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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo!
Für uns Ösis gilt: Wasserstrassenverkehrsordnung § 1.10 Z. 2 Dort steht sinngemäss: Ein Schiffstagebuch ist für Kleinfahrzeuge (d.i. bis 20 m) NICHT erforderlich. Es kann daher auch von einer Versicherung - ausser die Bedingungen verlangen es ausdrücklich - nicht geltend gemacht werden. Gruss Andreas |
#2
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Logbuch ???
ich habe das mal aus der Versenkung geholt, weil es da ein neues Merkblatt gibt und die ersten Absätze sind für Deutsche von Interesse !
Um Links zu sehen, bitte registrieren Inzwischen hat auch der Minister gemerkt, das es eine Tagebuchpflicht gibt, ja ja manchen brauchen länger !!! |
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