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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo Reini,
das war bisher so, man konnte mit abgeschaltetem gerät überall fahren. Jedoch seit der neuen Funkverordnung vom letzten Jahr müssen auf deutschen Binnenwasserstraßen & Seeschiffahrtsstraßen alle Freizeitschiffer, die als Schiffsführer von Booten fahren, die mit einer Funkanlage ausgestattet sind, ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Bisher genügte es, wenn ein Crewmitglied einen passenden Funkschein hatte, oder wenn das Gerät anBord nicht empfangsbereit - also ausgeschaltet - war. Das genügt nach der neuen deutschen Funkverordnung nicht mehr. Also ich empfehle allen Schlauchis hier, die keine legale Funkanlage anBord bzw. dazu auch kein Funkzeugnis haben, diese Anlage bitte auszubauen, wenn sie auf deutschen Binnen- und Seeschiffahrtsstraßen fahren wollen. Denn seit Mitte August 2005 wird die neuen Funkverordnung durch verstärkte Kontrolle der Sportschiffahrt durch die Funkwellenüberwachung der Bundesnetztagentur in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei durchgesetzt. Ob diese Regelungen in Österreich oder anderen Ländern gleich anzusetzen sind, ist mir nicht bekannt. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland angemeldete Boote. |
#2
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Hallo,
da wird es aber mit großer Wahrscheinlichkeit Schwierigkeiten bei Charterbooten geben. Gut, Schlauchboote werden davon weniger betroffen sein, aber auf Charteryachten ist in der Regel ein Funkgerät eingebaut. Das würde, sollte diese Regelung EU-weit gelten, erhebliche Einschränkungen beim Bootscharter mit sich bringen. Im schlechtesten Fall würde das bedeuten daß ich ohne Funkschein kein Boot mehr chartern darf. ??? Grüße Harald |
#3
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es IST eine EU Regelung, die ursprüngliche deutsche regelung war viel schärfer. Und selbstverständlich darfst Du eine Yacht mit Funk chartern und bezahlen, Du darfst nur nicht Schiffsführer sein, wenn Du keinen Funkschein hast |
#4
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#5
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laut Herrn Ebner ist es so in Österreich: es genügt nicht mit einem ausgeschaltetem Funkgerät irgendwo auf der Donau zu fahren und dann zum sage ich benutze es nicht weil ich kein Funkzeugnis habe da zahlt mann genauso die Strafe. Ein Funkgerät gilt als nicht in Betrieb wenn: Die Funkantenne abmontiert ist Das Funkgerät nicht angeschlossen ist Wenn ein Crewmitglied das entsprächende Funkzeugnis besitzt ist es überhaupt kein Problem mit dem Funkgerät es darf dann auch verwendet werden so ist es laut meiner Information in Österreich Bitte nicht schlagen so haben wir es beim UKW und SRC gelernt Lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#6
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