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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Fast richtig. ME hat es weniger mit einer nicht vorhandenen Küste zu tun, sondern vielmehr mit der Toleranz der anderen Staaten. Auch die Dänen und die US Bürger fahren überall ohne Schein und es wird akzeptiert. Ob das jetzt gut ist, lassen wir einmal dahin gestellt sein. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Warum es jetzt bei euch eine Sm Begrenzung gibt, ist mir immer noch nicht ganz klar. Die internationalen Seeregeln gelten doch überall, egal ob du nun 3 Sm oder 300 Sm von der Küste entfernt bist. Das einzige Land, wo du dich innerhalb von 300 Sm in staatlichen Hohheitsgewässern befindest, ist Island. Ich bin ein wenig irritiert.
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#2
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Zitat:
Die Ausbildung und die daraus (hoffentlich) resultierenden Fähigkeiten des Schiffsführers sind eben in verschieden umfangreiche Stufen, Pakete, "Fahrtenbereiche" gepackt. Dementsprechend wird der Lehrstoff/Prüfungsumfang, von unten nach oben aufbauend immer umfangreicher. Es macht wohl einen Unterschied ob Du mitm Schlauch dem Sandstrand 2 sm entfliehst und zum eisschlecken mal zurückstichst oder ob Du nachts nach einem Wochen-Törn St. Lucia ansteuerst - wobei vielleicht Dein GPS streikte und Du Dich der Ausbildung in Astro-Navigation entsinnend, den Sextanten auspackst (und feststellst - kann ich nicht mehr, aber das ist eine andere Geschichte) .Aber diese Unterschiede in der Qualifikations-Anforderung sind eben durch die Fahrtenbereiche, ausgedrückt in sm zur Küste definiert. Und auch Fahrten durch internationale Gewässer beginnen ja notgedrungen immer in irgendeinem Hoheitsgebiet und damit ist der Skipper-Fremdling schon verpflichtet, ein dort genehmes Papier vorzuweisen, das ihm sein Heimatstaat ausstellen muß. Zur Info: FB 2 Küstenfahrt (20 sm) FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm) FB 4 weltweite Fahrt Praxisnachweise: Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich mindestens von drei Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen; Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich mindestens von fünf Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 100 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich mindestens von zehn Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 200 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 und zusätzliche 200 Seemeilen außerhalb des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen erfahren werden Gruß Peter
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Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null Geändert von brummboot (28.09.2005 um 17:46 Uhr) |
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#3
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Zitat:
Im Geltungsbereich der KVR (also auf "hoher See") ist doch sowieso nirgends ein Führerschein vorgeschrieben (wenn ich mich richtig an meine Prüfung zurückerinnere ). Wer will es auch kotrollieren, wenn der Ort an dem ich gerade herumfahre nicht zu einer betimmten Nation gehört.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
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#4
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Zitat:
Zur Info: Zitat:
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LG Michael |
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#5
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@Edwin:
1) mit EU bzw UNO Resslution hast du recht, habe ich verwechselt 2) mit den amtlichen Patenten des MSVÖ hast du unrecht. Diese waren von dem August 2004 nicht amtlich anerkannt ! Sie wurden zwar von verschiedenen (auch ausländischen) Behörden anerkannt, aber sie waren eben nicht amtlich. Erst mit August 2004 wurde der neue IC eingeführt, und ab diesen Moment hatte der MSVÖ und der ÖSV das Recht, ihre Patente als Amtlich zu bezeichnen. Dies machte eben den feinen Unterschied, dass es in österreich zwar einen amtlichen IC gab, aber keinen für Costal-Waters. Das hat sich aber mit August 2004 geändert, wenns blöd hergeht mit einer großen Wirkung auf die meisten Patentbesitzer. Und noch was: Es gibt beim amtlichen IC keinen Unterschied zwischen Donaupatent und Seen-Binnenpatent ! Da gibts nur I für Inland, und C für Costal Waters ! Ich weiß, dass viele Fahrschulen anbieten, das HR Küstenüpatent zu machen und auch daran zu verdienen. Dies muss ja gar nicht verhindert werden. Es geht aber vielmehr um alle, die ein Österreichisches Binnenpatent im Guten Glauben gemacht habe, dass sie damit auch in HR im FB1 fahren dürfen. Und dieser Gute Glauben war auch berechtigt, weil dies bis dato von HR so anerkannt wurde. Unsere Initiative richtet sich an alle Schlauchbootfahrer und Patentbesitzer, die gar nicht in den FB2 fahren, zB schon aufgrund der Bootsgröße gar keine Berechtigung für den FB2 haben. Diese sollten die Möglichkeit bekommen, zumindest durch kleine Ergänzungskurse oder dergleichen eine Ergänzung des Inland-Waters auf Costal-Waters bis 5 SM zu bekommen. Sowas sollten wir anstreben, das macht auch Sinn. Die meisten Österreicher, die über den MSVÖ den FB1 machen, werden vermutlich dann auch in Österreich den FB2 machen. Hier liegt die Chance des MSVÖ! |
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#6
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@Rotti: Wenn genug Leute diese Initiative unterstützen, werde ich was machen, ev eine Online-Unterschriften Aktion.
Mal sehen! |
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#7
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...he Cheffe schön langsam wirds Zeit dass du uns mal den Danke Button
wieder installierst Sei so guat Martin Gruß Mathias .und danke Berny
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LG Mathias . ![]() ![]() ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#8
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Vielleicht nur ganz kurz: Unter Deutscher Flagge muss ich immer einen Befähigungsnachweis haben. Egal wo ich mich befinde.
@ Peter: Irgendjemand meint es nicht gut mit euch. Vermutlich resultiert das wirklich aus der fehlenden Küste. Für den nächsten Satz muss ich erst einmal vorsichtshalber um Pardon bitte. Bei euch in Ö. hat irgendjemand den Knall nicht gehört. An der Küste kommt es selbst im Bereich der 1 sm Grenze sehr häufig zu Nebelbildung, die so schnell auftaucht, dass man meint, dass man life im Film "the fog" mitwirkt. Was nützt mir da ein FB1. Was soll denn der Blödsinn mit den unendlichen und nicht aufhörenden Nachtfahren. Einmal gut, zweimal auch nicht schlecht. Aber für FB2, FB3, FB4 gibt es irgendwie nur schwerliche Argumente. Alle guten Bestandteile aus 2/3 und 4 in FB 1 verlegen und gut ist. Dann war meine Anfangsvermutung, dass es hierbei nur um Geldschneiderei geht doch nicht so falsch. Oder wie wir sagen, künstlich erhaltende Maßnahmen.Ich kann nur meinen Hut vor jedem ziehen, der FB3 und FB4 gemacht hat. Respekt. |
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#9
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Zitat:
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LG Michael |
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