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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Nochmals Sorry natürlich kann ich auf meinem Boot ein Funkgerät installieren OHNE ein Funkzeugnis zu haben und ich bekomme auch die Frequenzzuteilung. Ich darf allerdings auf meinem eigenen Schiff dann nicht mehr als Schiffsführer tätig sein OHNE Funkschein. Schiffsführer und Eigner sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn beim Schlauchi es natürlich meist die gleichen Personen sind. ![]() Die Regelung bei unsichtigem Wetter ist wieder etwas anderes, da hast Du natürlich Recht : wenn kein Funk an Bord - dann darf er nicht mehr fahren, das ist klar, nur wer fährt schon freiwillig bei unsichtigem Wetter und das Gegenstück NACHTS, wenn ich mich recht entsinne (bin nicht ganz sicher) darf er, denn Nacht gilt nicht als unsichtig. Über die Argumente Handy / Funk lasse ich mich nicht aus, da kommen wir sowieso nicht zusammen - weil völlig unterschiedliche Ansichten ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Zitat:
Gültiges Funkzeugnis Antrag auf Frequenzzuteilung Eine Frequenzzuteilung eines UKW-Funkgerätes ohne Funklizenz ist nicht möglich. Siehe hierzu BOOTE Nr. 11/05. Wer seit Einführung der neuen Funkverordnung letztes Jahr in Deutschland mit einem nicht zugelassenen funktionsfähigem UKW-Funkgerät anBord erwischt wird, auch wenn es nicht eingeschaltet ist, bekommt Ärger mit den Behörden, und das kann bis zur Beschlagnahme des Gerätes führen. Außerdem sind UKW-Handgeräte (Handfunke), die auf unsere Schlauchboote passen würden, allgemein nur im Seefunk zugelassen, binnen darf nur die Berufsschiffahrt damit arbeiten. Der Artikel Funkjournal - Schein Welten in BOOTE 11/05 ist für jeden lesenswert und ist ein guter Führer durch den deutschen Behördenwalt. |
#3
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Zitat:
NEIN Auf dem Antrag findet sich noch nicht einmal der Hinweis auf ein Zeugnis, siehe hier => Um Links zu sehen, bitte registrieren und das muß auch so sein, weil alle Frequenzuteilungsanträge gleich behandelt werden, egal welche Art von Schiff. Das es für ein Schlauchi unsinnig sein mag ohne Zeugnis dies zu beantragen ist eine andere Frage aber juristisch ist jedes registrierte deutsche boot berechtigt eine Frequenzzuteilung zu bekommen. [/QUOTE] |
#4
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Hallo Roland,
oooh pardon, da hat sich etwas verdreht im Satz und ist falsch raus, sorry: Eine Frequenzzuteilung eines UKW-Funkgerätes ohne Funklizenz ist nicht möglich. Siehe hierzu BOOTE Nr. 11/05. Es muß korrekt heißen: Eine Frequenzzuteilung eines UKW-Funkgerätes ohne Zulassungsnummer der Funkanlage ist nicht möglich. Siehe hierzu BOOTE Nr. 11/05. Im BOOTE Magazin ist auch ein Antragsformular abgedruckt, und Hinweise werden gemacht, wie das Formular korrekt ausgefüllt werden muß. Ich wiederhole hiermit meine Empfehlung von weiter oben, das jeder der sich mit UKW beschäftigen möchte, diesen Artikel unbedingt lesen möge. |
#5
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Hallo Dieter,
Zitat:
![]() Man darf schon ein Funkgerät an Bord haben, aber in Betrieb nehmen darfst du es nicht, bzw. darf es nicht funktionieren. Also nur als Atrape, zum angucken. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#6
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Hallo Reini,
das war bisher so, man konnte mit abgeschaltetem gerät überall fahren. Jedoch seit der neuen Funkverordnung vom letzten Jahr müssen auf deutschen Binnenwasserstraßen & Seeschiffahrtsstraßen alle Freizeitschiffer, die als Schiffsführer von Booten fahren, die mit einer Funkanlage ausgestattet sind, ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Bisher genügte es, wenn ein Crewmitglied einen passenden Funkschein hatte, oder wenn das Gerät anBord nicht empfangsbereit - also ausgeschaltet - war. Das genügt nach der neuen deutschen Funkverordnung nicht mehr. Also ich empfehle allen Schlauchis hier, die keine legale Funkanlage anBord bzw. dazu auch kein Funkzeugnis haben, diese Anlage bitte auszubauen, wenn sie auf deutschen Binnen- und Seeschiffahrtsstraßen fahren wollen. Denn seit Mitte August 2005 wird die neuen Funkverordnung durch verstärkte Kontrolle der Sportschiffahrt durch die Funkwellenüberwachung der Bundesnetztagentur in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei durchgesetzt. Ob diese Regelungen in Österreich oder anderen Ländern gleich anzusetzen sind, ist mir nicht bekannt. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland angemeldete Boote. |
#7
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Hallo,
da wird es aber mit großer Wahrscheinlichkeit Schwierigkeiten bei Charterbooten geben. Gut, Schlauchboote werden davon weniger betroffen sein, aber auf Charteryachten ist in der Regel ein Funkgerät eingebaut. Das würde, sollte diese Regelung EU-weit gelten, erhebliche Einschränkungen beim Bootscharter mit sich bringen. Im schlechtesten Fall würde das bedeuten daß ich ohne Funkschein kein Boot mehr chartern darf. ??? Grüße Harald |
#8
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Zitat:
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#9
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Zitat:
laut Herrn Ebner ist es so in Österreich: es genügt nicht mit einem ausgeschaltetem Funkgerät irgendwo auf der Donau zu fahren und dann zum ![]() Ein Funkgerät gilt als nicht in Betrieb wenn: Die Funkantenne abmontiert ist Das Funkgerät nicht angeschlossen ist Wenn ein Crewmitglied das entsprächende Funkzeugnis besitzt ist es überhaupt kein Problem mit dem Funkgerät es darf dann auch verwendet werden so ist es laut meiner Information in Österreich Bitte nicht schlagen so haben wir es beim UKW und SRC gelernt Lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi ![]() ![]() ![]() ![]() Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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