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  #1  
Alt 11.08.2005, 20:11
HCC
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Beiträge: n/a


Dideldumdei,

keine Sorge, mein Auto hat 'ne Stützlast von 150 kg. Aber der Hänger - hmhmhm. Also Rad 'runter isse nix gut Dieter. Wäre zwar die Lösung, aber der Kofferraum ist definitiv voll. Habe das Rad jetzt einmal quer gelegt und nach hinten geruckelt. Halterung geflext, geschraubt und angepaßt. Stützrad um 25 cm nach hinten versetzt. Und habe jetzt noch fünf Kilo Übergewicht. HmHmHm. Ab wann muss man in Dänemark für zu hohe Stützlast bezahlen ?

Gruß Christian
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  #2  
Alt 11.08.2005, 21:26
Burrito
Gast
 
Beiträge: n/a


Hi,
und wenn du das ganze Boot ein wenig nach hinten verlagerst?
Gruss Housi
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  #3  
Alt 11.08.2005, 21:33
Benutzerbild von DieterM
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Zitat:
Zitat von HCC
Dideldumdei,

Und habe jetzt noch fünf Kilo Übergewicht. HmHmHm. Ab wann muss man in Dänemark für zu hohe Stützlast bezahlen ?

Gruß Christian
Servus Christian,

dachte Du hättest von zulässiger Stützlast am Zugfahrzeug von 5o kg gesprochen, für die auch Dein Trailer ausgelegt wäre. Wenn Dein GW 150 kg ausweist als Stützlast, dann solltest Du lediglich die Maulkupplung am Trailer anschauen (eingeprägte techn. Daten), denn die ist entscheidend. Hier wäre es sogar besser mit ca. 75 kg, wie allgemein üblich zu fahren. Aber Du machst ja keine speziellen Angaben zum Trailer den Du hast, bzw. wäre eine techn. Rückfrage beim Trailerhersteller auch angebracht gewesen. Ich hoffe jetzt Du hast nicht einen superleichten Trailer und Dein Bootsgewicht ist bereits an der Grenze des Zulässigen.

Bei einer Gewichtskontrolle werden nur die Gewichte unter der Trailerachse gemessen, und die Stützlast nur kontrolliert, wenn der Zugwagen hinten sichtlich runtergedrückt wird und man von Überladung ausgehen kann. Aber vielleicht wird gleichzeitig der Zugwagen prinzipiell auf Achsgewichte kontrolliert, um auch hier eine Überladung der Achsen zu verifizieren.

Hat aber Seltenheitswert bei Straßenkontrollen und wird nur bei offensichtlicher Überladung eines Zuges gemacht.

Geändert von DieterM (11.08.2005 um 21:39 Uhr)
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  #4  
Alt 12.08.2005, 07:28
HCC
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM
Servus Christian,

dachte Du hättest von zulässiger Stützlast am Zugfahrzeug von 5o kg gesprochen, für die auch Dein Trailer ausgelegt wäre. Wenn Dein GW 150 kg ausweist als Stützlast, dann solltest Du lediglich die Maulkupplung am Trailer anschauen (eingeprägte techn. Daten), denn die ist entscheidend. Hier wäre es sogar besser mit ca. 75 kg, wie allgemein üblich zu fahren. Aber Du machst ja keine speziellen Angaben zum Trailer den Du hast, bzw. wäre eine techn. Rückfrage beim Trailerhersteller auch angebracht gewesen. Ich hoffe jetzt Du hast nicht einen superleichten Trailer und Dein Bootsgewicht ist bereits an der Grenze des Zulässigen.

Bei einer Gewichtskontrolle werden nur die Gewichte unter der Trailerachse gemessen, und die Stützlast nur kontrolliert, wenn der Zugwagen hinten sichtlich runtergedrückt wird und man von Überladung ausgehen kann. Aber vielleicht wird gleichzeitig der Zugwagen prinzipiell auf Achsgewichte kontrolliert, um auch hier eine Überladung der Achsen zu verifizieren.

Hat aber Seltenheitswert bei Straßenkontrollen und wird nur bei offensichtlicher Überladung eines Zuges gemacht.
@ Housi: Boot kann nicht nach hinten. Heckspiegel steht genau über der letzten Rolle.

@ Dieter: Nixe GW. 5er Touring mit abnehmbarem Kugelkopf. Papiere weisen einen maximale Stützlast von 150 kg aus. Ist aber nicht so wichtig, da immer die geringere Stützlast zählt. Trailer ist ein Brenderup Easyline mit 600 kg zulässiges GG. Boot, Motor, Zubehör und weitere Anbauten, wie 3. + 4. Rolle und seitliche Stützen bringen inkl. Trailer so schlappe 450 kg auf die Waage. Habe also noch ein bisschen Luft. Heute geht es noch einmal zum finalen Wiegen.

Gruß Christian
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