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  #1  
Alt 11.05.2006, 21:52
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Sorry das sehe ich nicht so, wenn ich ein 1/2 Jahr altes Auto von privat kaufe, gilt die Restgarantie auch für mich - das ist EU RECHT, wenn der Motor also legal erworben wurde (kein Grauimport) dann gilt die Garantie und ich würde im zweifel Klage androhen, dann wird YAM sicher weich, wegen der negativ-Publicity.
Mann soll sich hier von der Großindustrie nicht abzocken lassen, die verdiehnen sowieso zuviel

Und bei einem Vorführmodell gilt die Garantie ab dem Moment wo er vom Vorführmodell zu verkauften Modell wird. , was der Händler damit gemacht hat ist egal ! Es haftet im zweifel selbst !!!

All das ist EU-weit geregelt.
Lieber Roland,

hier geht es um einen Outboarder und nicht um ein zugelassenes Auto. Da gibt es leider gewaltige Unterschiede und hängt sehr davon ab wann und wie der Outboarder für Vorführungen (an einem Boot?) in Betrieb gegangen ist und wie alt er wirklich ist.

In der Regel sollte ein YAm Outboarder 2 Jahre Werksgarantie haben bei Neukaufdatum oder erste Inbetriebnahme (Vorführungen), und die großen Inspektionen in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden, insbesondere ist hier auch die erste INspektion nach 10 B'Std. bei YAM fällige Garantie-Inspektion (Ventile werden da u.a. mit überprüft!), sonst ist die Werksgarantie sowieso futsch.

Aber es kann ja auch sein, das mit der Elektrik anBord schon beim Vorbesitzer gebastelt wurde (letzten Januar gekauft und jetzt ertsmal zur Inspektion!), und die CDI-Einheit deswegen den Geist aufgegeben hat, das geht elektrisch sehr schnell wie hier schon woanders berichtet wurde.

So möchte ich doch hoffen, das unser Freund die von seiner Werkstatt eingereichete Werksgarantie bei YAM auch bekommt und drücke ihm die Daumen dazu!
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  #2  
Alt 11.05.2006, 22:09
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM
Lieber Roland,

hier geht es um einen Outboarder und nicht um ein zugelassenes Auto. Da gibt es leider gewaltige Unterschiede und hängt sehr davon ab wann und wie der Outboarder für Vorführungen (an einem Boot?) in Betrieb gegangen ist und wie alt er wirklich ist.
Sorry Dieter
da gibt es keinen Unterschied, ganz egal ob du einen Motor, eine Kaffemaschine oder ein Auto kaufst
Zitat:
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
Diese Garantie ist UNABHÄNGIG ob das Teil von Privat an Privat weitergegeben wird, nur falls der Käufer ein Gewerbetreibender ist kann es u.U. etwas anders sein, aber nie zum Nachteil des Käufers.
Was der gewerbliche VK mit dem Teil gemacht hat ist egal.
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