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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 25.01.2006, 18:56
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo,

im Prinzip hat Roland schon alles gesagt. Kann nur zwei Dinge ergänzen: Am Bodensee wird das nicht so eng gesehen (mir ist kein Fall bekannt wo Anspruch auf Bergelohn seitens eines Privaten angemeldet worden ist).

Bekannte von mir hatten schon Erfahrungen sammeln können mit "Bergelohn". Sie hatten vor einigen Jahren einen Ruderbruch in yugoslawischen Gewässern und waren aufgrund zunehmenden Windes und Legewallsituation auf fremde Hilfe angewiesen. Abgeschleppt von Fischern in nächsten Hafen (mit eigener Leine). Dann kam die Diskussion auf bezüglich Bergelohn. Hafenkapitän wurde geholt. Schiff an die Kette (Eigeneryacht) und nach zweitägigen Verhandlungen und gegen Bares (mehrere tausend DM, die erst aus D besorgt werden mußten) gabs das Schiff zurück.

Kann hier nur Rolands Aussage unterstützen: Erst verhandeln und dann abbbergen lassen. Wobei das natürlich in einer Stressituation oft gar nicht so einfach ist...

Ansonsten gibt es von einigen Anbietern Versicherungen (Rechtschutz, Bergelohn etc.) - habe aber keine Erfahrungen damit. Irgendwann kosten dann die Versicherungen mehr als das Boot...
Hi Thom!

Erkläre mir mal bitte was eine " Legewallsituation" ist??

Danke Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #2  
Alt 25.01.2006, 19:06
rotbart
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Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Thom!

Erkläre mir mal bitte was eine " Legewallsituation" ist??

Danke Mathias
Er meinte Legerwall => Wind kommt von See und drückt dich auf Land, meist auch noch da wo es unbequem ist (Felsen)
ohne Motor oder Segel ist das dann nicht unbedingt lustig
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  #3  
Alt 25.01.2006, 19:40
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Leute,

also juristisch ist was Roland (Rotbart) hier aufgeführt hat alles soweit richtig, wie auch andere bestätigen.

Hier wird aber von einem Seenotfall dauern gesprochen und das bei einem Schlauchi. Mensch Leute, faßt Euch dochmal an den Kopf was das wirklich sein könnte?

Alle die hier schon mal abgeschleppt wurden, hatten garantiert Motorausfall oder Benzinmangel! Das mal was am Boot selber war wird ganz ganz selten vorkommen. Also sprechen wir hier eigentlich von techn. Problemen mit dem Antrieb.

Und dabei ist es so einfach bei Maschinenausfall (=Motor) weiterzukommen ohne fremde Hilfe.

Man muß nur ein Notsegel setzen, geht dann ein bischen langsamer als mit Maschine, aber es geht, vielleicht auch nicht da wo man gerade hin möchte. Und in der Bucht oder Hafen den man dann erreicht kann man dann wriggen um das Boot an die Mole oder den Ankerplatz zu bringen. Und dazu braucht man kein Handy, noch UKW Kanal 16 oder auch 10. Man braucht dazu nur das Wissen wie sowas geht, ein bischen Einfallstum gehört auch noch dazu.

Ein Motorausfall ist nur ein kleiner Notfall. Ein richtiger Seenotfall wird das erst, wenn das bei schwerem Wetter passiert. Aber ein richtiger Seenotfall kann auch sein, wenn jemand ernst krank wird anBord. Ein anderer Seenotfall ist, wenn einer mit nonchalance uber eine Felsen brettert und sich die Rumpf ordentlich aufreißt dabei, dann kann es ernst werden, wenn auch nicht bei einem Schlauchi, der ja bekannterweise mit seinem Boot voll Wasser immer noch weiterfahren kann weil die Luftschläuche das Boot über Wasser halten.

