Zitat:
Zitat von knobi
Da habe ich doch gerade mit dem WSV in Köln telefoniert, weil ich den neuen Motor in die Zulassungspapiere eingetragen haben möchte. Gleichzeitig wollte ich mich (statt meinem Mann) als Bootseignerin eintragen lassen  , weil er bisher keine gültige Fahrerlaubnis hat.
Da konnte der Sachbearbeiter vor Mitleid mit meinem Mann kaum beherrschen  und wollte mir begreiflich machen, mein Mann dürfe auch in meiner Anwesenheit nicht ans Steuer!!! Ein Rudergänger dürfe schließlich nur rudern und nicht ein Boot mit Motorleistung fahren.
Bin ich jetzt völlig auf dem falschen Dampfer  oder sitzt da jemand, der keine Ahnung von dem hat, was er beruflich zu verantworten hat.
Sagt mir doch bitte, dass es nicht wahr ist.
Anja
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Soweit ich weiß darf dein Mann ans Ruder wen du (mit Führerschein )an Bord bist!
Egal ob es dein oder sein Boot ist.