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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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am Kern der Sache vorbei
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Hallo Zusammen, zunächst bin ich kein Flaggenfreund und fahre deshalb auf dt. Binnenrevieren ohne Beflaggung, da hier keine Verpflichtung zur Flaggenführung besteht. Auch an der deutschen Küste besteht m.E. nur eine Verpflichtung zu Flaggenführung für Binnenschiffe, die in das Binnenschafffahrtsregister eingetragen sind (da bin ich mir aber noch nicht ganz sicher). Trotzdem würde ich es im Ausland natürlich gerne richtig machen, soll heißen nicht nur die nach dortigen Gesetzen evtl. zwingend vorgeschriebene eigene Nationalflagge setzen, sondern auch die Gastlandflagge, um nicht unhöflich zu sein. Ich habe nur einen Geräteträger mit Aufnahmen für je 2 Flaggen an beiden Seiten zur Verfügung und beabsichtige nicht, einen zusätzlichen Flaggenstock o. ä. zu beschaffen. Für die Gastlandflagge bliebe daher nur der Platz über der Nationalflagge oder die BB-Seite, womit ich eine ähnliche Ausgangssituation habe, wie HCC. Das von Rotbart zitierte Flaggenrechtsgesetz gibt m.E. für diese Frage rein gar nichts her, auch wenn er es immer wieder als Keule gegen Argumente einsetzt . Ich bezweifle bereits, dass das deutsche Flaggenrechtsgesetz auf fremden Hoheitsgewässern zur Anwendung kommt, da die nationalen Regelungen zumindest vorrangig sein dürften und wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei? Die zitierten Vorschriften würden aber selbst dann nichts für die Fragestellung hergeben, wenn sie in ausländischen Küstengewässern anwendbar wären, denn: - § 8 bestimmt doch lediglich, dass an der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt wird, nur noch Signalflaggen gesetzt werden dürfen – darüber, darunter oder daneben ist aber gerade nicht „an der Stelle“. Sonst könnte man ja auch sagen es sei der komplette Geräteträger gemeint - der wäre dann für alle anderen Flaggen tabu. Ist doch Unsinn... - § 6 hat mit dem Problem „wo setze ich die Gastlandflagge“ rein gar nichts zu tun, er verbietet lediglich das Führen der Fahnen der deutschen Bundesländer oder bestimmter dt. Regionalflaggen anstelle der Bundesflagge. Deshalb die Formulierung „dürfen nur neben (also nicht anstatt der Bundesflagge) geführt werden“. Das Wort "neben" ist also sicher nicht auf den Anbringsort bezogen, sondern meint schlicht zusätzlich. Daher bitte, lieber HCC, lass uns an Deinem Wissen teilhaben, wie deutsche Hoheitsträger das Problem bewerten : gehört die Gastlandflagge nach StB über die Nationale oder an die BB-Seite des Geräteträgers, wenn sich kein anderer Platz findet? Gruß Carsten |
#47
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Dann mit der Gastlandflagge bitte an die BB-Seite Carsten, aber bitte nicht über den "Adenauer".
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#48
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Kannst Du mir dazu irgendeine Vorschrift nennen oder ist das mal wieder der sogenannte Seemannsbrauch ? Wenn man sich die Realität der Beflaggung von Sportbooten anschaut, ist davon dann wohl nicht mehr allzuviel übrig geblieben, denn viele machen es genau umgekehrt und führen die Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge an StB. Gruß Carsten |
#49
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da ich keine Lust habe von vorne anzufangen, hier nur soviel das deutsche Flaggenrecht findet Anwendung auf in deutschland registrierten Schiffen, die das Recht haben eine Nationale zu führen. Das ausländische Recht ist dabei erst einmal egal. JEDES LAND fordert die Herkunftsbezeichnung des einlaufenden Schiffes = Nationale und JA die ausländischen Behörden (Polizei/Marine) können Verstöße ahnden (=Strafen ausprechen) Warum weil das deutsche Flaggenrecht auf internationalen Abkommen basiert, die weltweit gelten. |
#50
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klingt erstmal gut, auch wenn Du keine Lust hast für mich extra nochmal von vorne anzufangen aber durch internationale Abkommen wird i.d.R. kein deutsches Gesetz im Ausland anwendbar, sondern die beteiligten Staaten verpflichten sich allenfalls, gleichlautende Regeln für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen. Kommt im Ergebnis dann aber aufs Gleiche raus...insoweit magst Du Recht haben. Ich kann aber noch immer nicht erkennen, dass - wie Du sagst - das Flaggenrechtsgesetz die Führung der Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge verbieten soll...wo bitte steht das? Gruß Carsten |
#51
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Die Zulassung Ö-Seeschiffe wird mit dem Seebrief bestätigt. Die engl. Übersetzung unter Seebrief lautet "permission to fly austrian flag". Drinnen steht ".. ist berechtigt und verpflichtet die Flagge der Republik Österreich zur See zu führen." Es gab früher einen nun pensionierten österreichischen Hofrat der in Italien urlaubte und nix besseres zu tun hatte, als bei allen Ö-Boote mit Flagge die Nummer zu notieren, nachzusehen ob Seebrief ausgestellt wurde und wenn nicht die Leute anzeigte. Aber den Italienern wird es egal sein.
