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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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zählt zum anhänger auch die ladung?
und autobreite die gesamtbreite inkl. oder ohne spiegel? ![]()
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...wer ohne Narrheit lebt ist nicht so weise wie er glaubt!! :-) ![]() |
#2
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Zitat:
Zitat StVZO § 56(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Wenn Du ohne Spiegel auf gerade Stecke nicht sehen kannst, ob z.B. hinter die frei ist und du den LKW überholen kannst, dann kannst Du nicht alle wesentlichen Verkehrsvorgänge beachten. Auch ein Einsatzfahrzeug, dass evtl. vorbei will, musst du hinter dir sehen können. Wenn die Ladung breiter ist als der Trailer müssen die Spiegel auch breiter werden. Auch wenn man mal Rückwärts fahren muss, ist die Verbreiterung hilfreich.
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Gruß Andreas ZAR 43 mit Suzuki DF90A |
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