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  #1  
Alt 22.02.2005, 00:03
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Hy Leute,

ich hab die Beiträge aus diesem Thread Um Links zu sehen, bitte registrieren entfernt.

Ihr könnt jetzt hier weiterdiskutieren.

@Martin, das Zulässige Gesamtgewicht interessiert schon, wenn du z.B. 1000kg ziehen darfst und du aber einen 750 kg Trailer dran hast darf der trotzdem die 750kg nicht überschreiten.
Ab einem Gesamtgewicht über 750 kg muss der Hänger ausserdem gebremst sein.

Hab hier noch einen guten Link vom ÖAMTC
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lg Reini
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  #2  
Alt 22.02.2005, 00:17
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Reini, das ist genau der umgekehrte Fall. Das is logisch, dass ich den Haenger nicht ueberlasten darf.

Aber was viel bloeder ist, den Heku Trailer in A zuzulassen ist teuer und umstaendlich. Selbst wenn du ein COC hast. Normalerweise stellt dir dann der Generalimporteur den Typenschein aus und du faherst zur Zulassung. Heku hat aber keinen A Importeur und keinen Vertrieb. Damit musst du zur Einzeltypisierung. Die kostet in Wien fuers rein und rausfahren 167€. Dann zum Pickerl. Gueltiger TÜV interessiert hier nicht. Nochmal runde 30€. Dann die Zulassung mit nochmal runden 180€.

So wie ich das auf den Bildern erkennen kann, erfuellt der Trailer unsere Beleuchtungsvorschriften nicht. Nochmal 100-200€.
Dazu ein Wust an bescheinigungen, Beglaubigungen und Bestaetigungen von Heku (ich hab damit die Monate Dezember 03-Mai04 verbracht obwohl ich die ABE und gueltigen TÜV hatte). So kostet dich die Zulassung des Trailers hier etwa 500€ und 2-3 Urlaubstage.

Vor diesem Hintergrund ist die 750kg Diskussion eher kabarettistisch angehaucht :)

cu
martin
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  #3  
Alt 22.02.2005, 09:16
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Berny
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Das ist das, was ich oben meinte, ein Leichter Anhänger geht nur bis 750 KG.
Diese Bestimmung hat in A eine wichtige Bedeutung, insbesondere bei den Führerscheinbestimmungen.
zB darf man mit B einen leichen Anhänger ziehen.
damit könnte zB ein Gespann Wohnmobil mit 3,5 T + Anhänger mit 750 kg fahren.
Wenn der Hänger aber 751 kg hat, dann darf man nicht mehr fahren, weil dies dann ein schwerer Änhänger ist, und dieser mit B nur gezogen werden darf, wenn die Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3,5 t nicht übersteigen.

Bei der Anhängelast spielt dies keine Rolle, da gehts ansich nur darum, was ich aus technischen Gründen beim PKW anhängen darf. Deshalb ist hier auch das tatsächliche Gesamtgewicht gefordert und nicht das höchst zulässige.
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  #4  
Alt 22.02.2005, 09:39
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@Martin, ich hab gerade auf der KFZ Stelle des Landes O.Ö. angerufen.

Die kosten betragen ca. 100 €uronen.

Mitzubringen Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, 4 Fotos 2x l.v. und 2x l.h.

Weiters ist darauf zu achten wenn der Trailer breiter als 1,6m ist das die Rückstrahler nach vorne (weis) elektrisch (keine selbstreflektierenden Strahler) beleuchtet sind. Der Beleuchtungsträger muss in der Breite die breiteste Stelle des Trailers abdecken.
Weiters sind an den Kotflügeln rote selbstreflektierende Strahler nach hinten anzubringen. Seitlich sind auch noch orangene selbstreflektierende Strahler zu montieren.

Das war es, ach ja einen Termin musst du auch vereinbaren (hätte nach meinem Anruf schon Morgen auf die KFZ-Prüfstelle fahren können.

Also wie man sieht ist alles nicht so kompliziert wie man meint und vorallem nicht so Teuer wie du schreibst.

lg Reini
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  #5  
Alt 22.02.2005, 09:47
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DieterM,

ich ersuche Dich nochmal, bitte keine Falschinformationen, auch wenn Du glaubst, dass es richtig ist.
Berny, Dodl und ich haben erklärt, wie's in Österreich funktioniert.

danke
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  #6  
Alt 22.02.2005, 11:29
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Ja Reini, schoen dass das bei euch so ist, oder am Telefon so klingt.

Ich habs letztes Jahr gemacht und fuer die Zulassung mehr geblecht als fuer den Trailer.
Das ganze fing auch mit einem Telefonat aehnlich deinem an..

cu
martin
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  #7  
Alt 22.02.2005, 11:52
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Hallo Ferdi und Miteinander,

alles klar, dabei handelt es sich hier ja nur um einen ungebremsten Trailer bei dem ich für mögliche Interessenten aus Österreich die Sache ein bischen schmackhafter machen wollte, da Gerry seine Sachen sehr gepflegt hat.

Der HEKU-Trailer scheint aber doch ein paar Hürden in Österreich nehmen zu müssen mit Beleuchtung und Rückstrahlern, da er in Deutschland meist in nur sehr einfacher Ausrüstung geliefert wird im Niedrigpreissegment, und hier die einfachen Anforderung für die Betriebserlaubnisse erfüllt. Das ist ja auch das Kreuz mit den Mehrkosten der besser ausgerüsteten Trailer, die dann teuer erscheinen aber erst eigentlich aus dem Anhänger einen guten Trailer machen der auch auf der Straße alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und für das Boote-Handling die richtige Ausrüstung drauf hat.

Im Segment der gebremsten Trailer mit 1000 oder 1300 kg Gesamtgewicht taucht ja auch die Führerscheinfrage in Österreich auf, wo die nächste Stufe bei 1.000 kg liegt. Ich sehe da schon eine Reihe von Problemen auftauchen für gebrauchte 5,5 - 6 m RIBs aus Italien, die ja dort überwiegend mit 1 300 kg Trailer gezogen werden, und die dann in Österreich auch auf 1 000 heruntertypisiert werden müssen, wenn man nicht eine Ergänzungsprüfung bei den Führerscheinen ablegen möchte. Der Trailer wäre dann aber mit 1 000 kg auch echt voll ausgelastet mit den RIBs.

Reini danke ich für die Aufteilung, hier ist das Thema goldrichtig und zeigt mal wieder wie sensibel dieses Thema ist.
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  #8  
Alt 22.02.2005, 12:59
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Hy Martin,

Zitat:
Zitat von dodl
Ja Reini, schoen dass das bei euch so ist, oder am Telefon so klingt.

Ich habs letztes Jahr gemacht und fuer die Zulassung mehr geblecht als fuer den Trailer.
Das ganze fing auch mit einem Telefonat aehnlich deinem an..

cu
martin

es ist nicht nur am Telefon so, mein Freund hatte dasselbe durchgemacht wie ich es beschrieben hatte, allerdings mit einem joghurtbecher.
Aber die Formalitäten und das prozedere ist das gleiche. Ohne Probleme und hatte alles zusammen nicht mehr als 130.- €uronen inklusive der benötigten Teile gekostet.

Naja, vielleicht mahlen die Mühlen bei euch anders. Wer weiß wenn der Amtsschimmel mal wiehert,....... :blemblem: :blemblem:

lg Reini
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