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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat. |
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#1
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Ich finde das richtig so.
Bei einem Diebstahl wird niemand gefährdet, daher ist m.E. auch eine höhere Strafe für Drängler gerechtfertigt. ... und solange weiter beim Autofahren so gedrängelt wird, ist die Strafe nocht nicht hoch genug Übrigens: Fürs Hupen ist er bestimmt nicht bestraft worden: Hupen ist in D-Land (soviel ich weiss) immer noch erlaubt, um den Überholwunsch anzuzeigen.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#2
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Ist auch gut so, erst drängeln und nötigen und das auch nicht einsehen. Dann kostet es halt.
Gruß Wolfgang
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Gruß Wolfgang _____________________________ Ich lerne täglich dazu ![]() ![]() (Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte) |
#3
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Ist traurig, das RECHTSFAHRGEBOT interessiert die Polizei nicht. Nur die Drängler die packt man. Und die RECHTS Überholer. Keiner fragt warum gedrängelt und warum konnte er rechts überholen.
10m ist doch noch keine Nötigung ![]() ![]() Ich glaube jedoch da ist noch etwas anderes gewesen, dass dein Bekannter nicht gesagt hat. Mich haben sie mit 156 KM/h mit 6,5 Meter Abstand gefilmt. Waren 300 Eur und 6 Wochen FB. Also bei 4000 Eur und Verhandlung war noch was anderes im Spiel. Drum fahr ich untertags nur noch meine 140-150 und gut is es. Gebe nur noch in der Nacht Gas, und hoffe das keine Rechtsfahrer unterwegs sind. Robert |
#4
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Zitat:
Gruss Nordy |
#5
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Naja, beim Tagessatz von 133 Euronen hat dein Bekannter ja genügend Geld
Da kann er auf der Autobahn jaweiter drängeln und andere gefährden ![]()
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#6
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Wenn jemand wegen Nötigung verurteilt wurde, dann ist das mehr als "Drängeln".
Dass sollte dir schon bewußt sein. Du solltest dir mal die version des Bedrängten anhören, vielleicht denkst du dann anders darüber. Auch die Unfallsbillanz auf Autobahnen, bei denen zu geringer Abstand, zu schnell Fahren und Dränglerein im Spiel sind, sollten dich auch daran erinnern, dass dies kein Pappenstiel ist. Und noch was fällt mir bei dieser Schilderung ein, es ist wie immer im Leben, die anderen sind schuld, nur nicht ich selber. 4000,- Euro Strafe (30 Tagessätze) bekommt man nicht einfach so, wegen Drängeln!!! |
#7
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Auf der Autobahn (der Fahrer muss also mindestens 80 km/h gefahren sein) 10 m an einen Fordermann aufzufahren ist :blemblem: :blemblem: :blemblem: . Auch meine kleine Tochter dankt dem Gericht, solche Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Somit ist für sie die Chance höher, dass der Papi auch zukünftig heil nach Hause kommt.
