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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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mit Sicherheit. Muss aber erst herausfinden wer das war.
Danke für den Tipp Aber was ist dann eine Entregistrierungsbescheinigung? |
#2
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So nebenbei Bernhard: auf deinen See bist eh nicht lang alleine . Ich hab immer Wikinger gesehen, teils mit uralten Booten.Wennst die Anmeldung hinter dir hast wirst dus sehen
![]() ![]() Eine Bitte meinerseits:wenn du das Boot registriert hast, wirst ja eh alles dazu berichten, ja? ![]()
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3 Dinge braucht der Comander: einen vollen Tank ein gutes Fahrwasser und Zeit das zu genießen Gruß Harry |
#3
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Hallo,
laut Google braucht man eine Entregistrierungsbescheinigung beim Kauf von gebrauchten Booten inner- und außerhalb Österreichs. Ich weiß ja nicht, ich bin kein Österreicher, aber ist das wirklich so, hier sind doch die Hälfte Österreicher (so ungefähr, egal jetzt), habt ihr alle beim Kauf eines gebrauchten Bootes diese Bescheinigung gebraucht? ![]() Habe ich hier im Forum (und auch woanders) noch nie von gelesen. Bei einer Seite aus der Steiermark lese ich das diese Bescheinigung wohl zum ausstellen eines Seebriefes gebraucht wird, das ist doch nicht das was Du willst, oder? Um Links zu sehen, bitte registrieren Würdest Du ja eh nicht bekommen weil ein Seebrief nicht für Schlauchboote erteilt wird (außer für RIB´s) sagt mir die gleiche Seite, aha, wieder was gelernt. ![]() Nebenbei, 400 Euro für die Untersuchung durch den Sachverständigen halte ich auch nicht für ein Schnäppchen, da haben wir hier in D ja noch bei aller Bürokratie paradiesische Zustände. Viel Erfolg noch, Gruß Peter ![]()
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P.G. |
#4
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Danke Peter.
Anscheinend sind in der Steiermark auch nur um die 100 Euro zu bezahlen. Ja in Österreich leisten wir uns schon einen gewissen Luxus was Ämter und deren Beamte betrifft ![]() |
#5
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Zitat:
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