Also ein richtiger Seenotfall mit dem Schlauchboot wünsche ich keinem, aber wer sich mit fremder Hilfe beim Motorausfall dann abschleppen lassen will, sollte die Spielregeln kennen, wenn er sich nicht selber zu helfen weiß.
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  #4  
Alt 25.01.2006, 20:02
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OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Leute,

also juristisch ist was Roland (Rotbart) hier aufgeführt hat alles soweit richtig, wie auch andere bestätigen.

Hier wird aber von einem Seenotfall dauern gesprochen und das bei einem Schlauchi. Mensch Leute, faßt Euch dochmal an den Kopf was das wirklich sein könnte?

Alle die hier schon mal abgeschleppt wurden, hatten garantiert Motorausfall oder Benzinmangel! Das mal was am Boot selber war wird ganz ganz selten vorkommen. Also sprechen wir hier eigentlich von techn. Problemen mit dem Antrieb.

Und dabei ist es so einfach bei Maschinenausfall (=Motor) weiterzukommen ohne fremde Hilfe.
Ich glaub nicht, dass es den Fischer interessiert, warum er mich abschleppt. Ob Seenot oder Maschine kaputt oder Tank leer.... Der PReis wird der gleiche sein.


Zitat:
Man muß nur ein Notsegel setzen,
Segeln, ich dachte aus der Diskussion wäre herausgekommen, dass das nicht geht
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  #5  
Alt 25.01.2006, 21:40
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DieterM DieterM ist offline
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[QUOTE=OLKA...

Segeln, ich dachte aus der Diskussion wäre herausgekommen, dass das nicht geht [/QUOTE]

Nein Olaf, es geht!

Ich hätte auf meinem Boot (RIB) gleich zwei Möglichkeiten ein Segel-Notrigg aufzubauen mit vorhandenen Bootsmittel. So einfach, z. Bsp. kann man das aufgespannte Bimini (anBord) seitlich legen und an der Rehling und anderen Punkten befestigen, sogar der Winkel zum hier eher achterlicher Wind ließe sich einstellen. Zweitens könnte man ein großes Badehandtuch (auch anBord) mit den beiden Enterhaken senkrecht an der Festhalteleiste am Steuerstand oder dem hinteren Geräteträger befestigen mit Gummispannern, alles ist anBord. Gelenkt würde mit der Motorfinne, Prop läuft leer da Gang raus. Wenn der Wind um 3-4 Bf wehen sollte, rechne ich immerhin mit etwa 2-3 kn Fahrt.

Auch Wriggen ist sehr einfach um ein Boot vorwärtszubewegen. Derzeit habe ich einen ausziehbaren extralangen kräftigen bis zu 2,5 m langen DAVIS Enterhaken. Der wird mit einem der beiden Paddel verbunden, und dann brauche ich am Heck, hier der Geräteträger , einen Anlenkpunkt, wo ich die improvisierte "Wriggstange" sichere, und los geht es. Und wriggen ist nicht ermüdend wie das Paddeln, wo Du garantiert nach 2 Minuten Dich geschlagen gibst wegen der ungünstigen Sitzposition auf den seitlichen Schläuchen. Beim Wriggen stehst Du.

Auch wenn ich zwei Paddel (anBord) und mit zwei Enterhaken (anBord) verbinde (Gummispanner), und auf jeder Seite an der Rehling einen Halte Punkt anbringe z.Bsp. mit einem Tampen, dann kannst Du auch rudern!

Nur die Wenigsten hier machen sich Gedanken wie kann ich weiter kommen ohne fremde Hilfe aufzunehmen. That's the real problem, aber ... kein Seenotfall!
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  #6  
Alt 25.01.2006, 21:47
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Nein Olaf, es geht!

