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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hi,
ihr habt doch die SBFs See gemacht und dazu vermutlich auch ein Lehrbuch benutzt. In meinem ("Der amtliche Sportbootführerschein - See" vom DSV-Verlag) stehts im Vorspann drin, ... geschichtliche Entwicklung, Geltungsbereich, was ist ein Sportboot, .... dazu werden die Verordnungen genannt, wo das festgelegt ist. Sorry, aber mir ist das zu trocken, das zu zitieren, aber Tatsache ist, dass man den SBF See nur auf den Seeschifffahrtssstraßen und im Küstenbereich innerhalb von 3 sm von der Küstenlinie bzw. der Basislinie braucht. Außerhalb braucht man, rein rechtlich gesehen, keinen SBF. Gut, wenn dann was passiert, .... aber bei einer Kontrolle kann da keiner was machen. Grüße "Neptun" |
#2
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Achtung Leute,
die deutschen Sportboot- und Sportschifferscheine beziehen sich was die Reichweite an der Küste betrifft, nur auf die deutschen Küstengewässer. Die Sportschifferscheine setzen eine gründlichere Navigationsausbildung voraus und auch Segelkenntnisse einschl. ein Minimum an Meilenerfahrungen (Nachweise). Wer also die alten BR oder BK-Segelscheine hat von vor einem speziellen Datum (aus den 90er Jahren?), kann diese Paiere umschreiben lassen, da man davon ausgeht, das die mindest Seemeilen bereits gefahren ist. Für den kroatischen Inselbereich in den kroatischen Küstengewässern reicht der deutsche Sortbootführerschein See. Bei Charterung von größeren Motoryachten kann der höhere Sportbootschifferschein verlangt werden vom Vercharterer, der SRC UKW-Schein wird zusätzlich benötigt. Außerhalb von Küstengewässern ob nun in der 3-Meilen Zone, oder der 12-Meilen Zone, da ist ein Führereschein relativ und kein Thema mehr. Wer da das Bootsfahren nicht beherrscht ist arm dran und selber schuld, wenn er strandet ... |
#3
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Ist doch einfach
Als Deutscher mit einem Schiff unter deutschen Flagge must Du innerhalb deutscher Hoheitsgewässer den passenden Schein haben.
Auf hoher See brauchst Du eigentlich nix , aber dann wird sich die Versicherung freuen, sie braucht dann nicht zahlen. Die Sportseeschiffer und Sporthochseeschiffer sind eigentlich nur nfür verantwortungsvolle Skipper gedahct, die gern Ihre Crew heil nach Hause bringen wollen, wobei die gern weiter weg von Land fahren als 3 sm ![]() Mach Dir keine Gedanken SBF reicht völlig für Leute die nur in Sicht von Land fahren. -------------- und zum Durchfall muß man sagen --- nicht soviel Bohnen essen ![]() ![]() Auch ein Sporthochseeschiffer ist kein Problem und meine Crews hatten immer 100% Erfolgsquote ![]() ![]() |
#4
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Amtlicher Text auf dem Lappen
Hallo allerseits,
habt ihr euren SBF-"Lappen" schon mal genauer angeschaut ??? Zitat Originaltext SBF See: Dem Inhaber (Angaben umstehend) wird hiermit die Fahrerlaubnis zu Führenvon motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland (Bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Basislinie) erteilt (§1 Sportbootführerscheinverordnung-See). Dorten steht: §1 Fahrerlaubnis (1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Ausgenommen sind: ... (2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein - See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein - See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenführerschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Dezember 2000(BGBl. I S.1735), oder ein in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 bezeichnetes Befähigungszeugnis ist beim Führen von Sportbooten mit zuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. In der Sportbootführerschein-VO selbst steht nichts drin über die 3 sm. D. h. die (wie auf dem Lappen abgedruckt) 3 sm beziehen sich nur auf die deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Für HR oder GR oder wo auch immer steht das nicht beschrieben. D. h. wenn Lappen vorhanden, so bezieht sich der m. E. auf die dortigen nationalen Hoheitsgewässer, d. h. 12 sm. Und drüber ist´s eh egal (zumindest "lappentechnisch"). Versicherungssrechtlich sieht´s da ggf. anders aus. Unter normalen Umständen gibt´s hier für uns Schlauchis eh keine Probs, da wir eigentlich höchst selten außerhalb dieser Zonen fahren. Der Sportküstenschifferschein (gültig in der 12-sm-Zone) ist ein freiwilliger Befähigungsnachweis, der nicht staatlich, aber ggf. von Vercharterern aus versicherungstechnischen Gründen verlangt wird. Der Sportseeschifferschein (gültig in der 30-sm-Zone) ist erforderlich zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen. .
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Viele Grüße, Thomas _________________________ Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen... ![]() Geändert von snoopy21 (15.01.2006 um 23:59 Uhr) |
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