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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Zudem würde ich nur den Seeschein absolvieren und im Anschluss das Bodensee-
patent (muss danach nur schriftlich abgelegt werden) in Stuttgart ablegen. Im Anschluss kannst du das Bodenseepatent auf den Binnenschein umschreiben lassen :zwinkerer . So kann man sehr viel Geld und Zeit einsparen. :sleep: :sonne: Hi Tom, die Idee die Michael hier beschreibt, hört sich richtig gut an... wenn sie denn wirklich so funktioniert...? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das man das Bodenseepatent einfach so in auf den BInnenschein umschreiben kann... das würde dann ja jeder machen und die Bootsschulen hätten am Hungertuch zu nagen... :blemblem: Oder bin ich hier auf dem Holzweg? Kay |
#2
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Hallo Kay
ich verstehe nicht ganz was Du meinst. Du must die Theorieprüfung für das Bodenseeschifferpatent natürlich auch ablegen, und die ist schwerer wie die normale Binnen, da noch extra Bodenseefragen mit dabei sind.
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Gruß aus dem Schwarzwald Helmut Rib that`s it |
#3
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Hallo Helmut,
das mit der Prüfung war mir nicht klar... :schlaumai Ich dachte immer, das Bodenseepatent müsse man nur beantragen und gelte für vier Wochen. Aber ich glaube, da verwechsle ich dann was... ![]() Nun ja, ich werde dann wohl auch im Herbst den gewohnten Weg über meine Yachtschule gehen und da den Binnen nachholen... Zumindest entfällt dann die Praxis und ich muss "nur" Theorie erledigen. :hiiilfe: Kay |
#4
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Hallo Kay
Du kannst wenn Du Binnen hast, auf Antrag, den Bodensee für max (ich glaube) vier Wochen im Jahr befahren. Falls Du See hast erkundige Dich nach welcher Zeit die praktische Prüfung verfällt, d.h., dass sie nicht mehr auf die Binnen angerechnet wird.
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Gruß aus dem Schwarzwald Helmut Rib that`s it |
#5
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Hallo Leute!
Bodensee-"Urlaubsregelung" (= 30 Tage pro Kalenderjahr) für Binnenpatentinhaber gibts (rechtzeitig beantragen, kostet auch ordentlich), aber für das Boot gilt diese Regelung nicht, das braucht die "Bodenseezulassung" (max. 40 PS bei Aussenbordern, ich glaub nur 4Takter, Abgaszeugnis, keine Seetoilette ( ![]() Gruss Andreas |
#6
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Hallo ghaffy,
du hast Recht, neue Boote haben nur eine Chance die Bodenseezulassung bis max. 40 PS Außenborder zu bekommen. Ältere Schiffe mit bereits erteilter Bodenseezulassung dürfen auch mehr als diese Schallmauer betragen. Wie gesagt, wichtig ist: das Boot hat die Bodenseezulassung, und diese muss alle 2 Jahre erneuert werden! Mehr Info unter diesem Um Links zu sehen, bitte registrieren Ciaooooo |
#7
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Zitat:
Nun zum Thema Ich hab dieses Jahr das Bodenseeschifferpatent bei einer hier ansässigen Schule gemacht. Für eine geringe gebühr ( So um die 50€) konnte ich noch bei der Praxisprüfung einen Navigationsteil machen.(Fragen , 3 Sachen Angepeilt...). So muss ich für den SBS-See nur noch die Theoretische Prüfung bestehen. |
#8
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Zitat:
Grüße Tom
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
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