Ich hätte auf meinem Boot (RIB) gleich zwei Möglichkeiten ein Segel-Notrigg aufzubauen mit vorhandenen Bootsmittel. So einfach, z. Bsp. kann man das aufgespannte Bimini (anBord) seitlich legen und an der Rehling und anderen Punkten befestigen, sogar der Winkel zum hier eher achterlicher Wind ließe sich einstellen. Zweitens könnte man ein großes Badehandtuch (auch anBord) mit den beiden Enterhaken senkrecht an der Festhalteleiste am Steuerstand oder dem hinteren Geräteträger befestigen mit Gummispannern, alles ist anBord. Gelenkt würde mit der Motorfinne, Prop läuft leer da Gang raus. Wenn der Wind um 3-4 Bf wehen sollte, rechne ich immerhin mit etwa 2-3 kn Fahrt.
Hallo Olaf / Dieter
ich weis ich nerve Dieter aber ich glaube das erst wenn ich es sehe und zwar bei 3-4 BfT
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  #7  
Alt 25.01.2006, 20:18
alex101068
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Also Roland,

dich müssen sie im Leben aber schon oft übers Ohr gehauen haben,
wenn du wirklich was gegen die Liste hast weil du dann Angst vor Bergekostenforderungen hast

Wenn wir hier im Forum, ich sag mal "unter Freunden" (manch einen würd ich fast so bezeichen) über anderen Lohn als Bier Wein und köstliches Abendessen, sowie den verfahrenen Sprit diskutieren,
müsste ich mich schon sehr täuschen.

Beim Militär lernte ich die Bedeutung des Wortes Kammeradschaft kennen
und hoffe doch sehr das es dieses Wort und seine Bedeutung auch heute
noch gibt. Es muß ja nicht immer um die Kohle gehen.

Gruß Alex
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  #8  
Alt 25.01.2006, 21:20
rotbart
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Zitat:
Zitat von alex101068
Also Roland,

dich müssen sie im Leben aber schon oft übers Ohr gehauen haben,
wenn du wirklich was gegen die Liste hast weil du dann Angst vor Bergekostenforderungen hast

Beim Militär lernte ich die Bedeutung des Wortes Kammeradschaft kennen
und hoffe doch sehr das es dieses Wort und seine Bedeutung auch heute
noch gibt. Es muß ja nicht immer um die Kohle gehen.

Gruß Alex
Hi Alex
zu (a) No mich nicht
zu (b) Ich bin nicht nur in einem Segelclub, sondern auch in einer Verbindung und habe schon manchem geholfen, allein aus meiner (dort) entstandenen Erfahrung und vielen vielen Meilen segln weiß ich was passieren KANN.
Ich bin nicht gegen Deine Liste, ich versuche nur die Grenzen aufzuzeigen und klar zu machen, dass man für den NOTfall immer die echten Nummern parat haben sollte.
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  #9  
Alt 25.01.2006, 21:44
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Udo Udo ist offline
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Boot Infos

Hi,
wem von uns Schlauchbootfahreren ist es denn schon mal passiert das er Bergungskosten zahlen musste.
Mir käme es nie in den Sinn von jemandem etwas zu fordern nur weil ich ihn abgeschleppt habe.
Ich glaube auch nicht das ein Urlauber einen anderen Urlauber abzockt nur weil er ihn abgeschleppt hat.Sorry,aber wir haben alle das gleiche Hobby und jeder kann mal in solch eine Situation kommen.
Am Leukermeer laufen solche Aktionen ohne jegliche Komplikationen ab, da hilft man untereinander und trinkt dann auf den Schreck Abends zusammen ein Bier, fertig.
Und jeder der für eine Abschleppaktion Geld fordern würde hätte bei uns auf dem Campingplatz keine Freunde mehr.
Gruß Udo
__________________
Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #10  
Alt 25.01.2006, 21:59
Benutzerbild von Matt_CDN
Matt_CDN Matt_CDN ist offline
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Zitat:
Zitat von Udo
Hi,
wem von uns Schlauchbootfahreren ist es denn schon mal passiert das er Bergungskosten zahlen musste.
Mir käme es nie in den Sinn von jemandem etwas zu fordern nur weil ich ihn abgeschleppt habe.
Ich glaube auch nicht das ein Urlauber einen anderen Urlauber abzockt nur weil er ihn abgeschleppt hat.Sorry,aber wir haben alle das gleiche Hobby und jeder kann mal in solch eine Situation kommen.
Am Leukermeer laufen solche Aktionen ohne jegliche Komplikationen ab, da hilft man untereinander und trinkt dann auf den Schreck Abends zusammen ein Bier, fertig.
Und jeder der für eine Abschleppaktion Geld fordern würde hätte bei uns auf dem Campingplatz keine Freunde mehr.
Gruß Udo
ich kenne niemandem dem das schon passiert ist. Es ist auch ein unterschied zwischen abschleppkosten und dem berger ein teil des bootes zu uebereignen ... Wenn einen ein seenotrettungskreuzer irgendwo ohne sprit abschleppt zaht man dem halt seinen zornige stundenlohn aber IMO stellen die nicht einen anspruch auf den marktwertes des bootes.

