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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Nur die älteren IC haben diesen Fahrbereich nicht drinnen, und da könnte es zu Problemen kommen! (Diese Grauzone wird aber akkzeptiert! Auch offiziell, sobald der Hafenkapitän das Permit ausstellt, wird das vorgelegte Patent als gültig anerkannt!!! Ist auch versicherungstechnisch ein wichtiger Punkt!!!) Die Frage ist halt immer, wann und wo will einer fahren, und vorallem, wie schaut die Zukunft aus ! Es kann ja sein, dass Wolfgang auch mal eine Runde auf der Donau oder bei einem Treffen an den Seen oder in D mal dabei sein will, und da siehts eben mit dem HR Schein sehr mager aus, und der HR-Schein gilt in Österreich sowieso nicht!!! Auch wenn er in IT fahren will, geht eben nix (abgesehen von der 40-PS Klausel). usw usw. |
#2
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Zitat:
![]() heißt das jetzt, mit dem österreichischen binnenschein kann ich auch am meer fahren? lg martin |
#3
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Können sicher ja - dürfen aber nicht! (zumindest nicht in HR) Der einzige österr. Schein, der zum Fahren am Meer berechtigt, ist und bleibt der FB2 oder höher! Beim immer wieder angesprochenen IC (international Certificat) gibt es 2 - eines für Binnen und eines für die Küste. Und - IC ist auch nicht gleichbedeutend mit "überall"! @Berny: Die Ausstellung des Permits (jetzt Vignette) hat mit einer Anerkennung des Bootsführerscheines gar nichts zu tun, denn die Vignette ist rein auf das Boot und nicht auf den Schiffsführer bezogen! I.d.R. schaut sich der Hafenkapitän bei der Bootsanmeldung das Patent gar nicht an, denn es könnte ja genauso ein anderer mit dem Boot fahren! (Man kann ja auch ein Auto anmelden ohne einen Führerschein) Ich möchte an dieser Stelle auch davor warnen, sich auf die Aussage bzw. Ansichtsweise eines einzelnen Hafenkaptiäns aus "Mali Schießmichtot" zu verlassen - zumindest meine Erfahrung hat gezeigt, dass die Gesetze in Kroatien von Hafenamt zu Hafenamt mehr als unterschiedlich ausgelegt werden! (wenn also der eine Hafenkapo sagt - des geht schon, mach Dir keine Sorgen, kann das bei einer Kontrolle durch die Küstenwache ganz anders aussehen - da hilft es nichts wenn man sagt, der Hafenkapo von dort oder dort hat gesagt, ich darf auch mit meinem Binnenschein fahren!) L.G. Edwin
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#4
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das klingt jetzt wieder so, wie ichs auch irgendwo in den grauen zellen abgespeichert gehabt hab*gg*.
also: kroatischen schein (a oder b, oder den alten) fürs meer in kroatien, um in österreich zu fahren, den österreichischen binnenschein, und den fb2 (oder 3 oder 4), um theoretisch überall am meer fahren zu dürfen (wenn das betreffende land nicht irgendwelche vertrottelten regelungen einführt, um dem tourismus zu schaden*g*) und IC bedeutet dann nur, dass mir die staatsdruckerei meinen wisch auch für den hafenkapitän in timbuktu leserlich, in fremdsprachen ausstellt*g* oder hab ich das noch immer nicht richtig kapiert?*g* lg martin |
#5
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Zitat:
Keine Sorge - Deine grauen Zellen arbeiten absolut korrekt und Du hast es richtig verstanden! ![]() L.G. Edwin
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