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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Laut Kapitän Ebner auch für Österreicher international gültig - ich werde bei der Prüfung am Freitag bei den anwesenden deutschen Prüfern der Prüfungsbehörde nochmal nachfragen - hoffe Ebner hatte die richtigen Informationen. (Ich hoffe es für ihn.... ![]() LG Stefan |
#2
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Soviel ich erfahren habe, gibts da ein kleines Schlupfloch aufgrund der EU, weshalb es möglich ist, den deutschen Schein als Österreicher zu machen, und das dieser auch anerkannt wird.
Der Punkt ist, dass es um den Wohnsitz geht und nicht um die Staatsbürgerschaft!!! Dennoch bin ich sehr vorsichtig mit solchen Sachen, ich kenne das beruflich zB mit den tschechischen PKW Führerscheinen für Leute, die in Österreich keinen FS mehr bekommen. Das kann sich alles schnell ändern, wenn man die Lücke erkennt und vielleicht gesetztlich schließt. Dann hat man erst recht wieder die Probleme! |
#3
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vermerk
vermerkt wird das vom bundesministerium für verkehr, infrastruktur und technologie kurz verkehrsministerim, genaugesagt, macht das die oberste schffahrtsbehörde. die hat früher auf den msvö und ösv patenten folgendes vermerkt: gilt als amtliches patent gem. bgbl ..... vom.... und dann das siegel des verkehrsministeriums.
in späterer folge, nämlich seit sommer 2004 gibt es ein amtliches patent, das so wie das binnenpatent ein scheckkarten großes ding ist, das von der rep. östereich ausgestellt ist. und in der staatsdruckerein produziert wird. d.h. nichtmehr amtlich anerkannt, sondern amtlich. |
#4
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Wenn es dieser Führerschein ist, dann ist der amtlich, das ist richtig.
Diesen stellt aber nicht der MSVÖ oder ÖSV aus. Also muss diesen jemand umschreiben oder wie auch immer. Wie läuft das ab? Legt man das MSVÖ-Patent vor und man bekommt dann von der obersten Schifffahrtsbehörde das amtliche Dokument zugesandt ??? |
#5
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Zitat:
Zur Fahrschule: Da ich Anfänger, also DAU (dümmster anzunehmender User) bin hab ich REINI nach einer guten Fahrschule gefragt. Er antwortete mir damals: "Zur Fahrschule - Hans Peter machte den Schein bei der Fahrschule Ebner an der Donau, würde dir auch empfehlen wenn schon dann auch das Donaupatent zu machen, kostet nicht viel mehr, erweitert das Fahrgebiet ungemein." Hab daher dort Donaupatent gemacht und bin nun eben bei SBF See... mal sehen... Stefan |
#6
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![]() Zitat:
Wenn du aufs Erste mal durchkommen bist, ist es eine gute Fahrschule. Ich nehme an, sie haben dir auch gesagt dass du das Donau und Seen Patent für Österreich auch gleich gegen geringe Gebühr International ausstellen lassen kannst. War zumindest bei uns im Herbst 2005 so. N8falke und ich hatten die Motorbootschule Fichtenbauer in Schlögen. Ist ebenfalls eine gute Schule und hatte zu diesem Zeitpunkt 100 % aufs erste Mal durch. Auf der Homepage vom Ebner ist das Küstenpatent etwas verworren angeführt. Bin gespannt was er dir wegen der Gültigkeit sagen wird, bzw ob du irgend einen Nachweis der Gültigkeit international für Österreicher bekommst. Wenn ja ist es eine gute Alternative zu den MSVÖ Patenten. mfg geri
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![]() ![]() ![]() Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#7
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![]() Zitat:
Zitat:
LG Stefan |
#8
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Zitat:
lg martin |
#9
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Zitat:
![]() Habe Schiffsführerpatent 10 Meter ja grade eben vor einer Woche gemacht. (Österreichisch - Donau und eben Seen und Flüsse) und nun auf Empfehlung von Kapitän Ebner (übrigens zusammen mit ungefähr 15 anderen Österreichern, die den SBF See + Deutsches GMDSS eben gerade für Mittelmeer und speziell Adria machen) eben auch noch den SBF See deutsch... LG Stefan |
#10
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stefan, war nicht bös gemeint
![]() frad da aber auf alle fälle nochmal genau nach. lg martin |
#11
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Hallo Leute!
