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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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das hab ich grad gefunden, auch da werden meine fragen beantwortet...
Hier noch mal die Änderungen der neuen WStrVO zusammengefasst:
Schifffahrtsaufsichtsorgane im § 11.02.7 Die "normale" Polizei wird zumindest gegenüber uns Sportbooten praktisch gleichgestellt zur Schifffahrtspolizei. Promillegrenze im § 11.08a Die Promillegrenze am Wasser beträgt 0,5 Promille im Blut bzw. 0,25 mg/l Atemluft. (gilt zwar schon länger, aber sicherheitshalber nochmals) Kanal 10 statt 16 in § 14.04 und anderen Was früher auf Ch16 stattgefunden hat, findet nun auf Ch10 statt. Neues Verhalten beim Schleusen in § 16.04 bisher war es ja so: grundsätzlich HINTER der Großschifffahrt und an der gegenüberliegenden Seite in der Schleuse anlegen, es sei denn, die Schleusenaufsicht sagt was anderes. NEU: In Ottensheim, Abwinden, Wallsee, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau dürfen Sportfahrzeuge bei der Bergschleusung NUR in der stromaufwärtigen Hälfte der Schleusenkammer festmachen. Dazu dürfen sie auch neben anderen Fahrzeugen festmachen (sofern nicht mehr als 2 Drittel der Breite der Schleusenkammer belegt sind) und MÜSSEN dann als erste ausfahren. (das alles kann natürlich durch Anordnungen des Schleusenpersonals geändert werden, aber wenn der nix anordnet, dann heißt es vorfahren). Außerdem NEU: Alle an Deck von Sportbooten befindlichen Personen MÜSSEN in der Schleusenkammer Schwimmwesten tragen. |
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