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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 24.09.2005, 12:46
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Boot Infos

Irgendwie wirklich seltsam die 40 Ps Geschichte.

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Hier steht dieses:

Zitat:
Der südliche Teil des Gardasees ist ein beliebtes Ziel für Motorbootfahrer. Wer kein eigenes Boot besitzt kann sich am Gardasee Boote leihen. Ein Sportbootführerschein ist beim Ausleihen von Booten nur dann erforderlich, wenn diese mehr als 40,8 PS besitzen. Bei Booten unter Deutscher Flagge ist der Sportbootführerschein Binnen bereits ab 5 PS erforderlich!
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MfG
Martin

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  #2  
Alt 24.09.2005, 12:50
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Boot Infos

Ist doch klar und passt zum geschriebenem, Martin.

Ein in Italien geliehenes Boot läuft unter italienischer Flagge und ist demnach keine deutsches Hoheitssgebiet.
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  #3  
Alt 24.09.2005, 12:54
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Boot Infos

Ok, das heisst ich kann mit einem in Italien angemeldeten Boot dort auch als Ausländer ohne Führerschein fahren. Is doch krank
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MfG
Martin

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  #4  
Alt 24.09.2005, 13:52
attorney
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Hi,
die Infos zum Gardasee sind keine Rechtsvorschriften sondern Infos ohne die Angabe von Rechtsquellen.
Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob eine solche Verordnung, falls sie bestehen sollte, nicht rechtswidrig ist.
Ferner sind das Bestimmungen nur für den Gardasee und nicht ganz Italien und da kann es möglich sein, das Sonderverordnungen vergleichbar mit hiesigen regionalen Binnenverordnungen (siehe Bodensee) grds. zulässig sind, wobei trotz allem die Führerscheindifferenzierung nicht zulässig sein dürfte.
Dh. aber auch im übrigen, dass die Führerscheindifferenzierung zwischen Italienern und anderen Nationalitäten nicht für den Küstenbereich gelten darf und mir noch keine verbindliche Rechtsquelle benannt werden konnte, die das vorschreibt, also Gesetz und nicht eine Infobroschüre. Ein deutsches Lehrbuch ist keine verbindliche Rechtsquelle und falls es eine rechtswidrige Praxis in Italien geben sollte, werde ich versuchen, über den og. Kollegen an den entsprechenden Stellen national u. international zu intervenieren.
Wenn in Italien das Bootfahren für Italiener bis 40 PS führerschein frei ist, muss dies auch für ausländer gleichermassen gelten, egal unter welcher Flagge das Boot fährt. Das ist eine allgemeine Verkehrsvorschrift, die keine Ausländer diskriminieren darf. Die Ausrüstungsbestimmungen sind nach intern. Rcht an die Nationalität des Schiffes geknüpft und zwar deshalb, weil es Hoheitsgebiet des Heimatlandes ist.

Gruss
Rainer D

Geändert von attorney (24.09.2005 um 14:00 Uhr)
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  #5  
Alt 24.09.2005, 14:16
attorney
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@ Harald,

das mit dem Anlegen des Quickstopps ist wieder was anderes. Hier geht es um eine Verhaltensregel, die sich nach dem Recht des jeweiligen Landes bestimmt, in welchem ich mich bewege. Natürlich führt das indirekt zur Pflicht, einen Quickstop mitzuführen. Schutzzweck ist hier aber in erster Linie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer vor einem führerlos dahingleitenden Boot, während die Sicherheitsausrüstung in erster Linie der eigenen Sicherheit und dem Schutz des eigenen Bootes dient. Der Quickstopp zählt nicht zur Sicherheitsausrüstung im klassischen Sinne, auch wenn er Sicherheitsfunktion hat.

Gruss
Rainer
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  #6  
Alt 24.09.2005, 17:46
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Boot Infos

Hi!

Zitat:
Wenn in Italien das Bootfahren für Italiener bis 40 PS führerschein frei ist, muss dies auch für ausländer gleichermassen gelten, egal unter welcher Flagge das Boot fährt.
Um kurz von Italien abzulenken, sorry, aber dass ist ja dasselbe mit dem kroatischen Küstenpatent oder? Warum darf ein Kroatischer Staatsbürger mit diesem Schein überall fahren und ein Ausländer mit dem selben Patent überhaupt nicht? Ist ja der selbe Schein der staatlich (zumindest in Kroatien) anerkannt und ausgestellt wird.
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MfG
Martin

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  #7  
Alt 24.09.2005, 18:34
nordy
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Zitat:
Warum darf ein Kroatischer Staatsbürger mit diesem Schein überall fahren
Was, der dürfte mit diesem Witzführerschein unsere Wasserstrassen unsicher machen?
Kann ich nicht glauben.

