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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.09.2005, 19:50
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Berny
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@Rotti: Wenn genug Leute diese Initiative unterstützen, werde ich was machen, ev eine Online-Unterschriften Aktion.

Mal sehen!
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  #2  
Alt 28.09.2005, 20:50
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ZarRottiKer
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...he Cheffe schön langsam wirds Zeit dass du uns mal den Danke Button wieder installierst
Sei so guat Martin

Gruß Mathias

.und danke Berny
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #3  
Alt 28.09.2005, 23:39
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Reif für die Insel
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Zitat:
Zitat von Rotti
...he Cheffe schön langsam wirds Zeit dass du uns mal den Danke Button wieder installierst
Sei so guat Martin

Gruß Mathias

.und danke Berny
Der kommt schon noch, aber nicht mehr in dieser vBulletin Version.
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MfG
Martin

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  #4  
Alt 28.09.2005, 20:52
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Vielleicht nur ganz kurz: Unter Deutscher Flagge muss ich immer einen Befähigungsnachweis haben. Egal wo ich mich befinde.

@ Peter: Irgendjemand meint es nicht gut mit euch. Vermutlich resultiert das wirklich aus der fehlenden Küste. Für den nächsten Satz muss ich erst einmal vorsichtshalber um Pardon bitte. Bei euch in Ö. hat irgendjemand den Knall nicht gehört. An der Küste kommt es selbst im Bereich der 1 sm Grenze sehr häufig zu Nebelbildung, die so schnell auftaucht, dass man meint, dass man life im Film "the fog" mitwirkt. Was nützt mir da ein FB1. Was soll denn der Blödsinn mit den unendlichen und nicht aufhörenden Nachtfahren. Einmal gut, zweimal auch nicht schlecht. Aber für FB2, FB3, FB4 gibt es irgendwie nur schwerliche Argumente. Alle guten Bestandteile aus 2/3 und 4 in FB 1 verlegen und gut ist. Dann war meine Anfangsvermutung, dass es hierbei nur um Geldschneiderei geht doch nicht so falsch. Oder wie wir sagen, künstlich erhaltende Maßnahmen.

Ich kann nur meinen Hut vor jedem ziehen, der FB3 und FB4 gemacht hat. Respekt.
__________________
Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #5  
Alt 28.09.2005, 21:05
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Zitat:
Zitat von HCC
Vielleicht nur ganz kurz: Unter Deutscher Flagge muss ich immer einen Befähigungsnachweis haben. Egal wo ich mich befinde.
Hab ich damals was Falsches gelernt???
aber andererseits:
Auf hoher See fährst du ja auch nicht "unter deutscher Flagge", die brauchst du da ja nicht zu zeigen.
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  #6  
Alt 29.09.2005, 01:46
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von HCC
Vielleicht nur ganz kurz: Unter Deutscher Flagge muss ich immer einen Befähigungsnachweis haben. Egal wo ich mich befinde.

@ Peter: Irgendjemand meint es nicht gut mit euch. Vermutlich resultiert das wirklich aus der fehlenden Küste. Für den nächsten Satz muss ich erst einmal vorsichtshalber um Pardon bitte. Bei euch in Ö. hat irgendjemand den Knall nicht gehört. An der Küste kommt es selbst im Bereich der 1 sm Grenze sehr häufig zu Nebelbildung, die so schnell auftaucht, dass man meint, dass man life im Film "the fog" mitwirkt. Was nützt mir da ein FB1. Was soll denn der Blödsinn mit den unendlichen und nicht aufhörenden Nachtfahren. Einmal gut, zweimal auch nicht schlecht. Aber für FB2, FB3, FB4 gibt es irgendwie nur schwerliche Argumente. Alle guten Bestandteile aus 2/3 und 4 in FB 1 verlegen und gut ist. Dann war meine Anfangsvermutung, dass es hierbei nur um Geldschneiderei geht doch nicht so falsch. Oder wie wir sagen, künstlich erhaltende Maßnahmen.

Ich kann nur meinen Hut vor jedem ziehen, der FB3 und FB4 gemacht hat. Respekt.
Alles Ansichtssache, oder meinst du, dass der Österreichische Binnenschein oder der Donauschein dem HR Küstenpatent in irgendwas nachsteht ?
Oder glaubst du, das das Fahren an den Seen wie der Attersee oder Traunsee weniger gefährlich ist als am Meer?
Da hast du vermutlich noch keine Stürme auf diesen Seen erlebt!

