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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #8  
Alt 01.05.2006, 20:05
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


vermerk

vermerkt wird das vom bundesministerium für verkehr, infrastruktur und technologie kurz verkehrsministerim, genaugesagt, macht das die oberste schffahrtsbehörde. die hat früher auf den msvö und ösv patenten folgendes vermerkt: gilt als amtliches patent gem. bgbl ..... vom.... und dann das siegel des verkehrsministeriums.

in späterer folge, nämlich seit sommer 2004 gibt es ein amtliches patent, das so wie das binnenpatent ein scheckkarten großes ding ist, das von der rep. östereich ausgestellt ist. und in der staatsdruckerein produziert wird. d.h. nichtmehr amtlich anerkannt, sondern amtlich.
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