage wird sein: gibt es ein passendes Alternativmodell oder nicht. Wenn ja, Wandeln und das andere kaufen. Wenn nicht, Preisnachlass für die Umstände und nehmen. Auch hier aufpassen, der Motor muss stimmen. Es gibt also gleich 2 Baustellen..... |
#2
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Das ist doch bei einigen PKW ähnlich. Da steht z.B. max. Anhängelast 2000 kg- diese kann sich durch die tech. zul. Gesamtmasse des Gespann´s jedoch reduzieren.
PKW nur mit Fahrer besetzt, Tank und Kofferaum leer - 2000 kg können ausgeschöpft werden. PKW mit 5 Personen besetzt, Tank und Kofferraum voll - nur 1700 kg möglich. .
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Danke ! |
#3
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Hallo,
ich bin mir nicht sicher in wie weit Prospektangaben oder auch technische Informationen rechtlich verbindlich sind. Steht nicht immer irgendwo "Der Hersteller behält sich das Recht vor jederzeit dies und jenes ohne Vorankündigung zu ändern" (jetzt nur aus dem Gedächtnis, in Wirklichkeit ist die Formulierung nur ähnlich) Also wenn die 2000 kg nicht im Kaufvertrag stehen wird man da nicht so viel machen können, wollt ihr ja auch gar nicht, ihr wollt Spaß haben und fahren, ich weiß. Gruß Peter
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P.G. |
#4
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Zitat:
Das denke ich leider auch Im Prospekt steht: "Irrtümer und Druckfehler sind möglich" und das mit den 2000kg ist dann halt ein Irrtum, da werden wir leider wohl nichts gegen machen können. Aber es wird eine Lösung gefunden, so das wir mit dem Mobil und unseren Trailer legal fahren dürfen.
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Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia ------------------------------------------------- |
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