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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 13.09.2005, 20:00
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
Hallo
EBNER ?????????
Auf der Website weis jemand scheinbar garnicht bescheid "EU Resulotion 40 der Vereinten Nationen" , ein rechter Unsinn !!
gemeint ist , das die UNO eine Resoultion herausgegeben hat, dass alle Länder ein ICC verlangen müssen, die hat dann die EU übernommen,
>ICC, international certificate of competence (EU resolution 40 UN/ECE/Sc 3)<
Wenn Ihr wissen wollt was in den einzelnen Ländern gilt gibt es hier eine nahezu vollständige Auslistung :
Um Links zu sehen, bitte registrieren dann auf Countries klicken und dann innerhalb des Landes auf formalities
Viel Spaß
(ach so etwas englisch sollte man können)
Hmmm, was soll ich von einer Seite halten, die nicht mal Österreich kennt !!! (hmm, naja, ich weiß eh, Österreich hat keine Küste, aber eine Gebirgsmarine )
Und wenn man schon irgendwie was in das Forum schreibt, sollte man das ganze auch fundieren!

Und wie du eigentlich selber zitierst, ist der Ausdruck eigentlich gar nicht so falsch, nur halt etwas unglücklich geschrieben.

Also ruhig Blut !!!
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  #2  
Alt 14.09.2005, 08:15
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


@ roman

hast natürlich recht, es wird jemand gesucht, der gmdss anbietet.
wenn wir aber schon auf der homepage so fundamentale blödheiten finden, besteht dann nicht auch die gefahr, dass in den kursen, egal in welchen, fundamentaler blödsinn vorgetragen wird??

lg bernhard
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  #3  
Alt 14.09.2005, 12:32
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo
für alle deutschen Skipper, dies ist seit 6.8.2005 in D Gesetz
----------------------------
Skipper ist jetzt auch Funker
Ebenfalls in der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen". das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein. Das Short range certificate (SRC) gilt für den Küstenbereich mit Abdeckung von UKW-Geräten und das Longe range certificate (LRC) wird bei der Benutzung von Grenz-/Kurzwellengeräten und Satellitentelefonen benötigt. Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung in der Sportschifffahrt nicht.
(Fundstelle PA Bremen /BGBl 1 2005 2288)
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