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#1
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Hallo Mathias!
Jedes Funkgerät eingebautem DSC-Controller lässt sich auch ohne DSC betreiben. DSC kannst also abschalten. Es gibt auch noch keine DSC-Pflicht in HR. ATIS kann natürlich auch ein/ausgeschaltet werden. ATIS darf am Meer eingeschaltet bleiben (dann geht aber DSC nicht). Du kannst sowohl eine ATIS (für Binnen) als auch eine DSC-Kennung (fürs Meer; Binnen ist DSC verboten) beim Fernmeldebüro beantragen (monatliche Gebühr ca. 10 EUR) OHNE ein Funkerzeugnis zu besitzen. Du darfst nur nicht damit senden. Aber die Antenne brauchst nicht abschrauben. Wenn du das Kroatische Küstenpatent mit Funk gemacht hast, darfst du natürlich in HR auch funken. Ein Funk-Kennzeichen ist ohne DSC praktisch nicht erforderlich, theoretisch allerdings vorgeschrieben. Wenn du kein Rufkennzeichen hast, das ja gleichzeitig quasi die Genehmigung zum Einschalten bedeutet (aber noch nicht zum Senden), könnte die Funkanlage theoretisch bei einer Kontrolle in HR beschlagnahmt werden. Wenn du eine extra-Funkprüfung in HR gemacht hast, schau nach im Funkerzeugnisgesetz, ob deine Prüfung anerkannt wird (suche nach Funkerzeugnis-Gesetz BGBl I 26/1999 in Um Links zu sehen, bitte registrieren, link geht grad nicht). Praxistipp: Wenn du Binnen nicht funken willst, kannst du deine Seefunkstation mit oder ohne DSC beim Fernmeldebüro anmelden, zB für Jun/Jul/Aug jeden Jahres und du kriegst dann ein Rufzeichen zB OEX 1234 (X für Seefunkstation). Du bist dann voll legal unterwegs in HR. Gruss Andreas |
#2
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Zitat:
der Benutzer kann ATIS nicht willentlich abschalten, er kann nur von Binnen auf See schalten, aber wenn Binnen DANN AUCH ATIS (sonst wäre es sinnlos, jeder würde beim quaken ATIS ausschalten ![]() |
#3
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Hallo Rotbart!
Ist nicht wahr. Es ist erlaubt und möglich, sowohl ATIS als auch DSC abzuschalten. Es ist Binnen allerdings nicht erlaubt, den Funk ohne ATIS zu betreiben. Ich habe ein NEUES Funkgerät vor 3 Monaten angemeldet. Es verfügt über die Konformitätserklärung, wird genau so in der EU ausgeliefert (nicht nur in Österreich). Was natürlich nicht geht: die ATIS oder DSC Kennung selber löschen. Aber abschalten geht definitiv. Gruss Andreas |
#4
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Zitat:
erklär mir bitte wie ? Ich habe ein kombiniertes Gerät Binnen (ATIS) und Buten (DSC) das kann man natürlich umschalten und buten wird dann kein ATIS gesendet, aber wie Du den ATIS abschalten willst ist mir völlig unklar. Der sitzt doch direkt auf der Trägerwelle und wenn Du nur den Sendeknopf berührst wird bereits deine ATIS Nummer gesendet Ich habe auch alle Unterlagen nachgesehen (SIMRAD) nirgends ist das auch nur erwähnt, geschweige denn beschrieben. Und das ist die Vorschrift : ------------------------ 6.2 ATIS Alle Schiffsfunkanlagen und tragbaren Funkgeräte an Bord müssen mit einer Codiereinrichtung für die Aussendung des ATIS-Signals ausgerüstet sein. Die Aussendung erfolgt auf allen geschalteten Kanälen nach Loslassen der Sendetaste automatisch. ------------------------ Geändert von rotbart (27.06.2005 um 15:28 Uhr) |
#5
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An meinem Funkgerät läßt sich auch weder ATIS noch DSC ausschalten. Sehe auch keinen Grund dafür nachdem man es "von oben verordnet" hat
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#6
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Also Blacky u. Rotbart,
Wie das bei Euren Geräten geht, weiss ich nicht. Bei meinem (Navman 7100) kann ich im DSC-Setup entweder DSC oder ATIS jeweils einschalten oder beide ausschalten. Dass ATIS binnen vorgeschrieben ist, bezweifelt ja niemand. Aber eben nur binnen. Und der Digitale Selektivruf (DSC) ist sowieso nur ein Bonus, der dann was bringt, wenn andere ihn auch verwenden (Buddy-List). Und GMDSS ist ja wieder eine eigene Sache. Also warum sollte man ATIS auf See nicht abschalten dürfen? Steht in keiner unserer Vorschriften. Wärs verboten, dann hätt das NAVMAN 7100 keine Konformitätserklärung und ich hätts nicht anmelden dürfen. Der ATIS-Mode hat ein paar andere Features, die vorgeschrieben sind: - Neugeräte ab 1.1.2005 kein Dual/Tri-Watch mehr möglich - automatische Sendeleistungsbegrenzung auf bestimmten Kanälen auf 1W (in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff, Schiff-Hafen und Funkverkehr an Bord) - kein Scan-Mode bei Neugeräten ab 1.1.2005 - DSC nicht erlaubt - Hintergrundbeleuchtung des Displays dimbar (ja, das steht in den Vorschriften so) usw. Die ATIS-Kennung kann nebenbei bemerkt nicht nur die Behörde empfangen werden, sondern von jedem Funkgerät. Bei alten Funkgeräten hört man den ATIS-Code auch am Ende der TX (düdldüü). Bei neuen Geräten ist allerdings "eine technische Vorrichtung erlaubt, die das Hörbarmachen der Automatischen Senderkennung unterdrückt" (Vorschriftentext). Das alles ist nachzulesen in (für europ. Wasserstrassenanrainer, also im wesentlichen Rhein, Donau, Mosel etc.): - Handbuch für den Binnenfunk - Allgemeiner Teil - Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, 6. April 2000, und für Ö: BGBl II 320/2002 Binnenschiffahrtsfunkverordnung BSFV Gruss Andreas |
#7
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Zitat:
Das Du zwischen SEE und Binnen (=ATIS/nicht ATIS) umschalten können musst ist klar, auf See gibt es (je nach Land) ja auch andere Kanäle und du darfst alle Kanäle mit 25 W betreiben. Soweit so gut und einverstanden, aber wenn DU BINNEN funken willst und die Option binnen geschaltet hast dann gibt es ATIS ob Du willst oder nicht, du hast bestimmt keinen Modus Binnen OHNE ATIS - dann wäre das gerät nicht regelgerecht. ----------------------- und beim DSC hast Du IMHO Unrecht, der Witz ist nicht die Buddy Liste sondern der automatische Anruf im Distress Call und natürlich erreichst Du auch alle Schiffe im Umkreis über DSC viel besser (All ships in vincinity) weil es bei dehnen klingelt und das hört man auf der Brücke. ----------------------- Nachtrag : Unter Punkt 4-5 des Handbuches vom Navman 7100 ist es übrigens nachzulesen entweder DSC oder ATIS oder keines von beiden letzteres aber nur mit dem US Modell Geändert von rotbart (28.06.2005 um 17:29 Uhr) |
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