Das ist halt wieder einmal der Anfang der unendlichen Geschichte… Wenn das kroatische Patent für Österreicher nur in Kroatien gültig sein würde, dann wäre das deutsche Patent für Ösi’s ebenfalls nur in Deutschland gültig und sonst nirgendwo! (Herkunftsprinzip!) Warum? Als Österreicher braucht man vom österreichischen Gesetz her gar kein Patent, um die Weltmeere befahren zu dürfen – freilich sehen das die jeweiligen Uferstaaten immer ein bisschen anders als die österr. Gesetzgebung und verlangen (ich sag es jetzt mal vorsichtig) „irgendeinen“ amtlichen Befähigungsnachweis. Stellt sich ein Uferstaat/Hafenkapitän „stur“, könnte er den im Heimatland vorgeschriebenen Schein verlangen – in Österreich ist aber nix vorgeschrieben, also bekäme der Uferstaat auch nix zu sehen! Wie aber oben bereits erwähnt, möchten viele Staaten (wieder vorsichtig) „irgendein“ Papierl sehen, das amtlich ist und aus dem hervorgeht, dass man das entsprechende Boot auch führen darf! Es gibt in Österreich nur 2 Verbände, die einen amtlichen österreichischen Bootsführerschein ausstellen lassen können („lassen“ deswegen, weil das von der österr. Staatsdruckerei im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde gemacht wird) und dies sind ausschließlich die Verbände ÖSV und MSVÖ! Diese beiden Verbände können dann auf Antrag auch ein s.g. IC (International Certificat) ausstellen lassen, dass in allen Ländern Gültigkeit hat, die die UN-Resolution 40 ratifiziert haben! (Vorausgesetzt, der Inhaber des Patentes hat seinen Schein auch im Heimatland erworben!) In der Regel werden die österr. Scheine des ÖSV und MSVÖ von österr. Inhabern überall anerkannt, da es wie gesagt amtliche Befähigungsnachweise der Republik Österreich sind! (Anm.: der Hafenkapo in „Gigeritzpatschen auf den Irgendwo-Islands“ kennt mit Sicherheit nicht die österr. Gesetze und wird sich mit einem amtlichen österr. Schein in Verbindung mit einem österr. Pass, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, voll zufrieden geben. Wenn man allerdings als Österreicher mit österr. Pass und einem kroatischen oder deutschen Bootsführerschein auftaucht, könnte es zumindest Erklärungsbedarf geben – das ist aber meines Erachtens und Erfahrung nach auch schon alles und nicht wirklich ein Problem!) Wie schon eingangs erwähnt, ist das wieder mal die unendliche Geschichte – ich kann Euch daher nur raten – beim eigenen Boot mit der eigenen Versicherung abklären, ob und welcher Schein für den vollen Deckungsschutz erforderlich ist - bei Versicherern in A sollte es gar keine solche Bedingungen geben! Und wenn Ihr ein Boot ausleiht, solltet Ihr beim Vermieter anfragen, ob Euer Schein vom Versicherer des Vermieters O.K. geht – Freunde – das ist das allerwichtigste bei der ganzen Führerscheingeschichte und nicht, wo Euer Papierl her ist!!! Übrigens – ein kroatischer Staatsbürger darf mit dem kroatischen Küstenpatent (ist eigentlich der falsche Ausdruck dafür) ohne weiteres ein Boot auf der österreichischen Donau führen, denn das Patent gilt auch für „internal waters“! (lt. einem mir bekannten Funktionär des ÖSV gibt es diesbezüglich ein bilaterales Abkommen zwischen A & HR) So - ich hoffe, mit diesem etwas zu lange geratenen Posting mal was zur Verkürzung der „unendlichen Geschichte“ beigetragen zu haben! L.G. Edwin
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