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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
das ist doch alles ganz einfach und was der angeblich Anwalt "attorney" (müsste übrigens "solicitor " heissen) da von sich gibt ist Unsinn. (A) Wenn Du als Bürger aus D oder Ö ein Boot besitzt und dies an Deinem Wohnsitz angemeldet ist, gilt das Recht des Staates in dem Du deinen Wohnsitz hast PLUS das Recht des Staates in dem Du fährst, je nach dem was EINSCHRÄNKENDER ist. (B) Wenn Du ein ital. Staatsbürger bist und ein Boot gewerblich (zum Verchartern) zugelassen hast (in Italien), gilt ebenfalls das Flaggenrecht = das Recht des Wohnsitzes DES EIGENTÜMERS und der ist ja Italiener ! (C) Wenn er das Boot innerhalb des Landes seines Wohnsitzes verchartert, so gilt ebenfalls dieses Recht, egal woher der Charterer kommt (D) Wenn der Charterer das Land verlässt (z.B. von I nach D auch wenn das schwierig ist) gilt wieder (A), also musst Du mit einem I-zugelassenen Boot auf dem Rhein (als deutscher Charterer) einen deutschen (oder von den deutschen Behörden anerkannten) Schein haben. KLARO ????? ![]() All dies ist völlig klar und altbekannt der selbsternannte attorney versucht hier nur canidenhaften Stunk zu verbreiten ![]() |
#2
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Noe Roland,
der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen. Er hat ja irgendwo recht. Weder du, noch der Strassburger oder der KWO konnten Fuehrerscheinfragen wirklich schluessig abhandeln. Da blieb immer ein Hintertürchen. Was stimmt nun? Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer? Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren? Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat? Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? ![]() Mir ist schon klar, dass es zu den ganzen FS Regelungen ein paar Statements gibt, die als "common knowledge" gelten. Aber haette das Bestand, wenns einer drauf ankommen laesst und zb. ein deutscher im Ernstfall alle Register zieht und durch die europäischen Instanzen geht? Wenns überhaupt geht, ich weiss nicht, ob man als privater in brüssel um Hilfe rufen kann? cu martin |
#3
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Dann setz ich nochwas drauf.
Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften.(meine Mum auch) Einmal die Österreichische und einmal die Italienische. Frage 1. Darf sie jetzt mit dem 40 Ps Motor fahren. Wohnsitz ist aber Österreich. Frage2. Wie sieht es aus wenn man das Boot in Italien ( ab Brenner ist ca. 10 min. von uns) registriert? |
#4
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Zitat:
Aber Ihr dürftet BEIDE in YXZ Land ein dort registriertes Auto fahren (weil es ja keine Führerscheine gibt) ABER nur dann wenn es dort keine "lex Ösi" gibt, die es Österreichern verbietet motorgetriebene Verkehrsmittel zu führen ![]() ![]() ad(2) ob der Brenner 10min oder 10 Stunden entfernt ist spielt keine Rolle |
#5
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Zitat:
![]() Das kann man doch nicht mit Autofahren vergleichen. Zumindest kenne ich keine Vorschrift in dem ein Italiener mit einem 40Ps Auto ohne Führerschein fahren darf. Einfacher wäre die Frage mit ja oder nein zu beantworten da mir diese Erklärung zu kompliziert ist. ![]() ![]() |
#6
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@ Dieter,
Deine Rechtsmeinung ist schlichtweg falsch. Es ist zu nämlich zu differenzieren, welche einheimischen Regeln des Bootseigners im Ausland - hier Italien gelten und welche Regeln des Ziellandes -hier Italien für alle Ausländer gleichermassen gelten. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren und wenn in Italien Führerscheinpflicht erst ab 40 PS ist so gilt das für alle Ausländer. Und was Kroatien anbelangt, so wurde hier zunächst die Behauptung verbreitet, dass Bootsführerscheine, die hierzulande nach dem 01.01.2006 gemacht werden, in Kroatien nicht mehr anerkannt werden und man den Kroatischen führerschein machen müsse. Dann wurde von einem anderen Poster korrigiert, dass die hiesigen auch nach dem 01.01,2006 gemachten Führerscheine in Kroatien Geltung haben und die Führerscheinpflicht in Kroatien die 1-5 PS-Klasse betreffe, die hierzulande führerscheinfrei sei. Richtig ist, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, einen Führerschein in Kroatien zu machen nur für die Staatsbürger der Länder gelte, in denen überhaupt keine Führerscheipflicht zur Steuerung eines Bootes gibt. Dies hat auch der Kreuzer Dienst des deutschen Seglerverbandes bestätigt. Und mein lieber Dieter, wenn dir aufgezeigt wurde, dass Deine zitierten Rechtsregeln das Gegenteil aussagen als das, was Du behauptest, so stiftest du Verwirrung, wenn du aus der Tiefe Deines Gemütes internationales Recht interpretierst. Gruss Rainer |
#7
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Richtige und falsche Meinungen gibt es viele, ich denke, es ist jedem selber überlassen, welche Meinungen er glaubt.
