![]() |
|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Freunde, Freunde….
Zitat:
Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden! Zitat:
Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!) Zitat:
Jedenfalls solange der Jetztstand (keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine) besteht, wird sich an der Lage wohl auch nichts ändern… L.G. Edwin
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
![]() ![]() ![]() Nix für ungut! Zitat:
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#3
|
||||
|
||||
Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
L.G. Edwin
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
|
||||
|
||||
große pötte ohne Führerschein
@ Edwin
die großen Pötte (Hausboote) können in Holland, Frankreich und Deutschlandmit Sonderregelungen aber nur für bestimmte Strecken gefahren werden.Die fahren dann aber höchstens 10 kmh. An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte. Normalerweise werden die Pötte in Frankreich hauptsächlich für Fahrten auf den Kanälen vermietet. Für das Meer sind die überhaupt nicht tauglich. Gruß Axel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#5
|
|||
|
|||
Ich habe seinerzeit meinen Führerschein in Frankreich angefangen, da dort mein Hauptwohnsitz lag.
Als abzusehen war, dass ich meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus beruflichen GrÜnden nach Deutschland verlegen musste, habe ich mich daraufhin bei einer dt Fahrschule angemeldet. Während der Prüfung sind sie dann über meinen frz Wohnsitz und frz PKW-Führerschein gestolpert und ich musste nachweisen, dass ich zumindest Deutscher war, sonst hätte man mich nicht zur Prûfung in D zugelassen. Man erklärte mir dort auch, dass ich wenn ich meinen Bootsführerschein in F gemacht hätte, dieser nur GÜltigkeit in D hätte, wenn ich meinen Wohnsitz in F hätte oder Franzose wäre. Von daher denke ich, wirst Du gezwungen sein, Deinen F-Schein in einen D-Schein umzuschreiben. ÜBer die Möglichkeiten und Bestimmungen hat einer unserer Forumskollegen schon einen Hinweis eingestellt. Leider habe ich letztens meine frz Lernunterlagen verschenkt, sonst könnte ich klarer dazu Stellung nehmen wo die Unterschiede zwischen beiden Scheinen sind. Aber was auf jeden Fall klar ist, ist dass der frz einfacher zu erwerben ist. Zum einen gibt es keine Navigationsaufgaben (was wohl auch auf den Geltungsbereich Einfluss hat?) im See-Schein und zum anderen sind die Fragebögen nach dem QMC (Questiononnaire multiple choix) aufgebaut. D.h. man bekommt 3 Antwortmöglichkeiten vorgegeben und muss sich fÜr eine entscheiden, also ähnlich wie beim dt PKW-Schein. Da ist eine dt Prüfung schon etwas schwieriger.
__________________
Gruss Peter c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait _________________________ unsere Homepage: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#6
|
||||
|
||||
Bootsführerschein Frankreich
@ Edwin
Servus Edwin, Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht. Die Prüfung ist mit Sicherheit nicht so einfach wie in Kroatien. Das kann ich beurteilen, da ich Bootsführerscheine beider Länder besitze. Ein holländischer Sportbootführerschein See wird in Deutschland umgeschrieben. Bei dem französischen vermute ich das auch, bin aber nicht ganz sicher. Gruß Axel ![]() ![]() ![]() ![]() |
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
Was die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU betrifft, da gibt es bestimmt entspr. Richtlinien, jd. wenden nicht alle Mitgliedstaaten diese an und setzen nach wie vor teilweise ihre nationalen Vorschriften davor. Das trifft z.Bsp. auch die Navi-Beleuchtung, wo in D vom BSH eigene nationale Vorschriften gelten. Denke, das unser Freund auf dem DMYV genaue Auskunft bekommt, was Sache ist in seinem Fall. |
#8
|
|||
|
|||
Zitat:
ich weis Du leidest drunter, aber die Aussage ist schlicht falsch, das BSH wendet die EU Richtlinien an, nur fallen Deine (innig geliebten ![]() |
#9
|
||||
|
||||
Müritz
@Axel
Zitat:
![]()
__________________
Gruß Herbert |
#10
|
||||
|
||||
Bootsunfall Müritz
Zitat:
![]() ![]() ![]() Gruß Axel |
#11
|
|||
|
|||
Danke für die vielen Beiträge,
die meisten haben mir sehr geholfen. Sobald ich mehr weiss, werde ich das hier posten. mfg Florian |
#12
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
ich muss mich mal kurz melden. Also, ich bin franzose und im Besitz des Sportbootsküstenschein aus F (Permis mer côtier) und lebe seit einige Jahre in Berlin. Nun hat mich die Idee gepackt den D Binnenschein zu machen. Ich habe natürlich nachgefragt ob ich mir die Praxisprüfung sparen kann da ich auch ein Seeschein besitze! Frechheit!!! Eine Anfrage über verschiedene Personen beim DMYV ergab: ![]() lieber Franzose, schön das du einen Seeschein hast, aber fahr bitte damit in F!!! Hier in D wird er nicht anerkannt, nur geduldet, und dass, nur im 1. Jahr mit Wohnsitz in D! Auf die Frage wegen der Praxisprüf..: neeeiiin! Gilt nicht. Umschreiben? Geht nicht!!! Die haben mich eingeladen den Seeschein neu zu machen um die schönen Gewässer der Nord-,Ostsee zu befahren. Da habe ich denen geantwortet, dass die sich ihr Schein in den A.... stecken können und das es mir auf der Nord-,Ostsee nicht schön und viel zu kalt ist (Komme aus Marseille, da kann jeder Boot fahren!). Hab denn mit viel Frust den Binnenschein inkl. Praxis am Samstag gemacht, um mit meiner Familie ein bisschen in Berlin/Brandenburg zu schippern. Zitat des Prüfers vom DMYV: Sie können ja aussergewöhnlich gut fahren! ![]() Viele Grüsse, Christophe |
#13
|
|||
|
|||
Zitat:
----------------- Toutefois, le Permis Mer Côtier ne permet pas de s'éloigner à plus de 5 miles d'un abri. Pour s'affranchir de cette limite, il est nécessaire d'être titulaire du Permis Mer Hauturier. ------------------ |
#14
|
|||
|
|||
Zitat:
Beispiel selbst erlebt in England : um auf einer englischen Yacht funken zu dürfen, brauchst Du einen englischen Funkschein , ich sendete eine beglaubigte Kopie meines Scheines ein und bekam nach einigen Tagen (OHNE GEBÜHREN zahlen zu müssen) einen netten Brief mit einem Dokument, das feststellt, das ich die Funkerlaubnis xyz für englische Yachten besäße solange meine deutsche Genehmigung gilt !, die deutsche Genehmigung und die Urkunde seien mitzuführen. Gleiches gilt für FS die Schweiz regelt genau welcher ausländische Schein für was anerkannt wird und wenn ich mich nicht täusche gibt es auch eine Liste in Ö |
![]() |
|
|