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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #8  
Alt 15.03.2006, 19:54
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Geltungsbereich des (HR-) UKW Sprechfunkzeugnis (inkludiert in der Boat Leader's Licence)
Gültig zum Betreiben einer UKW Seesprechfunkstelle
während dem Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers und in internationalen Gewässern
(Anmerkung : also NICHT in anderen Hoheitsgewässern! (Italien / Frankreich / Deutschland etc.)



Benötigt man zum Fahren (Segeln) in Kroatien eine Funklizenz ?
Funklizenz = Berechtigung zum Bedienen einer Seesprechfunkstelle

Wenn Sie ein Charterboot (Yacht) mieten und führen - ja
kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge müssen in Kroatien über eine Seesprechfunkstelle (z.B. UKW Seefunk) verfügen
daher muss der Skipper eine Berechtigung zum Bedienen dieser haben

Wenn Ihre Yacht über ein eingebautes Funkgerät verfügt und Sie dieses benutzen - ja
Seesprechfunkgeräte müssen im Zulassungsstaat des Wasserfahrzeuges angemeldet sein
(Anmerkung : Damit muß nach deutschen regeln auch ein deutscher oder anerkannter Funkschein vorhanden sein)

Wenn Sie mit Ihrem Privatboot fahren und kein Funkgerät an Bord haben - nein
z.B. Schlauchboot, kleinere Sportboote

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