Dass das ganze sehr selten passiert liegt daran dass (wie ich beschrieben habe) es nicht reicht jemandem eine leine zuzuwerfen und damit das boot zu besitzten.


Die bergeregelung stammt aus zeiten wo schiffe (keine schlauchboote) gerne mal in ernste not kamen (zb im sturm ohne mootr auf ein kliff zutreiben).

Verstaendlicherweise haben sich die anderen kapitaene nicht darum gerissen ihr eigenes schiff in die gleiche lage zu bringen um dem ungluecksraben "fuer umme" zu helfen.

Daher die regel dass wenn man ein solches schiff aus einer fuers schiff (!) bedrohlichen (oder gestrandetes schiff) befreit man entlohnt wird dadurch dass man ein teil des wertes des schiffes als lohn bekommt. Das deshalb da auch ein bankrotter kaeptn nicht wegkommt, da man einfach sein schiff behaelt.

Und nein, ein am strand geparketes schlauchi zehlt nicht als gestrandetes schiff

Also nochmal ein beispiel fuer Rotbart.
Wenn also bei meinem klein schlauchi auf einem kleinen (!) see (!) der motor verstirbt (kein wind, keine wellen, keine stroemung, keine haie, keine gefahr, das boot parkt einfach friedlich auf dem wasser).

Und ich da ohne unmittelbare gefahr im wasserplatsche (genuegend wasser und sonnencreme LSF90 fuer die kids ist auch da) und dann kommt der Rotti angezischt, wirft mir eine leine zu, und zieht mich ans ufer. Dann hat er kein anrecht auf mein boot oder einen teil davon.

Wuerde von mir aber folgendes bekommen:



Er koennte sicher seine unkosten in rechnung stellen, woraufhin ich mich gezwungen saehe alles bier alleine auszutrinken und ihn kraeftig anzuruelpsen ;)


Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen.

Geändert von Matt_CDN (25.01.2006 um 22:06 Uhr)
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  #11  
Alt 25.01.2006, 22:01
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Hi,

dass mit der mündlichen Vereinbarung - sog. geschlossener Vertrag - ist ja auch so eine vage Sache wegen der Beweislage.
Wenn du mit z.B. mit Frau und Kind an Bord bist und dich schleppt ein Fischerboot ab, womöglich auch mit 2 Mann Beatzung, ja wem glaubt da wohl der Hafenmeister mit gleicher Nationalität wie die Fischer ?
In der konkreten Praxis sieht dann - wenn es einer darauf anlegt, Reibach zu machen-alles nochmals schwieriger für den Betroffenen aus, insbesondere, wenn die Beute lukrativ ist. Vielleicht sollte man da für den Fall eines Falles in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache ein schriftliches Vertragsformular für den may day-case in der Führerscheinmappe mitführen.

Auch ohne 5 PS-Ersatzhilfsmotor sollten etwas grössere Ribs nicht auf grössere Touren gehen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass da viele Urlaubsbootler völlig unbedarft in Fallen tappen können. Auf so was (dass ein hilfsbereiter abschleppender Fischer oder gar noch Sportskollege Rechte am eigenen Schiff für seine Tat erwirbt) kommt ein normal denkender Mensch nicht. An dieser Regel haben offensichtlich noch Freibeuter aus dem 18. Jhdt. mitgeschrieben. Sonderbar finde ich auch, dass von dieser Regel auch die normalen Sportboote betroffen sind. Dass gewerbliche Bergungsunternehmen ein Unternehmerpfandrecht in Höhe der Bergungskosten am geborgenen Schiff erwerben, lass ich ja noch angehen. Alles andere ist aber schon grotesk und im Geiste Störtebeckers,.

