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#22
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moin,
es ist nur zum teil richtig, wenn es sich um ordnungsgemäß gekaufte geräte handelt, muß der händler das gerät annehmen und sich kümmern, das stimmt, der ort des verkaufs gibt die garantiebedingungen vor, auch richtig, aber für die garantie als solche ist der hersteller zuständig, da beißt die maus keinen faden ab. bei garmin ist es in europa letztendlich die dependance in UK, da spielt es keine geige, ob ich das gerät in usa oder auf dem mars gekauft hab, das grauimportabschreckmärchen zieht meist. du solltest mal deinen fernseher zu aldi bringen, da staunst du denn, die schicken dich mit einer essener telefonnummer nach hause, da rufst du denn an und das gerät wird geholt. war bei mir jedenfalls so. ich selbst war selbstständig und mußte die gurken die ich verhöckert habe auch zurücknehmen und hab sie weitergeleitet, der kunde konnte aber auch den kurzen weg nehmen (kaufnachweis beifügen) und ab zum hesteller, weil die garantie ist dem sein ding. noch was: ![]() hier seh mal nach: Um Links zu sehen, bitte registrieren , das ist die offizielle garminseite ![]() ![]() bis denn ![]() ![]() ![]()
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ich bin zwar verantwortlich, für das was ich sage, aber nicht dafür, wie du es verstehst. rechtschreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. Geändert von hartmut2801 (22.12.2005 um 15:16 Uhr) |
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