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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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...hab' mich leztes Jahr auf d. BH-Perg erkundigt- ist kein Problem- aber mit 10km/h (!) (nicht schneller) wird man alt...
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![]() ...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht... Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone "There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?" |
#2
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habe mich auch schon schlau gemacht !
Juristen vom Öamtc: das ist völlig legal, solange man nicht schneller als 10km/h fährt. wenn doch verstößt man gegen x Gesetze, und die Versicherung steigt im Schadensfall aus. (auf deutsch was der Jurist in ... gesagt hat). Nur 10km bei mir waren es 7 km, .... ein 3/4 Stunde hin und zurück, da habe ich mir doch blaue Taferl geborgt! übrigens: gestern war es endlich so weit, ich werde das gleich mal unter jungfernfahrt posten, falls es wen interessiert !!! mfg Rolli.
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Life is what happens to you while you are busy making plans doing other things |
#3
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Hallo Rolli!
Möchte mir sicherlich nicht den Ruf einzuhandeln übervorsichtig zu sein und immer den mahnenden Zeigefinger ![]() Der Bootstransport auf Trailer mit blauen Kennzeichen ist (mit Sicherheit) illegal. Das sind "Probefahrt-Kennzeichen" und ausschließlich für ganz genau und sehr eng definierte Probe- und Überstellungsfahrten des inhabenden KfZ-Unternehmens zu verwenden. Und sie sind nur sehr minimal Haftpflichtversichert. Ich habe die Informationen der Fachvertretung des KfZgewerbes gelesen, da stellt es einem die Haare auf. Es gibt tatsächlich eine Vielzahl von Verurteilungen in diesem Zusammenhang. Z.B. nur deshalb,weil ein überstellender Mechaniker - ohne Umweg - zu Hause Mittagspause gemacht und damit die Überstellungsfahrt eigenmächtig abgeändert hatte (rechtskräftig). Das "nach Hause fahren" mit Gebrauchtwagen ist bei Händlern üblich aber absolut illegal. Der Gattin eines mir bekannten Autohändlers wurden die Blauen abgenommen weil der amtshandelnde Polizist beobachtet hatte, dass sie ihre Kinder zur Schule gebracht hatte. Obwohl sie nachweislich das Auto danach in eine Werkstatt zu bringen hatte. Und Transporte mit Blauen (und Boot auf Trailer = Transport) sind sowieso verboten. Nicht zuletzt, weil natürlich keinerlei Haftpflicht-Versicherung besteht bzw. gilt. Nochmals: ich will nicht sicherlich unken und der große ![]() "No risk - no fun" lass ich hier nicht gelten. Übrigens gibt es deshalb ja kaum einen Inhaber von Probefahrtkennzeichen, der sie so locker herborgt. Denn sie sind sehr rasch und locker futsch. Gruß Peter
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Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null |
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