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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo Florian,
habe die gleiche Meinung wie Tom. Sprich doch bitte mit dem DMYV. Vielleicht geht eine Umschreibung nachdem Du nun D/Wohnsitzt in der BRD hast. Ev. kann die Umschreibung auch mit einer Ergänzungsprüfung erledigt werden. Aber schließlich sind wir in der EU und da gehört auch dazu, das man sich gegenseitig die Sportboot-Befähigungszeugnisse anerkennt, wie es bei den Straßenführerscheinen und der Arbeitssuche ja auch der Fall ist. Die EU Richtlinien dazu dürfte die Bundesrepublik bereits seit etlichen Jahren haben, ob dies aber auch umgesetzt wurde, kann Dir bestimmt der DMYV sagen. Viel Glück! |
#2
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Ich will ihn ja gar nicht umschreiben lassen - die Gültigkeiten und Restriktionen sind ja ganz andere.
Aber danke für den Tipp! |
#3
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Die Quellen sagen eigentlich alle, dass nur das Patent anerkannt wird, in dessen Herkunftsland der Besitzer wohnt.
Ich würde mich deshalb an deiner Stelle eher darum kümmern, dass du das Patent auf D umschreiben läßt. Beim Autoführerschein ist es auch so, dass nach einem Jahr die Gültigkeit verloren geht, wenn der Besitzer nicht mehr im Ausstellerland wohnt. |
#4
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Französischer Sportbootführerschein
@ Florian
Hallo Florian, wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz in Frankreich hast, hat diese Papier auch Gültigkeit in Deutschland. Bei einem ständigen Wohnsitz in Deutschland muß ein solches Papier umgeschrieben werden. Es gibt sicher die Möglichkeit ohne daß man das französische Patent verliert eine deutsche Erweiterung zu erwerben. Ich bin auch im Besitz eines solchen Französischen Patents und habe mit diesem keine gültige deutsche Erlaubnis. Da ich jahrelang nur in Frankreich Urlaub gemacht hatte stellte sich die Frage auch nie. In Kroatien wurde dieses franz. Patent dann jahrelang anerkannt, bis ich vor 2 Jahren bei einer Kontrolle eine Strafe von 1600 Kuna erhielt, mit der Auflage einen deutschen oder kroatischen Führerschein zu machen. In Nord- und Ostsee wollte ich bisher nicht schippern. Aber eine Umschreibung würde mich inzwischen schon interessieren, da ich weder mit meinem kroatischen noch mit meinem französischen in deutschen Küstengewässern fahren darf. Wenn Du über eine Umschreibung genaueres in Erfahrung bringen kannst, berichte doch bitte darüber im Forum. Gruß Axel ![]() ![]() ![]() ![]() |
#5
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@ berny für EU-Staatler war das einmal (zumindest in Deutschland)
Die Ausnahmen bei Entzug gleich welcher Art sind natürlich wieder was anderes, mfg Marcus |
#6
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EU Führerschein
Zitat:
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#7
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Zitat:
Die Anerkennung eines EU Führerscheines ist NICHT gleichbedeutend mit der FAHRERLAUBNIS, die kann sehr wohl untersagt sein. |
#8
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Französischer Führerschein
Hallo Christophe und @ all
Da bist Du wohl an den Falschen geraten. Normalerweise müsste ein Führerschein, der im Heimatland gemacht wurde, im Gastland anerkannt und wenn der Ausländer (entschuldige dieses blöde Wort) sich in Deutschland niederlässt, ohne Prüfung umgeschrieben werden, wenn es sich um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Dies wurde bislang in der EU so gehandhabt. Achtung: Meine Erkenntnisse sind leider schon von 1988. Ich hatte nach meiner Rückkehr nach Deutschland (als Deutscher) nach längerem Aufenthalt in Portugal auch so manche Zoll- und Scheine-Umschreibprobleme, obwohl ich jeweils amtliche Übersetzungen beifügen konnte. Lediglich den Fischereischein musste ich neu machen, da ich altersbedingt noch zu den "grauen" gehörte, welche nach dem Jugendfischereischein keine Prüfung gemacht hatten. Nach dem ich wegen dem Aufenthalt in Portugal vergaß ihn rechtzeitig zu verlängern, musste ich die Prüfung in Deutschland neu machen. Ich hatte die portugiesische Lizenz, aber da lief alles wirklich wesentlich einfacher ab. Aber alle anderen Patente und Scheine, die ich so gemacht habe, wurden problemlos???? anerkannt, nachdem ich dutzende Vorsprachen, Widersprüche und sonstiges durchmachen musste. Während z. B. der Zoll in Augsburg totale Scherereien machen wollte, obwohl alles rechtlich i. o. war, erfuhr ich, dass ich (mein damaliger Wohnort war Nähe Neu-Ulm) auch zum Zoll nach Ulm gehen könnte. Die kannten alle Gesetze und im Nu waren Boot und Auto durchgewunken. Merke: Frage 3 Gesetzesträger im hohen Rang und Du bekommst drei unterschiedliche Antworten. Nimm jetzt die für Dich, welche am günstigsten für die ausfällt. Fällt keine günstig aus, wälze Gesetze und wende Dich an den 4. und Du wirst Recht bekommen. Gruß Erich Leider kann ich keine Ansprechpartner für dieses Problem benennen. |
#9
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Ich setzte jetzt mal voraus, dass Du während des Erwerbs des Führerscheins deinen Hauptwohnsitz in Frankreich hattest.
Wenn nicht, hättest Du die gleichen Einschränkungen wie die Österreicher und Deutschen, die ein Yugo bzw. Kroatienpatent haben. Jetzt wirft sich weiterhin die Frage auf, ob es amtliche Scheine oder Scheine eines Interessenverbandes , welche anerkannt werden sind. (als beispiel zur Verdeutlichung Meine Bootsscheine sind vom DMYV, der Autoführerschein ist von der Kreisverwaltungsbehörde ausgestellt) Somit stellen sich jetzt folgende Fragen Komplexe: Wird Dein Franz. FS ohne Umschreibung anerkannt? Falls Nein, wird der Franz. FS umgeschrieben? Hier wäre mein Ansprechpartner entweder eine Behörde des Europaministeriums oder des Verkehrsministeriums Wärst Du noch in Frankreich wäre es wohl die Dt. Botschaft. Ich würde eine Behörde als ansprechpartner wählen, weil du nur hier eine rechtsverbindliche Aussage erhältst Auf nen Schrieb vom DMYV oder dem ADAC oder dem Seglerverband würde ich mich bei einer Kontrolle nicht verlassen. Andererseits hatte ich in meiner beruflich Praxis auch schon Fälle, wo ein BundesMinisterium eine falsche Auskunft gab.... mfg Marcus |
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