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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 16.06.2005, 10:46
albo47
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Die Sache ist mir auch noch nicht klar.
Beim Sportbootführerschein hieß es " Wer ist auf einem Fahrzeug für die Befolgung der Verkehrsvorschriften veranwortlich?" Antwort " Der Fahrzeugführer oder dessen Vertreter!" Also Vertreter gibts nicht, desshalb ist doch der Cousin(der ja den entsprechenden Führerschein hat) verantwortlich. Da wird nur vom Fahrzeugführer gesprochen und nicht vom Skipper, Eigner oder Rudergänger gesprochen. Oder hab ich den falschen Führerschein gemacht.
Gruß Alfred

Geändert von albo47 (16.06.2005 um 10:58 Uhr)
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  #2  
Alt 16.06.2005, 10:53
goeberl
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Zitat:
Zitat von albo47
Die Sache ist mir auch noch nicht klar.
Beim Sportbootführerschein hieß es " Wer ist auf einem Fahrzeug für die Befolgung der Verkehrsvorschriften veranwortlich?" Antwort " Der Fahrzeugführer oder dessen Vertreter!" Also Vertreter gibts nicht, desshalb ist doch der Cusin(der ja den entsprechenden Führerschein hat) verantwortlich. Da wird nur vom Fahrzeugführer gesprochen und nicht vom Skipper, Eigner oder Rudergänger gesprochen. Oder hab ich den falschen Führerschein gemacht.
Gruß Alfred
also so wie ich das immer beim österreichischen binnenschein verstanden hab, ist der schiffsführer (dürfte juristisch das selbe wie der fahrzeugführer sein) für alles verantwortlich. wem das boot dabei gehört ist völlig wurscht.
lg martin
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  #3  
Alt 16.06.2005, 11:12
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Richtig Martin,

so wie es Roland (Rotbart) auch bestätigt, entscheidend ist wer die nautische Gewalt also die Schiffsührung anBord hat, und ... die hat nicht automatisch der Rudergänger blos weil er am Ruder steht.

Bei dem Knaben in Kroatien scheint bei der Verhandluch vor dem Gericht anscheinend eine kontroverse Aussage gemacht worden zu sein, weil der Schiffseigner und sicher auch Schiffsführer in der Klemme saß wegen seinem Bodenseepatent, das dort nicht gültig war. Also herrschten keine klaren Verhältnisse anBord, und damit war der Schiffseigner und Schiffsführer in der Bedruille mit seiner Versicherung, die dann auf der Gerichtsverhandlung seine Verantwortung für die Schifführung durchsetze und damit nicht zur Kasse für den Schaden herhalten mußte. Schließlich ging es ja auch um einen Batzen Geld mit dem Totalverlust.

Den SBF-See hätte er in Deutschland gg. mäßige Gebühr als Ergänzung zu seinem Bodenseeschein machen können, für ihn bestimmt ein finanzieller Klacks bei der Schiffsgröße. Jetzt hat er einen Riesenschaden nur weil er hier nicht aufgepaßt hat, weder mit dieser Ergänzungsprüfung noch mit den klaren Schiffsführungsverhältnissen in Kroatien. Das hätte er aber wissen müssen wenn er sich sorgfältiger auf die Tour in HR vorbereitet hätte.

Und nach meiner Meinung werden diese Verhältnisse auch für Österreich zutreffen, wo eine ähnliche Gesetzgebung wie in Deutschland herrscht.
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  #4  
Alt 16.06.2005, 11:17
goeberl
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genau.
irgendwie schreit das ja fast nach dummheit. selbst wenn ich mich erst im nachhinein informier, könnt ich es vor gericht immer noch so bringen das es juristisch ok ist, zumal der sachverhalt ansich ja nicht gesetzeswidrig war.
aber aus fehlern lernt man (hoffentlich).
lg martin
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  #5  
Alt 16.06.2005, 13:30
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Teurer Bootsausflug

Tja versteh einer die Gerichte,

habe selbst einen Richter zum Freund, aber der verstehts manchmal auch nicht.

Merket Euch:

Auf hoher See und vor Gericht seid Ihr in Gottes Hand



Wahrscheinlich ist der Richter über eine Luftmatratze nicht hinausgekommen.

Gruß Erich
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  #6  
Alt 16.06.2005, 15:39
albo47
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Hallo Dieter,
es gibt keinen Ergänzungsschein SBF-See zum Bodenseeschifferpatent. Es muß die Prüfung gemacht werden wie jeder andere Neuling. Evtl .gibt es eine Erleichterung wenn bei der Prüfung zum Bodenseeschifferpatent auch eine Navigationsprüfung abgelegt wurde dann entfällt das praktische Motorbootfahren. Es muß aber in einem zeitlichen Zusammenhang zwischen Navigationsprüfung und Prüfung SBF-See bestehen (glaube 6- Monate).

Der SBF-Binnen kann gegen geringe Gebühr, ohne jegliche Prüfung, vom Bodenseeschifferpatent umgeschrieben werden.