Es geht gar nicht um diese Sachen, nein, es geht darum, dass bisher die Österreicher das Inlandpatent gemacht haben, weil es in HR zB in der 5 SM-Zone anerkannt wurde. Jetzt scheint es aber nicht mehr so zu sein.
Und das ist irgendwo nicht ganz OK.
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  #7  
Alt 29.09.2005, 08:09
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Naja, dass die Kroaten das Binnenscheinchen anerkannt haben war halt ein reines Entgegenkommen.

Und auch mit einem 3,5m Schlaucherl kannst du weiter rausfahren. Fuer was das Boot zugelassen ist, interessiert ja keinen. Und die allermeisten Österreicher fahren nicht mit Schlaucherln am Ufer lang, sondern segeln.

So wie es jetzt hier formuliert ist, wuerd mich ein FBI nicht interessieren. Da lieber wieder das HR Patent, das bis 12sm gilt.

Und natuerlich ist es am Meer gefährlicher als am Attersee. Ausser du bliebst wirklich ein paar hundert meter vom Ufer. Da brauch ich aber nicht ans Meer fahren. 3sm bin ich oft rausgefahren, damit ich nicht zwischen 256 überforderten Charterseglern Slalom fahren muss. Also die 3sm find ich zu wenig.

cu
martin
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  #8  
Alt 29.09.2005, 11:39
brummboot brummboot ist offline
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Zitat:
Zitat von HCC
Vielleicht nur ganz kurz: Unter Deutscher Flagge muss ich immer einen Befähigungsnachweis haben. Egal wo ich mich befinde.

@ Peter: Irgendjemand meint es nicht gut mit euch. Vermutlich resultiert das wirklich aus der fehlenden Küste.

Ich möchte hier wirklich nicht in den Geruch des Verteidigers der uns auferlegten Regelungen kommen, aber trotz der zweifellos vorhandenen, sagen wir einmal „finanziellen Komponente“ des Führerscheinwesens – ich glaube, es ist nicht alles nur Abzocke. Sieh es einmal andersrum:

Es ist ein ganzer Haufen an Wissen der einem qualifizierten Skipper eingebläut werden muss/sollte...., den man guten Gewissens auf die Weltmeere bzw. seine Crew loslässt – mit (welcher auch immer) „Bestätigung“, dass er es intus habe. Und das ist ja der Sinn jedes Führerscheins/der Ausbildung dorthin.

Aber vieles davon braucht die überwiegende Anzahl der Freizeitkapitäne nie, weil sie ja nie weit vom rettenden Ufer wegfahren wird/kann/darf(Bootsgröße etc.). Also bietet man abgestufte Ausbildungseinheiten an; deren ausreichende Aufnahme durch den Schiffer wird dann „bestätigt“. Nicht mehr und nicht weniger.

Und jetzt kann man natürlich über Inhalte, gewählte Meilen-„Grenzen“ (die IMHO ja nur zur Anschaulich Machung benannt wurden) oder Praxis-Übungen bestens und endlos diskutieren. Etwa: Was nützt mir die Beherrschung der terrestrischen Navigation wenn ich 14 sm vor Gibraltar (= FB 2!) in der Nebelsuppe die Hand vor Augen nicht sehe / Blödsinn, die Lichterführung richtet sich nicht nach sm-Zonen/ und und und ..... Alles begründ- und evtl. widerlegbar. Aber das System hat doch eine gewisse Logik – oder? Zumal die Kosten ebenfalls deutlich abgestuft sind. (Weiss schon - ist immer zu viel!)

Zum Thema „auf hoher See wird doch ohnehin nirgends ein Führerschein vorgeschrieben“:
Man könnte den Eindruck gewinnen, „Ausbildung“ sei nur lästige und hinterhältige Verzögerung vor Erhalt des Führerscheins – wissen tun wir sowieso schon alles aber die Verbands/Behörden-Mafia quält uns halt um abzuzocken. Wir brauchen nur das Papierl - auch durch Hintertürchen.

Ich wünsche keinem Skipper „auf hoher See“ einen Unfall womöglich mit Verlust an Menschenleben aus seiner Crew zu haben – aber ganz besonders keinem der nicht den in seinem Heimatland vorgeschriebenen (oder sogar nur üblichen) Führerschein besitzt. Denn – spätestens sofern er sich dann noch nach Hause wagt - erklären ihm Richter und Staatsanwalt sehr verständlich was z.B. grobe Fahrlässigkeit ist, der beigezogene Sachverständige zerreißt ihn in der Luft und beweist vor Publikum mit wenigen Fragen an den Havaristen seine fehlende Qualifikation. Es ist völlig wurscht ob das Ereignis am Chiemsee oder vor Kap Hoorn war.


