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#1
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Hallo!
Muss ich die Handfunke auch in Deutschland anmelden? Oder gilt dies nur für stationäre Geräte? Vorraussetzung is ja des aktuelle src oder ältere vergleichbare Dokumente. gruß Heinz |
#2
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Hallo Sepp
wenn Du noch 50€ drauflegst bekommst Du den Navman 7100 mit DSC den kannst Du auf der Donau genauso wie am Meer verwenden. Funktioniert echt super der Rotti kann es bezeugen. Ich habe meinen Funk angemeldet für 6 Monate kostet 54€ Für das Funkzeugnis kann ich dir den Ebner Christian empfehlen Um Links zu sehen, bitte registrieren lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi ![]() ![]() ![]() ![]() Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
Geändert von Hansi (11.07.2005 um 19:33 Uhr) |
#3
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Zitat:
lg martin |
#4
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nur wahrscheinlich vergriffen - zumindest beim Diskontmarin, dafür ist das 7200er jetzt billiger :ferdisein
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#5
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Hallo alle zusammen,
Danke für die guten Ratschläge, werd mir die Geräte einmal genauer ansehen und dann vielleicht mit Rotti besprechen was ich machen soll.
Gruß Sepp |
#6
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Hallo Leute
ich habe es beim Palmetshofer in Linz gekauft,weil der EMS es noch garnicht hatte obwohl es im Katalog schon drinnen war. Bin extra wegen dem Funkgerät nach Neudau gefahren und dann war keins da ![]() ![]() Was soll's jetzt habe ich es ja lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi ![]() ![]() ![]() ![]() Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#7
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Zitat:
vergiß es. Ohne UKW-Prüfung geht garnichts, und wenn Du diese hast kannst Du auch eine UKW-Funkgerät anmelden, ohne nicht. Und ohne Zulassung darfst Du in D keine UKW-Gerät bedienen auch nicht einschalten. Die Handfunken für HR werden einfach so benutzt aber nur dort. Kommst Du in eine Kontrolle, dann ist die Handfunke "futsch" und Du hast noch einen Haufen Ärger am Hals. Brauchst Du sowas wirklich wo wir in der Zeit der Mobiltelefone leben? Und festeingebautes UKW auf einem Schlauchboot??? Ofiziell ist ein UKW-Gerät nur für amtliche kurze Benutzung zugelassen mit genauer Sprachregelung, bzw. für das Abhören von Notkanal 16 bei entsprechender Wetterlage, und zum abhören des Wetterdienstes. Eine ATIS Kennung (Sebstindentifizierung) wird mit der Zulassungsgenehmigung erteilt und ist bei Notfällen von großer Bedeutung (Sicherheit!). Private Gespräche über UKW sind grundsätzlich generell nicht erlaubt. |
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