Hätte der Cuosin sich zum Fahrzeugführer (Schiffsführer gibt es beim SBF-See nicht) erklärt, wäre er auch der Verantwortliche gewesen. Ihm hätte man grobe Fahrlässigkeit nachweisen müssen, daß die Versicherung nicht zahlen bräuchte.
Das ist meine Meinung
Ps: Ich führe auch kein Boot sondern ein Sport-und Freizeitfahrzeug-- ist schon lustig!!!!!!

Gruß Alfred

Geändert von albo47 (16.06.2005 um 15:51 Uhr)
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  #7  
Alt 16.06.2005, 16:23
rotbart
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Eigner / Skipper / Steuermann /Gast

Also mal der Versuch der Zusammenfassung.
Man kann nicht Regeln für jede Art von Boot machen, eine 14m Yacht ist ja auch noch ein Sportboot. Damit gilt bei allen :
--Der Eigner ist der der das Eigentum am Fahrzeug hat (könnte auch die Bank sein, wenn es geleast ist)
--Der Skipper ist derjenige der die Kommandogewalt an Bord inne hat (dies gilt auch bei Sportbooten), dazu ist er vom Eigner bestimmt worden (im Falle der Leasingbank vom Besitzer = Reeder), allerdings muß er die notwendige Befähigung (=Schein) haben.
--Der Skipper wird in HR / Gr /TR etc übrigens in das Permit eingetragen !!!
--Der Skipper ist für alles an Bord verantwortlich auch für die bereitstellung eines Rudergänger (dieser braucht KEINEN schein)

Keine Rolle speilt, ob sich ein Schein umschreiben lässt oder nicht, es zählt (wie beim Fußball) die Tatsachenentscheidung im Moment des Unfalles.
Wenn/Aber Hätte ist hier nicht angesagt.
Kraß gesagt, wenn der Steuermann ein Patent als Kapitän auf großer Fahrt hat und der Skipper den Bodenseeschein, dann wäre das Urteil genauso ausgefallen.
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  #8  
Alt 16.06.2005, 20:52
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger
Tja versteh einer die Gerichte,

habe selbst einen Richter zum Freund, aber der verstehts manchmal auch nicht.

Merket Euch:

Auf hoher See und vor Gericht seid Ihr in Gottes Hand



Wahrscheinlich ist der Richter über eine Luftmatratze nicht hinausgekommen.

Gruß Erich
Moin,

kann ich nicht bestätigen - war bis jetzt 3 mal vor Gericht und immer Top-Leute vorne gewesen inkl. Staatsanwalt.

um was gehts im Detail??? was steht im Text??? wie wird was begründet???
=======================
Die Yacht war in Küstennähe mit einem Hindernis unter Wasser kollidiert, es entstand ein Schaden von 160 000 Euro. Die Versicherung zahlte nicht, *obwohl der Schiffseigner erklärte, zur Zeit des Unfalls habe sein Cousin, der den notwendigen Führerschein besitze, die Yacht gesteuert. Das Gericht entschied jedoch, der Eigner habe als *Kapitän weiterhin den Kurs *bestimmt und die Verant*wortung für das Boot getragen. Damit sei er Schiffsführer ohne gültigen Führerschein gewesen.
=======================

in Küstennähe wo auffahren??? wie kann das sein??? - Geschwindigkeit ??? Abstand vom Land - hat der Rudergänger noch nie was von gehört???
Fahrlässig sein Boot versenkt und dann noch Andere zahlen lassen wollen?? - Der Richter hat einen super normalen Menschenverstand und lies sich nicht bluffen. Eindeutig Beifall von mir.

Wenn die Formulierung aus der Urteilsbegründung ist, dann hat der Richter den Schmuh des Eigners mit seinem Cousin nicht aufgedeckt, sondern über den Umweg: wer angibt wo man hinfährt, der ist der Käptn und der hat die Verantwortung und der muss auch zahlen (bzw. dessen Versicherung).

Es geht um 160.000€ - wäre noch interessant den Zeitwert des Bootes zu wissen - vorher - nachher. Wie oft/lang in HR und wie oft/lang am Bodensee usw.

edit: in HR - bei dem klaren Wasser, man kann wirklich alles sehen, wenn man nicht total besoffen ist - eigentlich hätte der Richter den beiden 200km Schlauchifahren aufbrummen müssen - mit Bambusstock die Tiefe entlang der Küste messen....
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)

Geändert von DschungisKahn (16.06.2005 um 20:59 Uhr) Grund: steht im edit
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  #9  
Alt 17.06.2005, 12:16
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Hallo Jürgen,

bist Du beim Unfall dabei gewesen ? So könnte es gewesen sein oder aber auch nicht !!!!!!

Wozu hat man denn eine Versicherung ?

Mir geht es hier auch um was ganz anderes.

Wenn jemand am Steuer steht, der den Führerschein, das Patent oder *******gal was er dafür für ein Papier braucht hat, dann ist das für mich o. k.

Ob der Besitzer (Eigner) jetzt die notwendigen Papiere hat oder nicht, ist doch nicht relevant.

Sollte der Steuermann nicht aufgepaßt haben, na ja.

Aber die Begründung weshalb das Urteil abgelehnt wurde, nämlich der Umstand "Besitzer hat nicht die notwendigen
Befähigungen" hat doch überhaupt nix damit zu tun mit dem was Du schreibst, nämlich dass der Steuermann besser aufpassen soll.

Gruß Erich
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