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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 26.01.2006, 23:29
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Freunde, Freunde….

Zitat:
Zitat von solarwarrior
Nur: Frankreich ist nicht Kroatien, ich habe eine echte Prüfung bei einem staatlichen Prüfer abgelegt und musste schon vorher pauken etc.
Was denkst Du, wo Du in Kroatien die Prüfung machst – beim Bäckermeister???

Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!

Zitat:
Zitat von DieterM
Aber schließlich sind wir in der EU und da gehört auch dazu, das man sich gegenseitig die Sportboot-Befähigungszeugnisse anerkennt
Dem ist aber leider nicht so – zumindest steht das nirgendwo auf Papier! Die Uferstaaten anerkennen i.d.R ALLE amtlichen Bootsführerscheine, zumindest dann, wenn er im Heimatstaat ausgestellt wurde! In der EU werden viel wichtigere Dinge reglementiert, wie z.B. der korrekte Krümmungswinkel einer Gurke...

Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)

Zitat:
Zitat von solarwarrior
Wenn ich den Führerschein nicht benutzen darf, wieso haben mich die Franzosen den überhaupt ablegen lassen?
Damit Du in Frankreich ein Boot führen darfst... (Da stellt sich mir aber die Frage - haben die Franzmänner überhaupt eine Führerscheinpflicht?)

Jedenfalls solange der Jetztstand (keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine) besteht, wird sich an der Lage wohl auch nichts ändern…

L.G.


Edwin
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  #2  
Alt 26.01.2006, 23:33
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Zitat:
Zitat von Edwin
Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!
Schade...
Nix für ungut!

Zitat:
Zitat von Edwin
Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #3  
Alt 26.01.2006, 23:47
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Zitat:
Zitat von thball
Schade...
Nix für ungut!
Ein andermal gerne!

Zitat:
Zitat von thball
Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.
Da kann ich nicht mitreden - Binnen ist nicht mein Revier! (und am Bodensee herrschen ja ohnehin eigene Gesetze)

Zitat:
Zitat von axel bernhard
Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht.
Danke - wusste ich wirklich nicht! Ich kenne das in FR nur von den Hausbooten auf den Kanälen, wo man ja beachtliche Pötte ohne Schein fahren darf...

L.G.

Edwin
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  #4  
Alt 27.01.2006, 09:09
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axel bernhard axel bernhard ist offline
axel bernhard
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große pötte ohne Führerschein

@ Edwin

die großen Pötte (Hausboote) können in Holland, Frankreich und Deutschlandmit Sonderregelungen aber nur für bestimmte Strecken gefahren werden.Die fahren dann aber höchstens 10 kmh. An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte. Normalerweise werden die Pötte in Frankreich hauptsächlich für Fahrten auf den Kanälen vermietet. Für das Meer sind die überhaupt nicht tauglich.

Gruß Axel
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  #5  
Alt 27.01.2006, 10:17
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
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Ich habe seinerzeit meinen Führerschein in Frankreich angefangen, da dort mein Hauptwohnsitz lag.

Als abzusehen war, dass ich meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus beruflichen GrÜnden nach Deutschland verlegen musste, habe ich mich daraufhin bei einer dt Fahrschule angemeldet.

Während der Prüfung sind sie dann über meinen frz Wohnsitz und frz PKW-Führerschein gestolpert und ich musste nachweisen, dass ich zumindest Deutscher war, sonst hätte man mich nicht zur Prûfung in D zugelassen.

Man erklärte mir dort auch, dass ich wenn ich meinen Bootsführerschein in F gemacht hätte, dieser nur GÜltigkeit in D hätte, wenn ich meinen Wohnsitz in F hätte oder Franzose wäre.

Von daher denke ich, wirst Du gezwungen sein, Deinen F-Schein in einen D-Schein umzuschreiben. ÜBer die Möglichkeiten und Bestimmungen hat einer unserer Forumskollegen schon einen Hinweis eingestellt.

Leider habe ich letztens meine frz Lernunterlagen verschenkt, sonst könnte ich klarer dazu Stellung nehmen wo die Unterschiede zwischen beiden Scheinen sind.

Aber was auf jeden Fall klar ist, ist dass der frz einfacher zu erwerben ist. Zum einen gibt es keine Navigationsaufgaben (was wohl auch auf den Geltungsbereich Einfluss hat?) im See-Schein und zum anderen sind die Fragebögen nach dem QMC (Questiononnaire multiple choix) aufgebaut. D.h. man bekommt 3 Antwortmöglichkeiten vorgegeben und muss sich fÜr eine entscheiden, also ähnlich wie beim dt PKW-Schein.

Da ist eine dt Prüfung schon etwas schwieriger.
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Gruss

Peter

c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait
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  #6  
Alt 26.01.2006, 23:37
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axel bernhard axel bernhard ist offline
axel bernhard
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Bootsführerschein Frankreich

@ Edwin

Servus Edwin,

Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht.

Die Prüfung ist mit Sicherheit nicht so einfach wie in Kroatien. Das kann ich beurteilen, da ich Bootsführerscheine beider Länder besitze.

Ein holländischer Sportbootführerschein See wird in Deutschland umgeschrieben. Bei dem französischen vermute ich das auch, bin aber nicht ganz sicher.

Gruß Axel
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  #7  
Alt 27.01.2006, 11:23
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von Edwin
...

Damit Du in Frankreich ein Boot führen darfst... (Da stellt sich mir aber die Frage - haben die Franzmänner überhaupt eine Führerscheinpflicht?)

Jedenfalls solange der Jetztstand (keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine) besteht, wird sich an der Lage wohl auch nichts ändern…

L.G.