Gruß Christian |
#8
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Drängeln
Hallo an alle,
also Olaf, Deine Aussage kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Ich bin nur froh, dass ich meine 40 - 50 000 km Jahresfahrleistung meist nicht auf Autobahne abspule. Meine Meinung ist, dass die Zahl der brutalen Drängler stark zurückgegangen ist. Wenn ich mit 140 rausziehe und einer kommt mit 200 ist der dann ein Drängler oder ich ein Behinderer ? Meist kommen aber Fahrer mit 110 rausgezogen hinter dem LKW und behindern den hinteren Verkehrsteilnehmer und zwingen zu abruptem Bremsmanöver. Allerdings bin auch ich der Meinung, dass jemand, der ständig drängelt, dafür büßen soll. Es ist aber doch so, dass zumeist zwei dazugehören. Es wäre viel ruhiger auf den Autobahnen, wenn auch die Dauer - Linksfahrer genauso hart bestraft würden. Noch besser wäre es, wenn alle zusammenhelfen würden. Meist bin ich mit PS-starken Firmenwagen unterwegs. Da kann ich leicht mal rausziehen, hochbeschleunigen und wieder bequem rechts gemütliches Tempo fahren. Schon bedankt sich der Überholdende mit freundlichem Gruß Leider war von uns keiner dabei, um die geschilderte Situation zu beurteilen. Übrigens, noch was zu dem Mercedes-Testfahrer, der eine Frau mit Kind auf dem "Gewissen" hat. Habe einen Bericht vorliegen, in dem die Frau auf der 3. Spur fuhr. Die 2. Spur war komplett frei. Natürlich erschrickt man niemand so, dass er einen Unfall baut. Aber was wollte die Frau mit 110 kmh auf der 3. Spur ???????? Auch hier gehörten 2 dazu. Gruß Erich |
#9
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Zu dem ganzen von mir noch 2 Kommentare:
1. Auch ich fahre gerne schnell bis sehr schnell (auch schonmal jenseits von 230). Aber nur wenn die Verhältnisse das zulassen. Und dass heisst bei mir: wenn ich alleine auf der Autobahn bin. 2. Nicht der der schneller fährt, hat auch Vorfahrt und auch nicht der, der am dichtesten auffährt.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#10
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Servus Zusammen
![]() hier glaub ich gilt es zwei Dinge zu unterscheiden: Zunächst bin ich wie alle anderen der Ansicht , dass Drängler und Nötiger eine Gefahr für uns alle darstellen. Die Strafen für solche Fahrer sind vollkommen gerechtfertigt. Das nächste ist aber, wenn ich zufällig alleine im Fahrzeug sitze und ich dem Vordermann nicht passe (warum auch immer) , der zufällig einen Zeugen dabei hat, der ihm was auch immer er will bestätigt, dann hab ich Pech gehabt und die A..karte gezogen, egal ob ich ihn jetzt tatsächlich genötigt hab oder nicht. Wenn der Zeuge die subjektive Aussage des Fahrers (auch vor Gericht) bestätigt hab ich wohl keine Chance und da wäre es zumindest für mich vorbei mit der Gerechtigkeit. Gruß Peter
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#11
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@Bootsboerse+Olka
Ich habe keinen Grund, der Darstellung meines Bekannten zu misstrauen. In eine ähnliche Auffahrsituation sind viele von uns auch schon mal gekommen. Man hat sich gerade über einen Bummellanten vor einem geärgert, ist vielleicht in Zeitdruck, schon neigt man leicht dazu, seinem vermeintlichen Recht etwas nachzuhelfen. Das passiert viele tausend mal täglich, geradezu eine Standardsituation. Solange keine echte Gefahr davon ausgeht, ist das etwas zu dichte Auffahren höchstens als Ordnungswidrigkeit zu bewerten. Übrigens hat man auch durchaus das Recht, eine Schlafmütze durch kurzes Hupen bei vorsichtiger Annäherung an sein Fahrzeug auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Gut, mein Bekannter ist sicherlich etwas zu dicht aufgefahren, jedoch stellt sein Verhalten keineswegs eine Nötigung dar, nur beweisen konnte er es in Ermangelung eines eigenen Zeugen nicht. Die Gegenseite hat den Sachverhalt viel schlimmer dargestellt als er sich zugetragen hat. Das passiert übrigens sehr oft, weil Anzeigenerstatter oft dazu neigen, ihre Vorhaltungen in dichterischer Freiheit wasserdicht zu machen. An den Tatbestand der Nötigung sind recht hohe Anforderungen geknüpft. In jedem Fall ist eine über längere Zeit und Wegstrecke anhaltende erhebliche Gefährdung für den Vordermann von Nöten, was z.B. der Fall ist, wenn jemand aus hoher Geschwindigkeit quasi auf die Stosstange des Vordermannes auffährt und ihn erschreckt. Für solches Fehlverhalten sind natürlich harte Strafen, eben die 30 Tagessätze usw. angezeigt. Für meinen Bekannten wäre eine Geldbusse völlig ausreichend gewesen. Übrigens, ich hoffe, dass ihr auch die übrigen Verkehrsregeln so genau nehmt wie diese Frage hier. Wirklich mit euren Gespannen noch nicht schneller als erlaubt gefahren ? Gruss Nordy |
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