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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Die Registrierung beim Amt braucht man doch nur für Binnengewässer, oder?
Ich fahre auf der Nordsee und da haben die Boote jedenfalls keine "Nummernschilder"... Bei uns steht auf den Booten nur der Heimathafen geschrieben und der Bootsname... Gruß Jens |
#2
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Hallo Jens,
da kannst Du natürlich Recht haben. Bin ohne groß nachzudenken von der Binnenschiffahrt ausgegangen. Grüße Harald |
#3
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Hallo Neffifisch,
mit einem so kleinen Boot und einem so kleinen Motor halte ich die Entfernung von 500 - 1000 Meter ebenfalls für zu groß und zu gefährlich. Du wohnst in Nürnberg, da würde ich das Boot dann auch ordnungsgemäß beim Wasser- und Schiffahrtsamt anmelden, auch wenn Du das auf der Ostsee vielleicht nicht müsstest (was ich aber bezweifle). Und zumindest eine Haftpflicht fürs Boot würde ich auch abschliessen; die Privathaftpflicht reicht bei 3,5 PS wahrscheinlich nicht mehr aus; oder was machst Du, wenn einen Unfall verursachst? Klaus |
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