Gruss
Rainer
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  #12  
Alt 25.01.2006, 21:10
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
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Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Ein netter kaeptn kommt vorbei und schleppt das boot zum slip zurueck. Ihm steht kien teil des bootes zu. (Mir wuerden schon so viele boote gehoeren ;)



O.g schaluchi treibt im wind auf einen wasserfall zu und wuerde ohne fremdhilfe runterfallen. Dann steht dem schlepper/retter ein teil des bootes zu

In jedem fall kann es nicht schaden zumindest eine muendliche vereinbahrung zu treffen ...


Matt
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  #13  
Alt 25.01.2006, 21:16
rotbart
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Zitat:
Zitat von Matt_CDN
Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Matt
Hi Matt
wir haben ablandige Strömung, der SchlauchiCaptain hat kein Trinkwasser mehr an Bord, Außentemp 35° Celsius, wolkenloser Himmel, außer dem Captain sind zwei kleine Kinder an Bord.
Der ist nicht in Not ???????

und selbst bei Deiner Schilderung hätte er Anrecht auf Schleppgebühren
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  #14  
Alt 25.01.2006, 21:49
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Zitat:
Zitat von rotbart
Hi Matt
wir haben ablandige Strömung, der SchlauchiCaptain hat kein Trinkwasser mehr an Bord, Außentemp 35° Celsius, wolkenloser Himmel, außer dem Captain sind zwei kleine Kinder an Bord.
Der ist nicht in Not ???????

und selbst bei Deiner Schilderung hätte er Anrecht auf Schleppgebühren
meiner meinung nach keine not fuer das boot. die menschen muessen ohnehin gratis geborgen werden....

Was ich vergeblich versuchte rueberzubringen ist dass wenn du irgendwo ein boot was in keinerlei gefahr ist ans ufer ziehst du kein anrecht auf das boot hast. Ganz egal wer wem eine leine zugeworfen hat.

Alle anderen haarspaltereien wird wohl nur ein richter beantworten koennen.

Matt
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  #15  
Alt 26.01.2006, 16:45
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Wie iss es denn nun andersrum, wenn Retter erscheinen die du nicht gerufen hast und bei dir Schaden machen??
Ich wurde mal Opfer einer Verwechslung.
Ich war auf der Ostsee mit Schlauchi, Wellen 0,5-1,5 m, mach nen Gemütlichen, Motor aus,hab mich lang gemacht, lasse mich von den Wellen treiben und genieße das Meer.
Ich höre ein Fluggeräusch von nem Hubschrauber und denk mir nix dabei, fliegt ja allerhand rum.
Plötzlich kommt der über mir in Standschwebe, wißt ihr was da abgeht, ne Dusche ist da noch angenehm.
Gröhlen hilft da auch nicht, das hört eh keiner.
Ein Typ seilt sich ab, und als der angekommen ist, frag ich den, ob sie nen A.... offen haben, "ich brauch keine Hilfe", gröhl ich den an.
Der geht wieder nach oben und erst als der Hubi wegschwebt seh ich wieder etwas.
Ich klatschnaß, meine Klamotten naß, das Boot halb voll Wasser, den Tag haben die mir gründlich versaut, ich schau nach Handy und Navi, die ich im Bug verstaut hatte, alle Geräte naß und aus.
Ich zieh den Lenzstopfen, reiß den Motor an und fahr zurück an Land.
Handy und Navi haben diesen Einsatz leider nicht überlebt.
Auf Nachfragen wurde mir mitgeteilt, daß seitens der DGzRS keine Kostenübernahme der entstandenen Schäden möglich sei.
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