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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #6  
Alt 02.02.2004, 07:29
Michel
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo Fred,

mit dem zusatzpatent, hast Du vollkommen recht. Dieses kann aber im Rahmen der Prüfung zum Bodenseepatent mit gemacht werden.

*******************
Hat das Boot einen Motor über 4,4 kW ist für den Skipper auch gleichzeitig das Patent A vonnöten. Um die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen befahren zu können bedarf es einer Zusatzprüfung mit einem umfangreichen Praxisnachweis.
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@Udo

Aber hier noch Adressen, welche Dir sicher Auskunft zum "TÜV" geben können:

Schifffahrtsbehörden Deutschland

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustrasse 37,
78467 Konstanz
Bootszulassungen und Patentwesen
(0 75 31) 59 36-15, 16 oder 17, Fax (0 75 31) 59 36-99.

Landratsamt Lindau (Bodensee)
Schifffahrtsamt
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (B)
Postfach 33 22
88115 Lindau (B)
Patentabteilung
(0 83 82) 2 70-1 21 und Zulassung: 27 0-1 22, Fax (0 83 82) 270-1 15.

Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
Schifffahrtsamt
Glärnischstrasse 1–3
88045 Friedrichshafen
(0 75 41) 2 04-3 51/3 52/3 53, Fax (0 75 41) 2 04-73 51 und 2 04-73 52.


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