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#1
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Hi,
ich würde aber mal gerne damit fahren , einfach nur um zu wissen wie sich 90PS an der Pinne anfühlen. ![]() Gruß Udo |
#2
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udo, viele bf90 fragen sich bestimmt auch, wie sich ein bootsführer an einer pinne anfühlt. wahrscheinlich wie eine fliege auf der lenkung
![]() lg martin |
#3
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Da heißt es:
Der Motor wurde auf Pinne von Firma Dross umgebaut es gibt ihn so nirgends zu kaufen. Nachdem hier ein Schlauchboot, das dafür nicht ausgelegt ist, mit einem 90 PS Motor ausgerüstet wurde und das dazu auch noch mit Pinnensteuerung, frage ich mich, ob die Firma Dross auch haftet für diese Lieferung, falls ein Unfall dadurch verursacht wird. Den Händler kann man doch mit Sicherheit dafür haften lassen für einen solchen Schwachsinn. |
#4
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Hallo Dieter,
warum sollte man die Firma dafür zur Verantwortung ziehen? Ich glaube nicht das es in Deutschland ein Gesetz gibt das verbietet 90 PS mit der Pinne zu fahren. Und selbst wenn es so wäre, die Firma hat sich dann sicher abgesichert und darauf aufmerksam gemacht. Gruß Udo |
#5
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Hallo,
also US Marines fahren auch Boote in dieser Leistungsklasse an der Pinne.... Daher haben die auch so viele Muckis ![]() ![]() ![]() Ne also ich würde das Böötchen auch gerne mal ausprobieren! MFG Nobby |
#6
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Zitat:
Hallo Dieter, die Firma hat bestimmt gegen gültiges EU Recht verstoßen(wenn sie keine neue Konformitätserklärung ausgestellt hat), da der Motor nach 95 gebaut wurde. Sie hat durch die Veränderung das CE Zeichen und Konformitätserklärung erlischen lassen. Das heißt nach diesem sicherheitsrelevanten Umbau hätten sie ein neues CE Zeichen vergeben und das hätte zur Ausstellung einer Konformitätserklärung führen müssen. Mit dieser würde sie erklären, das sie alle entsprechenden Vorschriften beachtet haben. Im Falle von sicherheitsrelevanten Problemen würde der Betrieb bzw. der unterschreibende Prokuramensch haften. Im Falle eines Unfalles würden sich Sachverständige darauf stürzen und da im allgemeinen der Hinweis im Umlauf ist, dass man nur bis 20 PS Pinne fahren sollte, dürfte dies dann vor Gericht sicherlich schwer zu erklären sein. Gruß Hans |
#7
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Der Meinung bin ich auch, egal was hier gesagt wird, dazu kommt das etwas mit grober Fahrlässigkeit bewußt gefahren wird. Und das kann teuer werden für den Fahrer. Und wenn dann noch Verletzte dabei sind steht er sehr schnell mit einem Bein im Gefängnis.
Anscheinend ist das aber den Wenigsten bewußt... ![]() Ersteigern ja wenn der Preis stimmt, Boot auseinanderreißen und vernünftig motorisieren ja, starken HONDA zurückrüsten auf Fernsteuerung und verkaufen, das wäre hier die richtige Überlegung. |
#8
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man kann wirklich nur hoffen, dass die Bieter dieses Forum kennen!!!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#9
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Zitat:
Mit den Veränderungen wird leider zu oft locker gesehen. So lange alles gut geht, ist auch das Risiko klein. Passiert etwas, insbesondere mit Personen- oder Umweltschäden dann wird das kleine Risiko schnell zur großen Sache. Leider sind CE Zeichen, GS Zeichen keine Sicherheitsgarantien mehr, weil sie oft unüberlegt, nichtwissend und auch betrügerisch angewandt werden. Ja, wollen wir hoffen das die Bieter sich auskennen oder hier mitlesen. Vielleicht ja auch der Anbieter. Denn als Inverkehrbringer (Verkäufer) ist er auch nach der EU Maschinenrichtlinie und dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verantwortlich. Gesetzeszitat: ![]() § 3 Begriffe Hersteller, Inverkehrbringen, Händler (2) Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Überlassen eines Produkts an andere. Gruß Hans |
#10
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Zitat:
------------- (Mal abgesehen von Sinn oder Unsinn) --------------- Also das sehe ich juristisch nicht so eng, ob es sachlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage |
#11
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Zitat:
in dem Artikel stand drin, dass der Motor von einer Firmas XX umgebaut wurde. Diese Firma hätte nach dem Umbau ein neues CE Zeichen und eine neue Konformitätserklärung erklären müssen. Sie müssen nichts beantragen, sondern schriftlich erklären. Der Umbauer hätte sich zum Beispiel vom Motorenhersteller eine Herstellererklärung besorgen müssen und diese seiner Kon..erklärung beifügen können. Herstellererklärungen muß Du dann einholen, wenn Du aus z.B. verschiedenen Baugruppen eine neue "Maschine" erbaust. Egal ob die einzelnen Baugruppen gekennzeichnet und erklärt sind. In der Herstellererklärung wird unter anderem erklärt das die Baugruppen miteinander können und sich sicherheitstechnisch nicht "aushebeln". In jedem Falle hätte der Umbauer das alte CE Zeichen entfernen müssen bzw. neu erklären (Konfi.erklärung). Es steht zwar nirgends, dass er es nicht getan hat, aber das unterstelle ich jetzt einfach einmal. Leider sieht die Praxis häufig im Bezug auf CE Zeichen anders aus, wie es die Gesetzgeber verlangen. Da könnte ich Dir tolle Beispiele aus dem Elektrobereich erzählen. Du als Privatmann darfst bastelt so viel Du willst. Wenn mit dem Gebastelten etwas passiert, dann haftest Du ja auch. Du darfst es solange nutzen wie es bei Dir ist. Verkäufst Du es, bist Du ein Inverkehrbringer und damit gelten wieder andere Rechtswege. Deshalb steht in der Maschinenrichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz auch neben dem Begriff "Handel" der Begriff "In- verkehrbringen". Deshalb solange er damit gefahrlos fährt und gegen kein gebietsabhängiges Gesetz verstößt, wenn er es selber umgebaut hätte, ist es ohne CE und Erklärung möglich. Allerdings hat hier ein Gewerblicher den Umbau vorgenommen, dann hätte schon viel früher die Erklärung hergemusst und jetzt weil er es veräußert, spätestens jetzt. So weit mein Wissen und Auslegung der EU-Rechte in Bezug auf Maschinenrichtlinie, Sportbootverordnung und Produktsicherheitsgesetz. Ich weiß die Praxis sieht anders aus und ist sicherlich manchmal auch schwachsinnig. Ich würde Dir ja für Deine Yacht auch eine neue Landanschlussleitung herstellen ohne CE Zeichen und Konformitätserklärung ![]() Gruß Hans |
#12
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Hallo,
also wir sind bei den Pionieren Sturmboote mit 40 PS AB und Pinnensteuerung gefahren. Bei etwas stärkerem Wellengang und höherer Geschwindigkeit war das aber nicht mehr ganz gemütlich.Auch engere Kurven waren kein Vergnügen. Einen 90 PS Motor mit der Pinne zu fahrn halte ich äußerst riskant. ![]() Bei uns in Österreich wird eine Pinnensteuerung auch nur bis 25 oder 30 PS zugelassen. Ich würde nicht einmal eine Probefahrt mit so einem Boot riskieren. lg Manfred |
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