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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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du musst irgendwie nachweisen können, dass das Boot vor 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde.
Das heisst, dass es gekauft, importiert oder was auch immer damit gemacht wurde. Das heisst nicht, dass es zugelassen sein musste. Frag mal den Verkäufer, woher er das Boot hat, ev könnte eine eidesstattliche Erklärung helfen. Auf der Seite der OÖ Landesregierung stehen die Überprüfungstermine, auch in Traunkirchen. Da könntest mit allen Papieren vorbei schaun und mal nachfragen, was du machen könntest... |
#2
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Danke für eure Kommentare. Es waren für mich nur die letzten drei Besitzer herauszufinden. Vom Vorbesitzer habe ich einen Kaufvertrag. Von denen hat keiner das Boot angemeldet gehabt. Es ist auch beim besten Willen und auch mit UV-Licht nicht zu erkennen, dass schon mal eine Nummer am Boot angebracht war.
Ich habe gestern noch den Prüfbericht (wo ich ja als Verfügungsberechtigter eingetragen bin), nach Linz zur Schifffahrtsbehörde gemailt. Der Ziviltechniker, welcher das Gutachten ausgestellt hat, -die Kosten dafür waren übrigens über 400 Euro-, meinte auch, dass im schlimmsten Falle eine eidesstattliche Erklärung reichen müsste. Herr Weiss der Sachbearbeiter, wird sich noch heute bei mir melden. Hat er versprochen. Ich halte euch auf dem laufenden. Liebe Grüße, Bernhard |
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