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#1
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Zitat:
Bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kg gilt der Hänger in Österreich als leichter Anhänger, dass passt dann schon. Wenn ein PKW weniger anhängen darf, muss man die höchste Zulassung entsprechend heruntertypisieren, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob da nicht sogar das tatsächliche Gesamtgewicht gilt. |
#2
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Berny/alle - weder Ablasten noch sonst was, das ist richtig.
In A gilt das tatsächliche Gesamtgewicht des Hängers, nicht das zulässige. Wenn das Auto also nur 500kg ungebremst ziehen darf und das tatsächliche Gewicht des Hängers übersteigt die 500kg nicht, dann darf er es ziehen, auch wenn der Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht typisiert ist. Ich hab wegen so einer Falschinformation beim Kauf meinen 750kg Hänger auf 650kg heruntertypisiert und ein paar Monate danach wieder auf 750 kg rauftypisieren lassen, weil's unnötig war ![]() PS: und noch eine Bitte - für Österreich sollen bitte die Österreicher was schreiben, und für Deutschland die Deutschen, sonst wimmelts nur so von Falschinformationen :ferdis: . |
#3
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Hallo Ihr lieben Österreicher,
zur Klarstellung: das ist keine Falschinformation, da in Österreich Anhänger bei Bedarf heruntertypisiert werden können, wenn man das höhere Gewicht nicht gebrauchen kann. Das gilt für ungebremste als auch gebremste Anhänger in Österreich. Wir nennen das in Deutschland bei der Zulassung entsprechend ablasten für heruntertypisieren wie Ihr das nennt, das war gemeint. Und sowas wäre wegen der Differenzierung bei dem zul. Anhängegewicht nötig, falls der PKW in Österreich nicht die erforderliche zul. Anhängelast hat (z.Bsp. darf bei Euch ein PKW der 500 kg ziehen darf, keinen Anhänger mit zul Gewicht von 750 kg ziehen, auch wenn er diese bei weitem nicht erreicht). Sollte sich dieses Thema hier aber jetzt ausbreiten mit für und wieder, dann bitte ich Reini daraus einen separaten Thread woanders zu machen, da es hier um Gerrys Verkaufsthema geht und kein Diskussionsplatz ist, bitte. |
#4
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Hallo,
Selbstverstaendlich darfst du einen Haenger mit hoeherem zul. gesamtgewicht ziehen, solange das tatsaechliche Gewicht dem entspricht, was in deiner Autozulassung steht. Das zulaessige gewicht interessiert nicht. Ausser es wird erreicht. Beispiel: Ich darf 1000kg ziehen. Ob der haenger nun fuer 2000 zugelassen ist, ist wurscht, ich darf halt nur 1000 am haken haben. Das ist aber auch das allerkleinste Problem bei so nem Import. Da gibts viel gravierendere in Zusammenhang mit den COC papieren und den CE Papierln. Das wuerd ich checken, denn wenn da was fehlt gehts zur Einzeltypisierung. Und die kann im schlimmsten Fall gaenzlich abgelehnt werden. Und hier schliesst sich auch der Kreis in bezug aufs Angebot :) cu martin |
#5
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Hy Leute,
ich hab die Beiträge aus diesem Thread Um Links zu sehen, bitte registrieren entfernt.
Ihr könnt jetzt hier weiterdiskutieren. ![]() @Martin, das Zulässige Gesamtgewicht interessiert schon, wenn du z.B. 1000kg ziehen darfst und du aber einen 750 kg Trailer dran hast darf der trotzdem die 750kg nicht überschreiten. Ab einem Gesamtgewicht über 750 kg muss der Hänger ausserdem gebremst sein. Hab hier noch einen guten Link vom ÖAMTC Um Links zu sehen, bitte registrieren lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#6
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Reini, das ist genau der umgekehrte Fall. Das is logisch, dass ich den Haenger nicht ueberlasten darf.
Aber was viel bloeder ist, den Heku Trailer in A zuzulassen ist teuer und umstaendlich. Selbst wenn du ein COC hast. Normalerweise stellt dir dann der Generalimporteur den Typenschein aus und du faherst zur Zulassung. Heku hat aber keinen A Importeur und keinen Vertrieb. Damit musst du zur Einzeltypisierung. Die kostet in Wien fuers rein und rausfahren 167€. Dann zum Pickerl. Gueltiger TÜV interessiert hier nicht. Nochmal runde 30€. Dann die Zulassung mit nochmal runden 180€. So wie ich das auf den Bildern erkennen kann, erfuellt der Trailer unsere Beleuchtungsvorschriften nicht. Nochmal 100-200€. Dazu ein Wust an bescheinigungen, Beglaubigungen und Bestaetigungen von Heku (ich hab damit die Monate Dezember 03-Mai04 verbracht obwohl ich die ABE und gueltigen TÜV hatte). So kostet dich die Zulassung des Trailers hier etwa 500€ und 2-3 Urlaubstage. Vor diesem Hintergrund ist die 750kg Diskussion eher kabarettistisch angehaucht :) cu martin |
#7
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Das ist das, was ich oben meinte, ein Leichter Anhänger geht nur bis 750 KG.
Diese Bestimmung hat in A eine wichtige Bedeutung, insbesondere bei den Führerscheinbestimmungen. zB darf man mit B einen leichen Anhänger ziehen. damit könnte zB ein Gespann Wohnmobil mit 3,5 T + Anhänger mit 750 kg fahren. Wenn der Hänger aber 751 kg hat, dann darf man nicht mehr fahren, weil dies dann ein schwerer Änhänger ist, und dieser mit B nur gezogen werden darf, wenn die Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3,5 t nicht übersteigen. Bei der Anhängelast spielt dies keine Rolle, da gehts ansich nur darum, was ich aus technischen Gründen beim PKW anhängen darf. Deshalb ist hier auch das tatsächliche Gesamtgewicht gefordert und nicht das höchst zulässige. |
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