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LG Michael |
#52
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@ Michel H
Klasse Geschichte, schön das es derart fehlgeleitete ehemalige Würdenträger nicht nur bei uns gibt. Die Wege des Herrn sind unergründlich. Geändert von ArCa (17.08.2005 um 15:11 Uhr) |
#53
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Hallo,
ich verstehe eure Aufregung um die Flaggen nicht. Auf Binnengewässern fragt eh keiner danach. Aber da ich zu 95 % in Holland unterwegs bin setze ich die Gastflagge einfach über die Nationale und fertig. Die Holländer hatten sich auch schon über "unsere Rubberdog" Flagge gefreut da die orange ist. Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#54
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Ein KROATISCHER Hafenkapitän hat mir mal zu diesem Thema gesagt: Ihr Boot ist deutsches Boot, dh deutsche Flagge. Auch wenn es in Kroatien ist, ist es immer noch in erster Linie deutsches Boot und daher kommt kroatische Flagge darunter.
Im Endeffekt ist es doch sch....egal. Wer hier im Forum noch nie eine Vorschrift verletzt hat, darf jetzt anfangen, mit Steinen nach mir zu werfen. |
#55
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Aber wenn Du weiter oben im Thread mal nachlesen würdest, da gibt es bereits mehrere Vorschläge, wo Du als Schlauchbootfahrer vernünftigerweise die Gastlandflagge führen kannst, wenn du diese nicht am Geräteträger unterbringen kannst. Aber Gastl-Flagge über der Nationalen geht nicht, das machen nur Deutsche und einige Österreicher, die von Seemannschaft warlich noch nicht viel gehört haben. Sowas wäre auch bei deutschen Hochseeseglern-Seglern verpönt. Bei allen offshore Seglern, auch international, ist es eine Selbstverständlichkeit die Gastl-Flagge in der Saling auf der STB-Seite zu führen und die Nationale meist mittig am Heck. Auf Motoryachten ist sowas leicht zu wiederholen da meist ein kleiner Mast vor oder auf dem Kajütdach geführt werden kann. Bei Motorbooten ist es schon schwieriger wegen dem fehlenden Mast, aber hier bietet sich die Lösung mit einem kleinen Flaggenstock an der Windschutzscheibe an, oder am Bug. Bei Schlauchboote o/Geräteträger wird die Nationale STB am heck geführt und die Gastl-Flagge kann meisten an einem kl. Flaggenstock am Bug gefahren werden. Ist ein Geräteträger vorhanden, dann gehört die Nationale dort an die SRB-Seite und die Gastl-Flagge gegenüber an BB, hast Du einen Extra Flaggenstock am Heck dann dort die natinale und die Gastl-Flagge in den Geräteträger. Ich hoffe Du findest nun den richtigen Platz für Deine Beflaggung an Deinem Marshall-Gugel Boot ohne in Konflikt mit den deutschen Flaggen-Vorschriften zu kommen. Ich versuche hier nur vermeintlich richtigen Gebräuchen, die aber falsch sind, entgegenzutreten. Und es wäre doch schön, wenn unsere Schlauchbootgruppe auch richtig Flagge zeigen würde, und dazu gehört auch unsere FORUMS-Flagge, die natürlich links, oder am Stander am Bug oder auf dem Geräteträger, oder auch an der UKW-Antenne geführt werden kann. Aber Nachts, daher zw. Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, gehören alle Flaggen eingeholt am Liegeplatz. |
#57
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Der pensionierte Hofrat aus Österreich ist leider kein Einzelfall, aber ich sehe schon, wirklich richtig kann man das mit der Beflaggung auf einem Schlauchboot wohl nur dann machen, wenn man zusätzlichen Aufwand treibt - und dazu fehlt mir an diesem Punkt einfach die Begeisterung. |
#58
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Ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln.....
Die meisten Schlauchifahrer haben an Steuerbord die Nationale und darüber die Gastlandflagge. Bei mir ist das auch so und das bleibt so. Die Gastlandflagge gehört nun mal höher als die Nationale und an Steuerbord. (Ist bei den Seglern ja auch so, wenn die Gastlandflagge ín der Stb-Saling und die Nationale am Heck mittig hängt.) Mittig geht bei mir nicht, es sei denn ich klebe sie auf den Motor. Also: Gastlandflagge an Steuerbord (habe ich) Nationale, wenn mittig nicht geht, dann nach Steuerbord versetzt und niedriger als die Gastlandflagge. (Habe ich auch). Das einige, was nicht passt, dass am Flaggestock, an dem die Nationale hängt, nix anderes hängen darf.... ..... aber da meine Flaggen nicht am Flaggestock, sondern am Gerätebügel hängen, blieben sie da, wo sie seit Jahren hängen ... und so wie es die meisten Schlauchifahrer (und übrigens auch Joghurtbecher-Fahrer) machen.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#59
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@ Olaf
GENAU, Basta!!!
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Gruß Ludger --------------------------------------------------------------------- N 51° 37` 38,0" E 006° 11` 49,9" Rettet den Wald.............esst mehr Spechte!!!!! |
#60
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wenn Du es nicht erkennen kannst , schlage ich vor nochmals nachlesen (mit Brille ) ABER vielleicht reicht auch Nachdenken : Woher weis Deine Gastlandflagge, dass sie eine Gastlandflagge ist ? Ist das in goldenen Letter eingeprägt ???? Kaum oder ? Es ist einfach eine Nationale ! Genauso wie die andere die da hängt. Also das es eine Gastlandflagge ist kann man doch nur daran erkennen, indem sie den inernationalen regeln gemäß am richtige Platz gesetzt wird. Und wenn Du nun nochmals nachliest ist es nach FlRG verboten dort wo üblicher Weise die Natinale zu wehen hat, eine andere wehen zu lassen |
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