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#1
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Hallo Noname UZS...,
wenn Deine Werkstatt den Garantieantrag an YAM in D eingereicht hat, dann kannst Du nur hoffen. Das ist fair. Auch der Vorbehalt ist fair. Normal wäre die Vorauszahlung und dann bei Garantiebestätigung die Kreditierung. Da Du den Motor von Privat gekauft hast, kannst Du Dich nicht an diesen Vorbesitzer wenden. Er könnte Dir aber behilflich sein mit dem Händler, wo er den Motor her hat. Eine Werks-Garantie zählt in der Regel ab Neu-Kaufdatum oder bei einem Vorführmotor ab den Tag der ersten Inbetriebnahme durch den Händler (nur bei odentlicher Ausfüllung der Garantie-Unterlagen). Die entscheidende Frage wäre hier, was hat der Händler dem Vorbesitzer als Werksgarantie genannt? Wenn Dir YAM eine Garantie ablehnen sollte für die CDI-Einheit, was eher unwarscheinlich wäre, wenn der Motor nur wenig Betriebsstunden hat, dann wirst Du um die Bezahlung der Kosten bei Deiner Werkstatt nicht drumrum kommen, leider. Ob Du dann noch diese Kosten bei dem Händler Deines Vorbesitzers entreiben kannst, wird sicher sehr schwierig werden, wenn nicht gar unmöglich. Eine Garantie dürfte es zumindest nicht sein, wenn Du die Elektrik am Boot selbst verlegt hast und dabei die CDI-Einheit beschädigt hast. Das läßt sich aber überprüfen an dieser. Dazu dürfte Deine Werkstatt die Einheit an YAM zur Überprüfung eingesandt haben. |
#2
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Zitat:
Mann soll sich hier von der Großindustrie nicht abzocken lassen, die verdiehnen sowieso zuviel ![]() Und bei einem Vorführmodell gilt die Garantie ab dem Moment wo er vom Vorführmodell zu verkauften Modell wird. ![]() All das ist EU-weit geregelt. |
#3
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Zitat:
hier geht es um einen Outboarder und nicht um ein zugelassenes Auto. Da gibt es leider gewaltige Unterschiede und hängt sehr davon ab wann und wie der Outboarder für Vorführungen (an einem Boot?) in Betrieb gegangen ist und wie alt er wirklich ist. In der Regel sollte ein YAm Outboarder 2 Jahre Werksgarantie haben bei Neukaufdatum oder erste Inbetriebnahme (Vorführungen), und die großen Inspektionen in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden, insbesondere ist hier auch die erste INspektion nach 10 B'Std. bei YAM fällige Garantie-Inspektion (Ventile werden da u.a. mit überprüft!), sonst ist die Werksgarantie sowieso futsch. Aber es kann ja auch sein, das mit der Elektrik anBord schon beim Vorbesitzer gebastelt wurde (letzten Januar gekauft und jetzt ertsmal zur Inspektion!), und die CDI-Einheit deswegen den Geist aufgegeben hat, das geht elektrisch sehr schnell wie hier schon woanders berichtet wurde. So möchte ich doch hoffen, das unser Freund die von seiner Werkstatt eingereichete Werksgarantie bei YAM auch bekommt und drücke ihm die Daumen dazu! |
#4
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Zitat:
da gibt es keinen Unterschied, ganz egal ob du einen Motor, eine Kaffemaschine oder ein Auto kaufst Zitat:
Was der gewerbliche VK mit dem Teil gemacht hat ist egal. |
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