Gruß

Peter
__________________
Gruß,
Peter_
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Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null
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  #9  
Alt 29.09.2005, 12:15
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
2) mit den amtlichen Patenten des MSVÖ hast du unrecht. Diese waren von dem August 2004 nicht amtlich anerkannt ! Sie wurden zwar von verschiedenen (auch ausländischen) Behörden anerkannt, aber sie waren eben nicht amtlich. Erst mit August 2004 wurde der neue IC eingeführt, und ab diesen Moment hatte der MSVÖ und der ÖSV das Recht, ihre Patente als Amtlich zu bezeichnen.
Dies machte eben den feinen Unterschied, dass es in österreich zwar einen amtlichen IC gab, aber keinen für Costal-Waters.
@Berny

Offenbar reden wir da ein bissl aneinander vorbei – ich meinte nicht, dass die ÖSV/MSVÖ-Scheine immer amtliche waren, sondern den Vermerk „amtlich anerkannt“ führen durften! (lt. oberster Schifffahrtsbehörde) Seit August 2004 sind sie aber tatsächlich als amtliche Scheine anzusehen!

Aber nochmals – die IC’s für Inland-Waters haben keine Gültigkeit auf Küstengewässern und wurden von den ausländischen Behörden bestenfalls toleriert, wie eben früher in Kroatien!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Es geht aber vielmehr um alle, die ein Österreichisches Binnenpatent im Guten Glauben gemacht habe, dass sie damit auch in HR im FB1 fahren dürfen. Und dieser Gute Glauben war auch berechtigt, weil dies bis dato von HR so anerkannt wurde.
Kannst mir da ein bisschen auf die Sprünge helfen - woraus wird/wurde diese Berechtigung abgeleitet? (ich habe keinen Binnenschein – daher die Frage)

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
meinst du, dass der Österreichische Binnenschein oder der Donauschein dem HR Küstenpatent in irgendwas nachsteht ?
Auch wenn Du das nicht mich gefragt hast - da hast Du mit Sicherheit recht!!!

Zitat:
Zitat von “dodl“
Da lieber wieder das HR Patent, das bis 12sm gilt.
@dodl

Das HR-Patent ist für das komplette Hoheitsgewässer gültig und innerhalb der 3-Meilenzone sogar kommerziell!

L.G.

Edwin
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  #10  
Alt 29.09.2005, 15:52
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Berny
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Zitat:
Zitat von Edwin
Kannst mir da ein bisschen auf die Sprünge helfen - woraus wird/wurde diese Berechtigung abgeleitet? (ich habe keinen Binnenschein – daher die Frage)
Der IC aus Österreich wurde vor dem August 2004 in HR (wenn auch nicht schriftlich) anerkannt (aber auch nur der IC!).
Dies trug dazu bei, dass die Fahrschulen, die den Binnenschein ausstellten, auch zum IC rieten, da dieser eben in der 5 SM-Zone zB in HR anerkannt wurde. Dies auch deshalb, weil es in A keine Costal Waters amtlich gab.
Dies war auch die Praxis in HR! (hierzu gibts ja genug Threads in diesem Forum)

Auch wenn dieser Umstand nirgendwo niedergeschrieben war, so war es "ungeschriebenes Gesetz", wenn man es so bezeichnen kann.

Mit der Einführung des IC mit Fahrtenbereichen könnte eben genau dieses ungeschriebene Gesetzt plötzlich kippen, weils ja dann ein geschriebenes gibt.
Dann haben eigentlich alle Patentbesitzer, die einen amtlichen IC beantrag hatten, ein sinnloses Patent (wo gilt dann der IC aus Österreich noch, wenn nur Inland-Waters steht ??? naja, auf den Mensuren in Polen vielleicht ) Auch der MSVÖ hat ja reagiert und bietet die Umschreibung seiner alten Patente auf den neuen IC an !!!

Ich zb wurde von der Fahrschule, wo ich das Patent machte, beraten, den IC zu kaufen, da ich dann die Berechtigung in der 5SM-Zone in HR erhalte.
Als vor einiger Zeit die Diskussion wieder entflammte, fragte ich wieder nach und erhielt die Antwort: "der Österreichische IC ist in der 5 SM-Zone in HR anerkannt!"

Naja, damals war das alles eine Grauzone, die auch so funktionierte.
Aber jetzt könnte genau das ein Problem werden!

Was sollen wir tun? Alle Fahrschulen verklagen, die uns damals dazu geraten haben? Oder den Staat verklagen, der damals keine richtige Regelung hatte?

