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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo Freunde,
anscheinend ist man in Österreich garnicht gut auf den ehemaligen Bootshändler Schmidt zu sprechen. Und wenn er das Ganze verschlampt hat auch als Importeur, echtes Armutszeugnis. Also bleibt dem Manfred möglicherweise nur der Weg zum Hersteller ZODIAC France, insbesondere wenn Schmidt direkt importiert hat. Das würde ich unbedingt schnellstens machen, denn ZODIAC als Hersteller kann an Hand der Fertigungs-Nummer (muß auch am Boot stehen und eigentlich auf dem CE-Schild!) auch feststellen wann das Boot gefertigt wurde und ist gewährleistungsmässig europaweit für seine Produkte als auch für die Zertifizierungsunterlagen verantwortlich. Von einem Verfall der Garantie des Herstellers kann hier nicht die Rede sein, lediglich Boote Schmidt hat möglicherweise die Hausgarantie abgelehnt um bei der Vesteigerung aus dem Schneider zu sein. Beispiel: meine MARLIN-Werft in Italien gewährt 3 Jahre Garantie europaweit ab Fertigungsdatum auf das gesamte Boot. Das sollte doch ähnlich bei ZODIAC der Fall sein, es sei denn sie haben eine eigene Importstelle und richten sich dort nach Landesrecht (in Deutschland überwiegend 2 Jahre) mit eigenen Lieferbedingungen. Das ZODIAC aber ein eigene Importstelle hat, dürfte aber in Österreich nicht der Fall sein. |
#2
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Zitat:
lg martin |
#3
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Sorry, mit Hinweis auf die Auflösung von Schmidt-Boote kommt auch ZODIAC France in Zugzwang, denn das ist kein akzeptabler Zustand dort in Wien.
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#4
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Es gäbe da auch eine andere Möglichkeit:
Die CE-Zertifizierung ist eine Urkunde (denke ich mal, zumindest könnte es sein). Wenn Schmidt die Urkunde nicht rausrückt, macht er sich eventuell strafbar = Urkundenunterdrückung = Strafbarer Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch. Man könnte ihm das ja mal mitteilen, zumidest mit dem Hinweis, dass daraus eventuell Schrwierigkeiten mit Behörden und Gerichten entstehen könnten. ![]() Wenn man ein streitbarer ist ![]() Ach ja, und noch was: zum Thema Schmidt verkauft nicht offiziell und gibt daher auch keine Gewährleistung ab. Ich bin mir da nicht so sicher, ob man sich in solchen Fällen einfach aus der Verantwortung ziehen kann. Nach EU-Recht wurde sogar bei Privatverkäufen ein gewisses Gewährleistungsrecht eingeräumt, wieso soll gerade in solchen Fällen das auf einmal nicht sein? Ach ja, da fällt mir ein: Der berühmte Spruch bei Ebay, ich bin mir da oft nicht so sicher, dass das rechtlich auch wirklich standhält. Eines hält sicher nicht stand: zB "Ware ist in Ordnung, aber aufgrund geltenend EU-Rechts muss ich das Teil als kaputt verkaufen" |
#5
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'tschuldigung. Die Garantie und das CE Zertifikat haben nichts miteinander zu tun. Das CE Zeichen zeigt eigentlich nur, dass bei der Herstellung die zu berücksichtigen verschiedenen und festgelegten europaweiten Normen, eingehalten worden sind. Das kann man von einen Zertifizierungsunternehmen prüfen lassen oder theoretisch auch selbst auf das Produkt drucken. Bei der Eigenzertifizierung haftet das Unternehmen ohne Versicherungschutz, es sei denn, das Unternehmen kann die Einhaltung der europäischen Normen nachweisen.
Das CE Zeichen ist nicht mehr als ein guter Marketinggag. Neu hinzugekommen ab 1. Juni ist das RoHS, dass etwas über die Schadstoffe in den Produkten aussagt. Gruß Christian |
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