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  #1  
Alt 18.01.2006, 23:52
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Reini,

das war bisher so, man konnte mit abgeschaltetem gerät überall fahren. Jedoch seit der neuen Funkverordnung vom letzten Jahr müssen auf deutschen Binnenwasserstraßen & Seeschiffahrtsstraßen alle Freizeitschiffer, die als Schiffsführer von Booten fahren, die mit einer Funkanlage ausgestattet sind, ein gültiges Funkzeugnis besitzen.

Bisher genügte es, wenn ein Crewmitglied einen passenden Funkschein hatte, oder wenn das Gerät anBord nicht empfangsbereit - also ausgeschaltet - war. Das genügt nach der neuen deutschen Funkverordnung nicht mehr.

Also ich empfehle allen Schlauchis hier, die keine legale Funkanlage anBord bzw. dazu auch kein Funkzeugnis haben, diese Anlage bitte auszubauen, wenn sie auf deutschen Binnen- und Seeschiffahrtsstraßen fahren wollen.

Denn seit Mitte August 2005 wird die neuen Funkverordnung durch verstärkte Kontrolle der Sportschiffahrt durch die Funkwellenüberwachung der Bundesnetztagentur in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei durchgesetzt.

Ob diese Regelungen in Österreich oder anderen Ländern gleich anzusetzen sind, ist mir nicht bekannt. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland angemeldete Boote.
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  #2  
Alt 19.01.2006, 09:04
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Boot Infos

Hallo,

da wird es aber mit großer Wahrscheinlichkeit Schwierigkeiten bei Charterbooten geben.

Gut, Schlauchboote werden davon weniger betroffen sein, aber auf Charteryachten ist in der Regel ein Funkgerät eingebaut. Das würde, sollte diese Regelung EU-weit gelten, erhebliche Einschränkungen beim Bootscharter mit sich bringen.

Im schlechtesten Fall würde das bedeuten daß ich ohne Funkschein kein Boot mehr chartern darf. ???

Grüße

Harald
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  #3  
Alt 19.01.2006, 09:58
rotbart
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo,

da wird es aber mit großer Wahrscheinlichkeit Schwierigkeiten bei Charterbooten geben.

Gut, Schlauchboote werden davon weniger betroffen sein, aber auf Charteryachten ist in der Regel ein Funkgerät eingebaut. Das würde, sollte diese Regelung EU-weit gelten, erhebliche Einschränkungen beim Bootscharter mit sich bringen.

Im schlechtesten Fall würde das bedeuten daß ich ohne Funkschein kein Boot mehr chartern darf. ???

Grüße

Harald
Moin Harald
es IST eine EU Regelung, die ursprüngliche deutsche regelung war viel schärfer.

Und selbstverständlich darfst Du eine Yacht mit Funk chartern und bezahlen, Du darfst nur nicht Schiffsführer sein, wenn Du keinen Funkschein hast
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  #4  
Alt 19.01.2006, 10:01
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Reini,

Also ich empfehle allen Schlauchis hier, die keine legale Funkanlage anBord bzw. dazu auch kein Funkzeugnis haben, diese Anlage bitte auszubauen, wenn sie auf deutschen Binnen- und Seeschiffahrtsstraßen fahren wollen.
oder einen Schiffsführer mit F-Schein mitzunehmen

Zitat:
Ob diese Regelungen in Österreich oder anderen Ländern gleich anzusetzen sind, ist mir nicht bekannt. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland angemeldete Boote.
Es ist eine EU Regelung !!!
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  #5  
Alt 19.01.2006, 10:57
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Hansi Hansi ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Reini,

das war bisher so, man konnte mit abgeschaltetem gerät überall fahren. Jedoch seit der neuen Funkverordnung vom letzten Jahr müssen auf deutschen Binnenwasserstraßen & Seeschiffahrtsstraßen alle Freizeitschiffer, die als Schiffsführer von Booten fahren, die mit einer Funkanlage ausgestattet sind, ein gültiges Funkzeugnis besitzen.
Hallo Dieter

laut Herrn Ebner ist es so in Österreich:
es genügt nicht mit einem ausgeschaltetem Funkgerät irgendwo auf der Donau zu fahren und dann zum sage ich benutze es nicht weil ich kein Funkzeugnis habe da zahlt mann genauso die Strafe.
Ein Funkgerät gilt als nicht in Betrieb wenn:
Die Funkantenne abmontiert ist
Das Funkgerät nicht angeschlossen ist

Wenn ein Crewmitglied das entsprächende Funkzeugnis besitzt ist es überhaupt kein Problem mit dem Funkgerät es darf dann auch verwendet werden so ist es laut meiner Information in Österreich

Bitte nicht schlagen so haben wir es beim UKW und SRC gelernt

Lg Hansi
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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  #6  
Alt 19.01.2006, 11:28
rotbart
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Hansi
Hallo Dieter

Ein Funkgerät gilt als nicht in Betrieb wenn:
Die Funkantenne abmontiert ist
Das Funkgerät nicht angeschlossen ist

Wenn ein Crewmitglied das entsprächende Funkzeugnis besitzt ist es überhaupt kein Problem mit dem Funkgerät es darf dann auch verwendet werden so ist es laut meiner Information in Österreich

Bitte nicht schlagen so haben wir es beim UKW und SRC gelernt

Lg Hansi
Keine Angst wir in D auch, aber das hat sich eben durch die EU Regel geändert, da Österreich angeblich EU Mitglied ist wird es sich auch bei Euch ändern.
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