Edwin
Meines Wissens sind in F für Einheimische Outboarder bis einschl. 10 PS führerscheinfrei, darüber werden Befähigungsausweise benötigt. Ob ein Unterschied Binnen oder Küste gemacht wird, ist mir nicht bekannt.

Was die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU betrifft, da gibt es bestimmt entspr. Richtlinien, jd. wenden nicht alle Mitgliedstaaten diese an und setzen nach wie vor teilweise ihre nationalen Vorschriften davor.

Das trifft z.Bsp. auch die Navi-Beleuchtung, wo in D vom BSH eigene nationale Vorschriften gelten.

Denke, das unser Freund auf dem DMYV genaue Auskunft bekommt, was Sache ist in seinem Fall.
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  #8  
Alt 27.01.2006, 12:11
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Das trifft z.Bsp. auch die Navi-Beleuchtung, wo in D vom BSH eigene nationale Vorschriften gelten.
Sorry Dieter
ich weis Du leidest drunter, aber die Aussage ist schlicht falsch, das BSH wendet die EU Richtlinien an, nur fallen Deine (innig geliebten ) Rina Lämpchen eben da nicht drunter.
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  #9  
Alt 27.01.2006, 13:43
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schwerer Leichtmatrose
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Müritz

@Axel
Zitat:
An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte
der hatte sicher nur ein HR-Patent
__________________
Gruß
Herbert
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  #10  
Alt 27.01.2006, 15:37
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axel bernhard axel bernhard ist offline
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Bootsunfall Müritz

Zitat:
Zitat von herbert
@Axel


der hatte sicher nur ein HR-Patent
Der hatte überhaupt keinen Schein. Ich versteh die Anspielung nicht, da die meisten Österreicher wohl ein HR-Patent haben. ?????

Gruß Axel
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  #11  
Alt 01.02.2006, 00:10
solarwarrior
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Danke für die vielen Beiträge,
die meisten haben mir sehr geholfen.
Sobald ich mehr weiss, werde ich das hier posten.

mfg

Florian
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  #12  
Alt 23.10.2006, 22:24
Franzman
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Unglücklich Von wegen, F Führerschein umschreiben

Hallo,

ich muss mich mal kurz melden. Also, ich bin franzose und im Besitz des Sportbootsküstenschein aus F (Permis mer côtier) und lebe seit einige Jahre in Berlin.
Nun hat mich die Idee gepackt den D Binnenschein zu machen. Ich habe natürlich nachgefragt ob ich mir die Praxisprüfung sparen kann da ich auch ein Seeschein besitze! Frechheit!!!
Eine Anfrage über verschiedene Personen beim DMYV ergab:

lieber Franzose, schön das du einen Seeschein hast, aber fahr bitte damit in F!!! Hier in D wird er nicht anerkannt, nur geduldet, und dass, nur im 1. Jahr mit Wohnsitz in D! Auf die Frage wegen der Praxisprüf..: neeeiiin! Gilt nicht. Umschreiben? Geht nicht!!!

Die haben mich eingeladen den Seeschein neu zu machen um die schönen Gewässer der Nord-,Ostsee zu befahren. Da habe ich denen geantwortet, dass die sich ihr Schein in den A.... stecken können und das es mir auf der Nord-,Ostsee nicht schön und viel zu kalt ist (Komme aus Marseille, da kann jeder Boot fahren!).

Hab denn mit viel Frust den Binnenschein inkl. Praxis am Samstag gemacht, um mit meiner Familie ein bisschen in Berlin/Brandenburg zu schippern. Zitat des Prüfers vom DMYV: Sie können ja aussergewöhnlich gut fahren!

Viele Grüsse,
Christophe
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  #13  
Alt 24.10.2006, 22:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von Franzman
Hallo,

ich muss mich mal kurz melden. Also, ich bin franzose und im Besitz des Sportbootsküstenschein aus F (Permis mer côtier) und lebe seit einige Jahre in Berlin............................

Nun hat mich die Idee gepackt den D Binnenschein zu machen. Ich habe natürlich nachgefragt ob ich mir die Praxisprüfung sparen kann da ich auch ein Seeschein besitze! Frechheit!!!
Viele Grüsse,
Christophe
Also zurück zu den Basic, dieser Küstenschein ist das was unsere Freunde aus A gerne hätten, aber natürlich nicht vergleichbar mit unserem SBF Binnen oder SBF See :
-----------------
Toutefois, le Permis Mer Côtier ne permet pas de s'éloigner à plus de 5 miles d'un abri. Pour s'affranchir de cette limite, il est nécessaire d'être titulaire du Permis Mer Hauturier.
------------------
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  #14  
Alt 27.01.2006, 14:48
rotbart
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Zitat:
Zitat von Edwin
Freunde, Freunde….

Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
L.G.
Edwin
Doch, wenn ich z.B. meinen Wohnsitz verlege, (fast) jedes Land verfügt über Listen, was wie anerkannt wird. Dabei wird meist nicht ein echter schein ausgestellt, sondern ein papier das der schein mit Segen der staatlichen Gewalt auch in dem neuen Land gilt.
Beispiel selbst erlebt in England : um auf einer englischen Yacht funken zu dürfen, brauchst Du einen englischen Funkschein , ich sendete eine beglaubigte Kopie meines Scheines ein und bekam nach einigen Tagen (OHNE GEBÜHREN zahlen zu müssen) einen netten Brief mit einem Dokument, das feststellt, das ich die Funkerlaubnis xyz für englische Yachten besäße solange meine deutsche Genehmigung gilt !, die deutsche Genehmigung und die Urkunde seien mitzuführen.

Gleiches gilt für FS die Schweiz regelt genau welcher ausländische Schein für was anerkannt wird und wenn ich mich nicht täusche gibt es auch eine Liste in Ö
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