|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#31
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich erinnere an meine letzte Recherche bezüglich Limski ....... :moon: |
#32
|
||||
|
||||
OK, habs gefunden:
für alle nach dem 16. Juni 1998 fertiggestellten Sportboote Alle nach dem 16.Juni 1998 fertiggestellten Sportboote dürfen auf "EU"- Gewässern nur dann betrieben werden, wenn sie auch die im EU-Inland vorgeschriebene "CE"- Kennzeichnung nachweisen können! Neue Boote ohne "CE"-Kennzeichnung können zwar zugelassen werden, sie dürfen aber auf "EU"- Gewässern nicht eingesetzt werden! (ein diesbezüglicher Vermerk erfolgt in der Zulassungsurkunde) Österreich hat dieser Richtlinie durch Erlassung der „Sportboote- Sicherheitsverordnung“ (verlautbart im Bundesgesetzblatt Nr. 19 vom 16.Jänner 1996) entsprochen! Um Links zu sehen, bitte registrieren Dies heißt aber auch, daß das ganze für die Boote vor Bj 1998 nicht gilt. Sprich Kaufvertrag, Zulassung oder anderer Nachweis, daß das Boot älter ist. |
#33
|
||||
|
||||
Da wird dann ja mancher sein Boot älter machen (lassen), als es tatsächlich ist ...... :coool:
Logisch ! |
|
|