Eigentlich alles Mumpitz, die wohl beste Möglichkeit wäre es eben gesetzlich den Österreichischen Binnenschein auf die Stufe des FB1 setzen.

@dodl: Deine Ansichten in allen Ehren, aber glaubst du wirklich, dass ein Österreicher mit einem HR-Patent in HR sicherer unterwegs ist als ein Österreicher mit Ö-Binnenpatent ?

Ich weiß ja nicht, welche Patente du hast, aber die Erfahrungsberichte zeigen mit Sicherheit, wie schon gesagt, dass das österreichische Binnenpatent dem HR-Patent um nichts nachsteht, wenn nicht sogar qualitativ besser ist.

Das einzige was beim Ö-Binnenpatent fehlt sind diverse Regeln, die es auf See gibt. (Hafenkennzeichen, Untiefen-Kennzeichen usw usw)
Hierfür könnte es ja einen Ergänzungskurs geben, das würde ich verstehen.

Aber kein Verständnis habe ich, wenn ich unmengen von Geld ausgeben müßte (FB2), nur damit ich in HR in Küstennähe (5 SM) fahren dürfte!

was werde ich also machen ?
Ich mache das HR-Küstenpatent.

Und genau das ist ja eigentlich kontraproduktiv!!!
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  #11  
Alt 29.09.2005, 17:09
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
was werde ich also machen ?
Ich mache das HR-Küstenpatent.

Und genau das ist ja eigentlich kontraproduktiv!!!
RICHTIG

LG GERI
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  #12  
Alt 29.09.2005, 20:46
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berny welches Patent besser ist, is mir wurscht.

Was ich meinte ist, dass ich mich nicht auf ein paar sm beschraenken will. Prinzipiell jetzt - praktisch is es bei mir egal, weil ich kein adäquates Boot hab.
FB I waere also ein bissl kurzsichtig. 5sm (sinds nicht eigentlich 3 ?) sind mir definitiv zu wenig. Und das betrifft so viele andere auch, dass seitens des MSVÖ da nicht viel Interesse da sein wird.

Was man beim Binnenpatent so lernt weiss ich nicht, wollt ich nie machen. Wird schon OK sein.

cu
martin
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  #13  
Alt 29.09.2005, 23:10
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Zitat von bootsboerse.at
Das einzige was beim Ö-Binnenpatent fehlt sind diverse Regeln, die es auf See gibt. (Hafenkennzeichen, Untiefen-Kennzeichen usw usw)
Hierfür könnte es ja einen Ergänzungskurs geben, das würde ich verstehen.
hallo berny

Es gibt schon gravierende Abweichungen.
Binnen-, Wasserstrassen- und Küstescheinprüfungen haben nur die allgemeinen Bestimmungen, Vorrangregeln und einige Positionslichter gemeinsam. Bei einigen Verkehrszeichen gibt es eine Übereinstimmung.

Anders als beim Binnenschein kommen beim Küstenschein( ich kann nur von HR sprechen) noch Winde und Ihre Richtung, Seezeichen der Seekarte, Kurs und Positionsbestimmung auf der Karte, das Funkalphabet und Notrufe über Funk, andere Verkehrszeichen und Ausrüstungsbestimmungen, zusätzliche Positionlichter von den meeresspezifischen Schiffen noch zur Prüfung.
Die Prüfer stehen besonders auf eine ausgiebige Kontrolle der Kartenkenntnisse. Im allgemeinen sind sie doch sehr nachsichtig zu jenen die nicht so viel wissen.

lg Geri
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  #14  
Alt 01.10.2005, 18:05
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Patent

Da in Kroatien auch die Neuzeit angebrochen ist muß man sich damit abfinden das Binnenpatente eben nur binnen gültig sind.
Die neue Plastikkarte soll ja nur der lesbarkeit dienen, damit auch ausländischen kontrollorganen sehen was sache ist, sonst gab es ja keine veränderung.
Warum wird immer Kroatien als Beispiel herangezogen und nicht Deutschland ?

Darf man den in Deutschland mit dem Binnenschein die Küstengewässer befahren? ich glaube nicht. Also warum sollte da Kroatien anders sein, nur weil es mal so war.

Ich verstehe schon das wir Ösis einen " FB ???" brauchen würden bzw. so etwas wie den SBF in D der ja nix anderes ist was ihr euch wünscht.
Etwas Theorie und 10 Min Praxis das war es, fast wie beim HR Patent
Unsere Freunde aus D glaubten immer das es bei uns auch so einen Schein gibt, leider nicht, deshalb der rann auf das HR Patent.
__________________
Gruß
Herbert
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