Und wenn jemand schlau ist, dann fragt er halt direkt bei den Behörden nach (obwohl leider die Erfahrung zeigt, dass dies auch nicht immer zum richtigen Ergebnis führt). Aber jede Meinung ist nur eine Meinung, und jeder User sollte sich, insbesondere in dieser Diskussion, bewußt sein, dass gerade die rechtlichen Angelegenheiten sehr schwierige Themen sind. Alle, also wirklich alle !!!! rechtlichen Aussagen hier in diesem Forum sind nur Spekulationen, wenn vielleicht auch mal von Rechtsanwälten oder rechtskundigen Leuten. Manchmal mögen sie auch stimmen, manchmal mögen sie mit Gesetzestexten fundiert sein. Dennoch, würde alles so klar und einfach sein, bräuchten wir keine Gerichte und auch keine Anwälte. Es gibt viele Entscheidungen, die nicht unbedingt dem normalen Menschenverständnis entsprechen, aber dem Rechtsverständnis. Dagegen gibt es viele Entscheidungen, die nicht unbedingt dem Rechtsverständnis entsprechen, aber dem Menschenverständnis. Wenn also jemand behauptet, er kenne sich aus, dann kennt er sich nicht aus! (Das hat die Erfahrung immer schon gezeigt !) Und das ist jetzt meine Meinung (auch nur eine Meinung ![]() Mann bin ich heute wieder philisophisch ![]() PS.: Wenn jemand glaubt, eine Meinung sei falsch, so möge er dies mit Argumenten bekräften und diese Meinung auch entsprechend richtigstellen. Aber generell jemandes Meinung als Blödsinn hinzustellen, nur weil man meint, diese Meinung sei falsch, ist sicherlich der falsche Ansatz! |
#8
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Zitat:
Es gibt internationale Vereinbarungen, in denen festgelegt ist, dass im Ausland der Führerschein seines Heimatlandes anerkannt wirdn, soferne er den Wohnsitz in seinem Heimatland hat und nicht im entsprechenden Ausland. Beispiel: ich bin Österreicher und habe keinen Wohnsitz in Italien. Gem der internationalen Vereinbarung gilt das Patent, welches mich in Österreich zu Schiffsführung berechtigt. In Österreich brauche ich ab 4,4 KW ein Patent. Deshalb brauche ich auch in Italien ab 4,4 KW ein Patent. Anders wäre es, wenn ich ein Italien einen Wohnsitz haben würde, dann könnte ich vermutlich ( ![]() Wäre das nicht so, dann würde jeder Seefahrer die Patente des jeweiligen Landes benötigen und das würde international ein heilloses Durcheinander bedeuten. Anders verhält es sich aber, wenn zB ein Italiener bei uns fahren würde. Da er zB unter 40 PS kein Patent braucht, hat er vielleicht auch keines. In Österreich braucht man aber 4,4 KW ein Patent. Wenn jetzt ein Italiener bei uns fahren würde, dann bräuchte er ein Italienischs Patent, welches dann in Österreich gelten würde. Hat er aber keines, so kann er sich nicht darauf berufen, dass er in Italien bis 40 PS ohne Patent fahren darf. Die Kroaten haben diese Bestimmung einfach verdeutlicht und in die Gesetzessammlung aufgenommen. Das ist eigentlich alles, und das sollte jeder beherzigen. Also, wenn ich in Österreich kein Patent habe, weil mein Motor zB nur 5,5 PS hat, so brauche ich aber in Kroatien sehr wohl eines, weil ich über 5 PS habe. Hätte ich ein Patent, so gilt dieses wiederum gem den Internationalen Bestimmung in HR. Man darf nicht verwechseln: Die Anerkennung eines ausländischen Patentes oder die Bestimmungen des Auslandes. Das ist der eigentliche Grund verschiedenster Gesetzesauslegungen hier im Forum!!! Eine andere Problematik könnte aber zutreffen, und diese ist der Geltungsbereich der internationalen Vereinbarung überhaupt! |
#9
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Zitat:
"Lex ..." = ein Spezialgesetz eines Souveräns gültig nur für eine bestimmte Gruppe von Menschen, also eine Einschränkung einer allgemein gültigen Bestimmung für wenige (eine durchaus häufig vorkommende Gesetzeslage) Und die Antwort stand schon etliche Postings früher und DieterM hat sie noch einmal gebracht, wenn Du ein Boot angemeldet in I in Italien fährst dann JA sonst NEIN |
#10
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Zitat:
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Zitat:
[/QUOTE]Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? ![]() cu martin[/QUOTE] Wie alt bist Du ? über 30 ??? dann wirst Du das Ende sicher nicht mehr miterleben ![]() ![]() ![]() |
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