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4-Takt Alles zum Thema 4 takt Aussenbordmotoren.

 
 
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  #17  
Alt 14.02.2005, 15:34
nordy
Gast
 
Beiträge: n/a


@dievoggis + ctp

Zitat:
Findet er keinen Defekt, so hat er sich bei seiner ersten Diagnose geirrt und dafür kann doch der Kunde nicht verantwortlich gemacht werden. (unabhängig ob noch Gewährleistung oder nicht).
Wieso unabhängig von der Gewährleistung.

Ohne Gewährleistung müsste der Kunde die Kosten für die erste Durchsicht doch in jedem Fall bezahlen.

Das Entscheidende scheint mir hier zu sein, ob der Händler den Motor vor Beginn der Durchsicht laufen lassen hat und den Fehler (zu laut) bestätigt hat.

Dazu ist er bei einem allgemein gehaltenen Auftrag immer und bei einem Gewährleistungsfall erst recht verpflichtet.

Was anderes wäre es, der Kunde gibt ihm einen detaillierten und begrenzten Auftrag, wie die Werkstatt verfahren soll, etwa so:
Ich habe da was klappern hören, überprüfen Sie mal im Zuge der Inspektion den Ventiltrieb mit.
Dann könnte die Werkstatt auch ohne Probelauf dort nachsehen, und wenn nichts gefunden wird, müsste auf jeden Fall der Kunde das bezahlen.

Das war aber hier nicht der Fall, oder ?

Wahrscheinlich lautete der Werkstattauftrag doch so:

Seht mir im Zusammenhang mit der Inspektion den Motor auf mögliche Ursachen für das meiner Meinung nach zu laute Geräusch durch.

Hier hätte die Werkstatt in jedem Fall den Motor vorher probelaufen lassen müssen, damit sie sich ein Bild von der Beschwerde des Kunden machen konnte.

Ctp:

Frag die Werkstatt, ob sie den Motor vorher probelaufen lassen hat.

Wenn sie es verneint, hängt sie auf jeden Fall drin.

Das wäre dann ja so, als wenn du während der Gewährleistungszeit beim
Autohändler ein Klappern an der Hinterachse rügst und dieser zerlegt daraufhin
ohne Probefahrt die Achse und stellt dir das auch noch in Rechnung.

Wenn sie es bejaht, und den Motor auch zu laut gefunden hat, trägt sie auch die Kosten, weil damit feststeht, dass ein Gewährleistungsmangel vorlag.

Wenn der Motor nach Meinung der Werkstatt sich ziemlich normal angehört hat, man der Sache aber weiter nachgehen wollte, um letzte Klarheit zu haben, hätten sie nicht ohne Rücksprache mit dir weitere Zeit investieren dürfen.

Sie hätten dich dann darauf hinweisen müssen, dass die Kosten in dem Fall zu deinen Lasten gehen würden, wo man keinen Fehler findet.

Also am besten noch mal mit den Leuten reden.

Wenn sie nicht einlenken, bleibt wohl nur der Rechtsanwalt.

Gruss Nordy
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