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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 26.01.2006, 23:33
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin
Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!
Schade...
Nix für ungut!

Zitat:
Zitat von Edwin
Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #2  
Alt 26.01.2006, 23:47
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Schade...
Nix für ungut!
Ein andermal gerne!

Zitat:
Zitat von thball
Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.
Da kann ich nicht mitreden - Binnen ist nicht mein Revier! (und am Bodensee herrschen ja ohnehin eigene Gesetze)

Zitat:
Zitat von axel bernhard
Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht.
Danke - wusste ich wirklich nicht! Ich kenne das in FR nur von den Hausbooten auf den Kanälen, wo man ja beachtliche Pötte ohne Schein fahren darf...

L.G.

Edwin
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  #3  
Alt 27.01.2006, 09:09
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axel bernhard axel bernhard ist offline
axel bernhard
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große pötte ohne Führerschein

@ Edwin

die großen Pötte (Hausboote) können in Holland, Frankreich und Deutschlandmit Sonderregelungen aber nur für bestimmte Strecken gefahren werden.Die fahren dann aber höchstens 10 kmh. An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte. Normalerweise werden die Pötte in Frankreich hauptsächlich für Fahrten auf den Kanälen vermietet. Für das Meer sind die überhaupt nicht tauglich.

Gruß Axel
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  #4  
Alt 27.01.2006, 10:17
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
Die mit dem Knick tanzen
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Ich habe seinerzeit meinen Führerschein in Frankreich angefangen, da dort mein Hauptwohnsitz lag.

Als abzusehen war, dass ich meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus beruflichen GrÜnden nach Deutschland verlegen musste, habe ich mich daraufhin bei einer dt Fahrschule angemeldet.

Während der Prüfung sind sie dann über meinen frz Wohnsitz und frz PKW-Führerschein gestolpert und ich musste nachweisen, dass ich zumindest Deutscher war, sonst hätte man mich nicht zur Prûfung in D zugelassen.

Man erklärte mir dort auch, dass ich wenn ich meinen Bootsführerschein in F gemacht hätte, dieser nur GÜltigkeit in D hätte, wenn ich meinen Wohnsitz in F hätte oder Franzose wäre.

Von daher denke ich, wirst Du gezwungen sein, Deinen F-Schein in einen D-Schein umzuschreiben. ÜBer die Möglichkeiten und Bestimmungen hat einer unserer Forumskollegen schon einen Hinweis eingestellt.

Leider habe ich letztens meine frz Lernunterlagen verschenkt, sonst könnte ich klarer dazu Stellung nehmen wo die Unterschiede zwischen beiden Scheinen sind.

Aber was auf jeden Fall klar ist, ist dass der frz einfacher zu erwerben ist. Zum einen gibt es keine Navigationsaufgaben (was wohl auch auf den Geltungsbereich Einfluss hat?) im See-Schein und zum anderen sind die Fragebögen nach dem QMC (Questiononnaire multiple choix) aufgebaut. D.h. man bekommt 3 Antwortmöglichkeiten vorgegeben und muss sich fÜr eine entscheiden, also ähnlich wie beim dt PKW-Schein.

Da ist eine dt Prüfung schon etwas schwieriger.
__________________
Gruss

Peter

c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait
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