Gruss Nordy
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  #8  
Alt 24.09.2005, 23:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von Fortnox
Ok, das heisst ich kann mit einem in Italien angemeldeten Boot dort auch als Ausländer ohne Führerschein fahren. Is doch krank
Hi Martin
das ist doch alles ganz einfach und was der angeblich Anwalt "attorney" (müsste übrigens "solicitor " heissen) da von sich gibt ist Unsinn.

(A) Wenn Du als Bürger aus D oder Ö ein Boot besitzt und dies an Deinem Wohnsitz angemeldet ist, gilt das Recht des Staates in dem Du deinen Wohnsitz hast PLUS das Recht des Staates in dem Du fährst, je nach dem was EINSCHRÄNKENDER ist.

(B) Wenn Du ein ital. Staatsbürger bist und ein Boot gewerblich (zum Verchartern) zugelassen hast (in Italien), gilt ebenfalls das Flaggenrecht = das Recht des Wohnsitzes DES EIGENTÜMERS und der ist ja Italiener !

(C) Wenn er das Boot innerhalb des Landes seines Wohnsitzes verchartert, so gilt ebenfalls dieses Recht, egal woher der Charterer kommt

(D) Wenn der Charterer das Land verlässt (z.B. von I nach D auch wenn das schwierig ist) gilt wieder (A), also musst Du mit einem I-zugelassenen Boot auf dem Rhein (als deutscher Charterer) einen deutschen (oder von den deutschen Behörden anerkannten) Schein haben.

KLARO ?????

All dies ist völlig klar und altbekannt der selbsternannte attorney versucht hier nur canidenhaften Stunk zu verbreiten
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  #9  
Alt 25.09.2005, 01:40
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Noe Roland,

der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen.

Er hat ja irgendwo recht. Weder du, noch der Strassburger oder der KWO konnten Fuehrerscheinfragen wirklich schluessig abhandeln. Da blieb immer ein Hintertürchen.

Was stimmt nun?
Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer?
Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren?
Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat?
Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren?

Mir ist schon klar, dass es zu den ganzen FS Regelungen ein paar Statements gibt, die als "common knowledge" gelten. Aber haette das Bestand, wenns einer drauf ankommen laesst und zb. ein deutscher im Ernstfall alle Register zieht und durch die europäischen Instanzen geht? Wenns überhaupt geht, ich weiss nicht, ob man als privater in brüssel um Hilfe rufen kann?

cu
martin
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  #10  
Alt 25.09.2005, 08:50
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Dann setz ich nochwas drauf.

Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften.(meine Mum auch) Einmal die Österreichische und einmal die Italienische.

Frage 1. Darf sie jetzt mit dem 40 Ps Motor fahren. Wohnsitz ist aber Österreich.


Frage2. Wie sieht es aus wenn man das Boot in Italien ( ab Brenner ist ca. 10 min. von uns) registriert?
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MfG
Martin

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  #11  
Alt 25.09.2005, 09:41
rotbart
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Zitat:
Zitat von Fortnox
Dann setz ich nochwas drauf.

Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften.(meine Mum auch) Einmal die Österreichische und einmal die Italienische.

Frage 1. Darf sie jetzt mit dem 40 Ps Motor fahren. Wohnsitz ist aber Österreich.

Frage2. Wie sieht es aus wenn man das Boot in Italien ( ab Brenner ist ca. 10 min. von uns) registriert?
ad (1)Noch komplizierter, wenn Deine Frau die xyz Staatsbürgerin wäre aus einem Land das KEINE Führerscheine kennt, darf Sie dann in Ö Auto fahren (egal wo sie wohnt ?), dürfte Sie in D ein in xyz oder in Ö zugelassenes Auto fahren ?
Aber Ihr dürftet BEIDE in YXZ Land ein dort registriertes Auto fahren (weil es ja keine Führerscheine gibt) ABER nur dann wenn es dort keine "lex Ösi" gibt, die es Österreichern verbietet motorgetriebene Verkehrsmittel zu führen

ad(2) ob der Brenner 10min oder 10 Stunden entfernt ist spielt keine Rolle
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  #12  
Alt 25.09.2005, 09:55
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Noe Roland,

der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen.

Was stimmt nun?
Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer?
Ja warum nicht, solange die Regel für Italiener und für Italien gilt, Italien ist schließlich ein souveränes Land, sie durften ja auch mit Bush in den Irak
Zitat:
Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren?
Ist oben schon beantwortet, wenn es ein italienisches Boot in Italienischen Gewässern ist, kommst Du höchstens mit Deiner Haftpflichtversicherung in Konflikt, die von Grob fahrlässig sprechen wird.

Zitat:
Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat?
Die ist dafür nicht zuständig

[/QUOTE]Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren?
cu
martin[/QUOTE]
Wie alt bist Du ? über 30 ??? dann wirst Du das Ende sicher nicht mehr miterleben
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