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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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stimmt, klingt als ob normalerweise der eigner fahren würde. naja, blöd galaufen. kostet eine menge lehrgeld.
ich hoff nie in so eine situation zu kommen. lg martin |
#2
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Zitat:
neeee, übertrage das mal auf eine Segelyacht, die über den Antlantik fährt, der Skipper kann ja wohl nicht 4.000 Meilen selbst am Ruder stehen oder ?? Also beauftragt der Skipper ein ihm geeignet erscheinende Person mit dem steuern, deswegen behält er aber doch die Kommandogewalt und muß sich die Taten seines "Untergebenen" zurechnen lassen, wie es so schön im amtsdeutsch heisst. |
#3
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Die Sache ist mir auch noch nicht klar.
Beim Sportbootführerschein hieß es " Wer ist auf einem Fahrzeug für die Befolgung der Verkehrsvorschriften veranwortlich?" Antwort " Der Fahrzeugführer oder dessen Vertreter!" Also Vertreter gibts nicht, desshalb ist doch der Cousin(der ja den entsprechenden Führerschein hat) verantwortlich. Da wird nur vom Fahrzeugführer gesprochen und nicht vom Skipper, Eigner oder Rudergänger gesprochen. Oder hab ich den falschen Führerschein gemacht. Gruß Alfred Geändert von albo47 (16.06.2005 um 10:58 Uhr) |
#4
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Zitat:
lg martin |
#5
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Richtig Martin,
so wie es Roland (Rotbart) auch bestätigt, entscheidend ist wer die nautische Gewalt also die Schiffsührung anBord hat, und ... die hat nicht automatisch der Rudergänger blos weil er am Ruder steht. Bei dem Knaben in Kroatien scheint bei der Verhandluch vor dem Gericht anscheinend eine kontroverse Aussage gemacht worden zu sein, weil der Schiffseigner und sicher auch Schiffsführer in der Klemme saß wegen seinem Bodenseepatent, das dort nicht gültig war. Also herrschten keine klaren Verhältnisse anBord, und damit war der Schiffseigner und Schiffsführer in der Bedruille mit seiner Versicherung, die dann auf der Gerichtsverhandlung seine Verantwortung für die Schifführung durchsetze und damit nicht zur Kasse für den Schaden herhalten mußte. Schließlich ging es ja auch um einen Batzen Geld mit dem Totalverlust. Den SBF-See hätte er in Deutschland gg. mäßige Gebühr als Ergänzung zu seinem Bodenseeschein machen können, für ihn bestimmt ein finanzieller Klacks bei der Schiffsgröße. Jetzt hat er einen Riesenschaden nur weil er hier nicht aufgepaßt hat, weder mit dieser Ergänzungsprüfung noch mit den klaren Schiffsführungsverhältnissen in Kroatien. Das hätte er aber wissen müssen wenn er sich sorgfältiger auf die Tour in HR vorbereitet hätte. Und nach meiner Meinung werden diese Verhältnisse auch für Österreich zutreffen, wo eine ähnliche Gesetzgebung wie in Deutschland herrscht. |
#6
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genau.
irgendwie schreit das ja fast nach dummheit. selbst wenn ich mich erst im nachhinein informier, könnt ich es vor gericht immer noch so bringen das es juristisch ok ist, zumal der sachverhalt ansich ja nicht gesetzeswidrig war. aber aus fehlern lernt man (hoffentlich). lg martin |
#7
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Teurer Bootsausflug
Tja versteh einer die Gerichte,
habe selbst einen Richter zum Freund, aber der verstehts manchmal auch nicht. Merket Euch: Auf hoher See und vor Gericht seid Ihr in Gottes Hand ![]() ![]() Wahrscheinlich ist der Richter über eine Luftmatratze nicht hinausgekommen. Gruß Erich |
#8
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klar rotbart. ich denke in dem fall ist es auch die frage wie man das ganze dann erzählt. wenn ich sag, der cousin ist zu der zeit ja gefahren, dann klingt das ganz anders als wenn ich sage, der cousin ist der schiffsführer. selbst wenn zum unfallzeitpunkt dann ich selbst rudergänger gewesen wäre, hätte die versicherung zahlen müssen.
bei so einem kurzbericht ist halt auch immer die frage, wie wörtlich man das nehmen darf. für mich schauts aber sehr danach aus, als ob die crew dort einfach mehr als patscherte aussagen gemacht hat. mit den richtigen worten schaut der selbe sachverhalt schon ganz anders aus. und die versicherung, die ja weiß wie es nicht sein darf, fragt schon gezielt so, das du dich in was hineinredest obwohl es vielleicht garnicht so war. lg martin |
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